In einer vom KFV durchgeführten Studie kam der deutliche Wunsch der Bevölkerung hervor, dass automatisiertes Fahren erlebbar gemacht werden soll. Immerhin wünschen sich fast 70 Prozent der Befragten, aktiv über die neue Form der Mobilität aufgeklärt zu werden.

Selbstfahrende Fahrzeuge unterwegs

13. Juni 2017
Selbstfahrende Fahrzeuge sind derzeit in aller Munde: die hochautomatisierten Vehikel versprechen etliche Vorteile: Von einer Reduzierung der Unfälle, die derzeit noch zu 90 Prozent auf menschliches Fehlverhalten zurückgeführt werden können, bis hin zur Einbindung all jener Gruppen, die bisher von selbstständiger Mobilität weitestgehend ausgeschlossen waren. Für Gemeinden bedeutet zwar die Veränderung der Mobilität hin zum automatisierten Fahren eine Herausforderung, die aber auch als Chance begriffen werden kann.


Wann spricht man überhaupt von einem selbstfahrenden Fahrzeug?



Ein Fahrzeug ist selbstfahrend oder „autonom“, wenn es alle Aufgaben im Straßenverkehr selbständig meistern kann. Das bedeutet, dass in dieser Stufe der Automatisierung kein Fahrer mehr benötigt wird.

Welche Maßnahmen wurden in umgesetzt?



In Österreich veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 2016 den Aktionsplan „Automatisiert – Vernetzt – Mobil“. Hauptziele des Aktionsplans sind unter andrem die Stärkung der österreichischen Forschung und Wirtschaft im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens, der Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.



Eingerichtet wurde auch die „Kontaktstelle Automatisiertes Fahren“, angesiedelt bei der AustriaTech, welche eine zentrale Anlaufstelle für testende Unternehmen darstellt. In einem unverbindlichen Leitfaden („Code of Practice“) sind Regeln für das Testen von automatisierten und vernetzten Kraftfahrzeugen aller Automatisierungsgrade auf Straßen mit öffentlichem Verkehr definiert und damit vereinheitlicht.

Wie ist derzeit die rechtliche Lage in Österreich?



Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen rund um automatisiertes und vernetztes Fahren hat gerade erst begonnen; eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist bislang international wie national erst in einem geringen Ausmaß erfolgt. Im Juli 2016 wurden mit der 33. KFG (Kraftfahrgesetz) Novelle erste Weichen hin zu automatisiertem Fahren gestellt. Bislang durften bestimmte Assistenzsysteme beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme nur genutzt werden, wenn das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten wird. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle hat das Verkehrsministerium eine Regelung erarbeitet, um das automatisierte Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.



Die AutomatFahrV regelt grundsätzliche Anforderungen für das Testen von und im Fahrzeug vorhandenen Assistenzsystemen, automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen sowie die ersten Anwendungsfälle.



Die Erklärung von Amsterdam ist eine Kooperation im Bereich vernetztes und automatisiertes Fahren (2016). Auf Grundlage dieser Erklärung der EU-Verkehrsminister wird an Vorschriften gearbeitet, die den Weg für den Einsatz automatisierter Fahrzeuge auf offener Straße ebnen.

Wie kann bei den Gemeindebürgern Akzeptanz geschaffen werden?



In einer vom KFV durchgeführten repräsentativen Studie kam der deutliche Wunsch der Bevölkerung hervor, dass automatisiertes Fahren erlebbar gemacht werden soll. Immerhin wünschen sich fast 70 Prozent der Befragten, aktiv über die neue Form der Mobilität aufgeklärt zu werden.



Testfelder unterschiedlicher Ausrichtung bieten eine einzigartige Möglichkeit, die Bevölkerung über automatisierte Fahrzeuge zu informieren, eventuell bestehende Ängste abzubauen und mit der neuen Technologie in Berührung zu bringen.

Wo wird derzeit in Österreich getestet?



Derzeit gibt es mehrere Projekte in Österreich. Zwei Projekte werden mit Beteiligung vom KFV entwickelt: WienZWA (Testumgebung vom Flughafen Wien bis zur Messe Wien mit Fokus auf Verkehrssicherheit) sowie das Testprojekt auto.Bus Seestadt, welches künftig in der Seestadt Aspern Wien getestet werden soll.