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In Abhängigkeit von der Größe der Wasserversorgungsanlage, den örtlichen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung und der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung werden Schutzgebiete in bis zu drei Schutzzonen gegliedert.
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Schutz- und Schongebiete sichern Grundwasser

22. Mai 2024
Die Struktur der Trinkwasserversorgung in Oberösterreich ist ein Abbild der Siedlungsstruktur mit einem hohen Anteil an Ortschaften, Streusiedlungen und Einzellagen. Rund die Hälfte der Gemeinden bezieht ihr Trinkwasser ausschließlich aus dem eigenen Gemeindegebiet. Derzeit werden rund 85 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung durch öffentliche Anlagen, Verbände, Wassergenossenschaften und Unternehmen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum mit Trinkwasser versorgt. Nur mehr etwa 15 Prozent der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser nach wie vor aus nicht qualitätsgesicherten Hausbrunnen.

Der Druck auf das Grundwasser ist dennoch stark. Ausgedehnte Siedlungstätigkeit, eine intensive Landwirtschaft und Probleme aus der Vergangenheit, wie alte Deponien und ehemalige Industrieanlagen, sogenannte Altlasten, können eine Gefahr für die Qualität unseres Trinkwassers sein.

Neben dem allgemeinen Grundwasserschutz wird darauf aufbauend die vorsorgliche Sicherung bedeutender Grundwasservorkommen in Form des besonderen Grundwasserschutzes (Schutzgebiete, Schongebiete) aktiv wahrgenommen.

Strategische Positionen der Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“:

  • Schutz von besonders relevanten Grundwasserbereichen vor konkurrierenden Flächennutzungen mit den Instrumenten der Raumordnung.
  • Zeitgemäße Schutz- und Schongebiete mit einer vorsorgenden Bewirtschaftung entsprechend den wasserwirtschaftlichen und hygienischen Anforderungen.

Vorrang Grundwasser

Die Aktualisierung und Neukonzeption von Schongebieten folgt dabei dem in der Leitlinie „Vorrang Grundwasser“ beschriebenen Kern- und Randzonenprinzip. Ziel ist dabei die langfristige Sicherung von bestehenden und künftigen Gewinnungsbereichen für Trinkwasserzwecke.

Eine Kernzone umfasst dabei im Idealfall den Jahreszustrombereich zu einem bestehenden oder künftigen Gewinnungsbereich und dient dabei vorrangig dem Erhalt der schützenden Bodenschichten und der Vermeidung zusätzlicher Gefahrenpotentiale. Randzonen umfassen große Teile eines Einzugsgebiets und haben ebenfalls die Vermeidung größerer Gefahrenpotentiale und die Möglichkeit für Grundwasserbeobachtungen (quantitativ, qualitativ) zum Ziel.

Zur Sicherung besonders bedeutender Grundwasservorkommen für künftige Trinkwassergewinnungen wurden in den letzten Jahren insgesamt 38 Grundwasservorrangflächen als geplante Schongebiete nach dem Konzept der Leitlinie „Vorrang Grundwasser“ erarbeitet. Ende 2023 erfolgte die Beauftragung zur Ausarbeitung der Fachgrundlagen für eine weitere Fläche.

Langfristiges Ziel ist die Ausweisung von Schongebieten mit Kern- und Randzonen in allen Grundwasservorrangflächen in Oberösterreich.

Messstellennetz wird aufgebaut

In Zusammenhang mit den genannten Zielsetzungen dieser Flächen ist ergänzend auszuführen, dass im Jahr 2013 mit dem Aufbau eines qualitativen Messstellennetzes in diesen Grundwasservorrangflächen begonnen wurde.

Ziel dieses Messprogrammes ist die geordnete, spezifische Beobachtung der Entwicklung der Grundwasserqualität in diesen Flächen (Trendanalyse), um bei Qualitätsveränderungen durch gezielte Maßnahmen gegensteuern zu können. Bis jetzt wurden 20 Flächen in dieses Messprogramm aufgenommen, weitere 4 Flächen befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Trinkwasserschutzgebiete

Dort, wo Grundwasser für die Trinkwasserversorgung genutzt wird, oder wo Grundwasservorkommen für die Zukunft geschützt werden sollen, garantieren Trinkwasser Schutzgebiete die Reinheit des Grundwassers.

Die fachlichen Vorgaben ergeben sich aus der nationale Richtlinie W72 „Schutz- und Schongebiete“ (ÖVGW 2004) und der Oö. Leitlinie "Trinkwasser-Schutzgebiete" (2007).

In Abhängigkeit von der Größe der Wasserversorgungsanlage, den örtlichen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung und der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung werden Schutzgebiete in bis zu drei Schutzzonen gegliedert. Jede Schutzgebietsfestlegung erfolgt dabei immer auf Grundlage einer Einzelfallbeurteilung.

  • Die „Schutzzone I“ (Fassungszone) dient vorrangig dem unmittelbaren Schutz der Wasserfassung und deren unmittelbarer Umgebung (Objektschutz).
  • Die „Schutzzone II“ bzw. „Engere Schutzzone“ schützt das Grundwasser vor Verunreinigung durch Bakterien und Krankheitserregern und umfasst in der Regel den 60- Tage-Zustrombereich zur Wasserfassung. Typische Verbote in dieser Schutzzone betreffen beispielsweise die Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Viehweide oder Aufgrabungen.
  • Die „Schutzzone III“ bzw. „Weitere Schutzzone“ schützt das Grundwasser insbesondere vor chemischen Verunreinigungen und sichert die Ergiebigkeit bzw. Menge des Grundwassers. Diesbezügliche Anordnungen sind vor allem für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie auch für die Raumordnung (größere Baulandwidmungen) und die mineralische Rohstoffgewinnung sowie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Nitrat und Pestizide) relevant.

Auf diese Weise sorgen in Oberösterreich ca. 5.500 festgelegte Schutzgebiete dafür (zum Vergleich: 2005 gab es rund 3.500 Schutzgebiete), dass eine Aufbereitung des Wassers in den allermeisten Fällen nicht bzw. nur aufgrund natürlicher, geogen bedingter Inhaltsstoffe notwendig ist.

Wasserschutzgebiete

Zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen vor Verunreinigung oder Beeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit kann die Wasserrechtsbehörde mit Bescheid gemäß § 34 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) besondere Anordnungen in Form von Ge- und Verboten über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässern treffen, die Errichtung bestimmter Anlagen untersagen und entsprechende Schutzgebiete bestimmen und abändern.

Wasserschongebiete

Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung können ergänzend zu Schutzgebieten mit Verordnung des Landeshauptmanns gemäß § 34 Abs. 2 WRG 1959 Schongebiete bestimmt werden. Diese können das gesamte Einzugsgebiet großer Wasserfassungen abdecken. Für Maßnahmen, welche ein Wasservorkommen gefährden könnten, werden Ge- und Verbote oder wasserrechtliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten festgelegt.

Solche Schutzanordnungen können auch zur Sicherung künftiger Entnahmen getroffen werden (§ 35 WRG 1959). Der ausgewiesene Interessent an der künftigen Wasserversorgung – in der Regel eine Gemeinde oder ein Wasserverband - hat in allen das geschützte Wasservorkommen betreffenden Verfahren Parteistellung.

Grundwasservorrangflächen – Schongebiete

Zur Sicherung von für die Trinkwasserversorgung besonders bedeutenden Grundwasservorkommen wurden bereits in der Vergangenheit für bestehende Wasserversorgungsanlagen per Verordnung Schongebiete festgelegt.

Derzeit gibt es in Oberösterreich 32 Schongebiete (35 inkl. Heilquellen). Als Maßnahmen zum vorsorgenden Grundwasserschutz wurden in den letzten Jahren einige ältere Schongebiete aktualisiert und an die heutigen Erfordernisse angepasst und neue Schongebiete erlassen. Die Erlassung eines neuen Grundwasserschongebiets wird derzeit vorbereitet.