Stadtzentrum Perg mit zwei leerstehenden Lokalen
Das Stadtzentrum Perg mit zwei leerstehenden Lokalen. Das Projekt der Stadtgemeinde ist eines der ersten Investitionsprojekte, die im
Rahmen des OÖ. Aktionsprogrammes aktuell bereits umgesetzt werden.
© Stadtmarketing Perg

Oberösterreich

Umfassende Maßnahmen sollen Revitalisierung von Leerständen erleichtern

9. Mai 2023
Um den Kampf gegen Flächenverbrauch und Bodenversiegelung voranzutreiben, wurde ein neues „OÖ. Aktionsprogramm zur Orts- und Stadtkernbelebung“ gestartet. Eine zentrale Maßnahme dabei ist die Revitalisierung und nachhaltige Nachnutzung von Leerständen und Brachflächen in den Ortszentren.

In Oberösterreich sollen die OÖ. Raumordnungsstrategie und das OÖ. Raumordnungsgesetz die Rahmenbedingungen schaffen, um die Ressource Boden zu schützen. Ein vorrangiges Ziel ist es, dass Städte und Gemeinden nicht mehr an den Rändern nach außen wachsen, sondern die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen erfolgt. Das „Oö. Aktionsprogramm zur Orts- und Stadtkernbelebung“ soll dabei helfen, Leerstände und Brachflächen in den Ortszentren nachhaltig zu revitalisieren und zu nutzen.

Landesrat Markus Achleitner betont, dass dieses Programm etwas Besonderes sei, da es auch investive Maßnahmen fördert. Häufig sei es günstiger, auf der grünen Wiese zu bauen, als leerstehende Gebäude oder Brachflächen zu revitalisieren. Mit dem neuen Aktionsprogramm biete das Land OÖ daher eine finanzielle Unterstützung für die nachhaltige Nutzung von Leerständen und Brachflächen an.

Das Aktionsprogramm soll Gemeinden und Städte in Oberösterreich dabei unterstützen, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für eine Entwicklung nach innen besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Eckpunkte

Folgende Punkte stehen, so Achleitner, im Vordergrund:

  • Es gilt, vor allem jene Objekte zu aktivieren, die im Hinblick auf die Belebung der Orts- und Stadtkerne den größten Hebel bieten. Zugleich sollen die in weiterer Folge erforderlichen Investitionen möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Daher sind zunächst im Vorfeld entsprechende strategische Überlegungen anzustellen. •
  • Neben den Gemeinden und Städten stehen auch die Immobilienbesitzer/innen im Fokus des Programmes, da diese im Hinblick auf eine erfolgreiche Nachnutzung natürlich Schlüsselakteure sind, die es zu motivieren gilt.
  • Das wesentliche Ziel des Programmes ist, möglichst viele der leerstehenden Objekte wieder einer nachhaltigen Nachnutzung zuzuführen und damit Impulse für die Belebung der Orts- und Stadtkerne zu setzen. Das Programm beinhaltet deshalb ganz bewusst auch Fördermaßnahmen für Investitionen, die auf das Gebäude selbst, aber auch auf eine allenfalls erforderliche Attraktivierung des Gebäudeumfeldes abzielen.

Was wird gefördert?

1. Strategische Planungsüberlegungen

Durch eine strategisch-konzeptive Phase auf regionaler Ebene (es bedarf zumindest eines Zusammenschlusses von drei Gemeinden) wird sichergestellt:

  • dass die wesentlichen Leerstände und Brachen erfasst, o die regional vorhandenen Entwicklungschancen mit den Zielen der Gemeinden und den Verwertungsabsichten der Immobilieneigentümer/innen bestmöglich aufeinander abgestimmt und 
  • die zu entwickelnden Objekte mit den angedachten Nutzungen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Objektanalyse) unterzogen werden.

Die wirtschaftliche Struktur und der Immobilienmarkt der Region spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Lagequalität der einzelnen Immobilie oder der Gebäudezustand. Diese strategischen Planungsüberlegungen sind erforderlich, um in Folge zielgerichtet die notwendigen Investitionsmaßnahmen entwickeln und daraus ableiten zu können.

Für diese Planungs- und Beratungsleistungen können externe Expert/innen beauftragt werden, die Kosten (maximal 100.000 Euro an Gesamtkosten) dafür können mit 65 % über das neue OÖ. Aktionsprogramm aus EU-Mittel bzw. Landesmitteln gefördert werden. 

