
Die Solarhäuser im schweizerischen Reichenburg versorgen sich selbst mit Solarstrom, der an den Fassaden, auf den Dächern und an einer Schallschutzwand produziert wird. Zudem werden mit dem Solarstrom auch Ladestationen betrieben.
© www.solarhaus-reichenburg.ch/Sanjo Management AG
Solarstrom gemeinsam produzieren und nutzen
Der Solarstrom vom eigenen Hausdach ist heute günstiger als jener, der vom Energieversorger geliefert wird. Und je mehr Haushalte sich die Ernte teilen, desto profitabler ist der Solarstrom. In einem Mehrfamilienhaus gibt es nicht nur die Berufstätigen, die vor allem am Morgen und Abend Strom brauchen, sondern auch das Rentnerpaar, das tagsüber zuhause ist, den Vater, der seinen Kindern das Mittagessen kocht, oder Gewerbetreibende, die tagsüber arbeiten. So wird möglichst viel Solarstrom zeitgleich mit der Produktion gebraucht und muss nicht ans öffentliche Netz abgegeben werden.
Das Stichwort in der Schweiz dazu heißt „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" (ZEV): Seit Anfang des Jahres dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch mehrere aneinandergrenzende Parzellen zusammenschließen, um Sonnenstrom vom eigenen Hausdach zu nutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten Eigentümer oder Mieter sind. Im Fall von Mietwohnungen legt die neue Energieverordnung fest, dass der intern verkaufte Strom nicht teurer sein darf als jener, der extern bezogen wird. Wenn der Stromverbrauch des Zusammenschlusses die Grenze von 100 Megawattstunden pro Jahr übersteigt, kann dieser im freien Strommarkt einkaufen wo er will und profitiert von den günstigsten Preisen. Bereits ab etwa 25 Wohnungen inklusive Allgemeinstrom wird diese Grenze überschritten.
Auch Mieter profitieren
Das Gesetz macht nur wenige Vorgaben, wie sich der ZEV zu organisieren hat. Handelt es sich um ein neues Mietobjekt, können die Mieter zur Teilnahme verpflichtet werden. Bei bestehenden Mietverhältnissen braucht es die Einwilligung der Mieter, was aber angesichts des günstigen Solarstroms kaum eine Hürde sein dürfte. Austreten kann ein Mieter jedoch nur, wenn der Hausbesitzer seine Pflichten vernachlässigt oder wenn er selbst über 100 MWh verbraucht. Wenn sich mehrere Eigentümer zusammenschließen, müssen sie festhalten, wer den ZEV nach außen vertritt, wie abgerechnet wird und welches Stromprodukt von außen bezogen wird.
Neu gilt zudem, dass die ZEV ihre Messungen selber vornehmen darf. Die Mitglieder der ZEV müssen zwar dem örtlichen Elektrizitätsversorger gemeldet werden, dieser betreibt aber nur noch den Stromzähler beim Netzanschluss der ZEV. Damit können die bisher oft beträchtlichen Kosten für Zählermiete reduziert werden. Allerdings bieten auch verschiedene Elektrizitätswerke die interne Abrechnung der EVG als Dienstleistung an.
Autor: David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar, dem Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie