In St. Veit hat man keine Freude mit geplantem Denkmalschutz
Befürchtet wird, dass Umbauten in Zukunft nicht mehr erlaubt sein werden. Offen ist die Frage, ob nur Fassaden und z. B. Arkadenhöfe geschützt werden sollen oder ob etwa auch Kellergewölbe nicht mehr verändert werden dürfen.
Da Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude verpflichtet sind, diese zu erhalten, haben viele Hausbesitzer Angst, dass hohe Kosten auf sie zukommen. Die Erhaltungspflicht würde auch den Wert des Hauses beeinflussen und unter anderem auch zu höheren Versicherungsprämien führen
Der weitere Ablauf
Die derzeit stattfindenden Begehungen sollen im Herbst abgeschlossen sein, heißt es vonseiten des Bundesdenkmalamtes. Dann wird ein Amtssachverständigengutachten erstellt, das im Laufe des nächsten Jahres an die Eigentümer ergeht. „Anschließend besteht die Möglichkeit für Stellungnahmen und dann wird entweder ein Bescheid oder entsprechend dem ab 1. September 2024 gültigen neuen Denkmalschutzgesetz eine Verordnung erlassen“, erläutert Paul Mahringer, Abteilungsleiter für Denkmalforschung auf MeinBezirk.at. „Wenn Eigentümer Maßnahmen an ihren Objekten planen, so sind diese mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen bzw. müssen diese vom Bundesdenkmalamt genehmigt werden. Jedoch eben nur für die Teile eines Gebäudes, die unter Denkmalschutz stehen. Denkmalgerechte Maßnahmen am Gebäude können vom Bundesdenkmalamt gefördert werden.“ Ein Sprechtag sei angedacht.
Hoffen auf Kompromiss
Die Gemeinde/der Bürgermeister hat bei Verfahren zur Unterschutzstellung Parteistellung und kann in Folge auch eine Beschwerde einreichen. Bürgermeister Martin Kulmer hofft, dass das Bundesdenkmalamt zu Kompromissen bereit ist. Dies könnte etwas bedeuten, dass nicht die gesamte Innenstadt geschützt wird, sondern nur einzelne Gebäude.