2. Investive Maßnahmen auf Basis der strategischen Konzepte

Unter Nutzung verschiedener EU-Förderprogramme (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, Europäischer Landwirtschaftsfonds) und Mitteln des Landes OÖ werden folgende investive Maßnahmen gefördert, die sich aus der strategisch-konzeptiven Phase ableiten und bei denen die Nachnutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung geklärt ist:

  • Revitalisierung im Bereich öffentlichkeitsnaher Nachnutzungen: In diesem Bereich können bauliche Investitionen zur Revitalisierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden unterstützt werden, für die eine öffentlichkeitsnahe Nachnutzung (von klassischen öffentlichen Aufgaben bis hin zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) vereinbart wurde. Der Fokus liegt auf Orts- und Stadtkernen.
  • Generalsanierung im Bereich gewerblicher Nachnutzungen: In diesem Bereich können bauliche Investitionen zur Revitalisierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden unterstützt werden, für die eine gewerbliche Nachnutzung (z.B. Handel, Gewerbe, Büros) vereinbart wurde. Der Fokus liegt auf Orts- und Stadtkernen.
  • Abriss im Bereich von Industrie- und Gewerbebrachen: Neben der Revitalisierung von Gebäuden liegt ein zusätzlicher Schwerpunkt auf dem Abriss von Industrie- und Gewerbebrachen. Wesentlich ist auch hier, dass mit der Förderzusage eine Nachnutzung der Fläche vereinbart wird. Der Abriss kann allerdings nur gefördert werden, wenn eine Revitalisierung des Bestands nicht mehr möglich ist.
  • Umfeld-Attraktivierung: Gerade im Hinblick auf das Ziel, nicht nur leerstehende Objekte wieder einer Nutzung zuzuführen, sondern damit in Folge auch die Orts- und Stadtkerne zu beleben, kommt dem Aspekt der Umfeld-Attraktivierung eine besondere Bedeutung bei. Dies zielt insbesondere auf den öffentlichen Raum ab, falls dieser nicht die Aufenthaltsqualität aufweist, die für die angestrebte Belebung erforderlich ist. Als mögliche Maßnahmen können zum Beispiel Begrünungen oder die Gestaltung von Plätzen vorgenommen werden.
  • Digitaler Gebäudezwilling: Auch ohne strategische Konzepte kann jederzeit die Erstellung eines digitalen Objektzwillings gefördert werden. Diese digitale Bestandsaufnahme kann dabei als Basis für die Neu- bzw. Weiterentwicklung von leerstehenden Gebäuden genutzt werden. Mit der Förderung wird zudem die Etablierung von state-of-the-art Technologien (Building Information Modeling = Bauwerksdatenmodellierung) unterstützt. BIM ist die digitale Arbeitsmethode für die Baubranche. Es ist keine Software, sondern eine kooperative Arbeits- oder Planungsmethode zur Erstellung, Koordination und Übergabe eines fachübergreifenden virtuellen 3D-Bauwerksmodells – des Digitale Objektzwillings.

Bereits 20 Regionen aktiv

„Das Interesse an unserem neuen Aktionsprogramm ist erfreulicherweise sehr groß: 20 Regionen in Oberösterreich beschäftigen sich bereits aktiv mit den Herausforderungen, die Leerstand und Brachen für die Orts- und Stadtentwicklung mit sich bringen. Die strategischen Konzepte befinden sich hier in Ausarbeitung“, erläutert Landesrat Achleitner.

Drei Pilotregionen befinden sich schon im Abschluss der Konzeptphase, erste investive Projekte sind hier in Vorbereitung oder bereits in Genehmigung:

  • Die Stadtregion Gmunden,
  • die Stadtregion Rund um Vöcklabruck sowie
  • die PowerRegion Enns-Steyr

Alle drei Regionen haben sich für einen kooperativen gemeindeübergreifenden Weg in der Raumentwicklung entschieden und wollen bei diesem wichtigen Zukunftsthema wieder vorangehen und die Möglichkeiten des OÖ. Aktionsprogramms nutzen. Anträge für alle genannten Maßnahmen können aktuell bereits gestellt werden. Da sich investive Maßnahmen grundsätzlich aus den strategisch-konzeptiven Planungen ableiten, müssen diese Planungen entsprechend früher begonnen werden.

Förderanträge können beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, eingereicht werden.