Jugendliche beim Tischfußball
Jugendzentren können als niederschwellige Kontaktstelle wirken und soziale Isolation verhindern.
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Mehr Förderung für Jugendzentren

25. März 2026
Das Land Oberösterreich stärkt die offene Jugendarbeit mit einer neuen Förderrichtlinie: Das Budget für Jugendzentren und Jugendtreffs steigt um rund 20 Prozent – verbunden mit verpflichtenden Qualitätsstandards für Kinderschutz, Personal und Wertevermittlung. Die Richtlinie ist seit Jahresbeginn 2026 in Kraft.
Christa Pacher-Gratzer, Leiterin des JugendService OÖ, Jugend-Landesrat Christian Dörfel und Karin Peham-Strauß, Vorsitzende des Netzwerkes der offenen Jugendarbeit in OÖ
Christa Pacher-Gratzer, Leiterin des JugendService OÖ, Jugend-Landesrat Christian Dörfel und Karin Peham-Strauß, Vorsitzende des Netzwerkes der offenen Jugendarbeit in OÖ und Leiterin des JUZ Perg, präsentierten die neue Förderrichtlinie für Jugendzentren und Jugendtreffs in Oberösterreich. Foto: Land OÖ/Antonio Bayer

Oberösterreich verfügt über knapp 150 Jugendzentren und Jugendtreffs – das entspricht rund 25 Prozent aller Jugendzentren in Österreich. Die Förderung erfolgt über das JugendService des Landes und ist pro Standort mit maximal 15.700 Euro gedeckelt, orientiert an Öffnungszeiten, Personaleinsatz sowie Veranstaltungs- und Betriebskosten.

„Um diese wichtige Arbeit zukunftssicher zu machen, haben wir das Förderbudget für Jugendzentren um rund 20 Prozent angehoben und die Förderungen an klare Qualitätsstandards geknüpft: Verbindliche Kinderschutzkonzepte, fachlich qualifiziertes Personal sowie die landesweite Verankerung der ‚OÖ Hausordnung' machen die außerschulische Jugendarbeit zukunftsfit", sagte Landesrat Christian Dörfel bei einer Presskonferenz.

Vier Schwerpunkte sichern Qualität und Nachhaltigkeit

Die neue Richtlinie basiert auf vier zentralen Schwerpunkten, die erstmals verbindlich als Fördervoraussetzung gelten. „Damit schaffen wir klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Jugendzentren in Oberösterreich. Unser Ziel ist es, Qualität, Sicherheit und Professionalität in der offenen Jugendarbeit weiter zu stärken", sagte Christa Pacher-Gratzer, Leiterin des JugendService des Landes OÖ.

  • Fachliche Qualifikation der Betreuungspersonen ist künftig Grundbedingung für jede Förderung. Die Anforderungen reichen von Sozialberatungsberufen bis zu spezifischen Ausbildungen in der Jugendarbeit. Besonders hervorgehoben wird der Diplomlehrgang für außerschulische Jugendarbeit des JugendService, der pädagogische Grundlagen, Konfliktmanagement und rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt. Zusätzlich sieht die Richtlinie eine verpflichtende jährliche Weiterbildung für alle Mitarbeitenden vor – das JugendService bietet hierfür ein breites Schulungsprogramm sowie eine eigene Fachtagung an.
     
  • Gemeinsame Werte werden über die „OÖ Hausordnung – das 1x1 des Zusammenlebens" in allen Einrichtungen verbindlich verankert. Gleichberechtigung, Dialogbereitschaft, gegenseitiger Respekt, Leistungsbereitschaft und ehrenamtliches Engagement sollen dabei nicht als abstraktes Regelwerk an der Wand hängen, sondern im Alltag aktiv gelebt und vermittelt werden. Damit soll die Hausordnung einen konkreten Beitrag zur Integration und zum sozialen Zusammenhalt auf Gemeindeebene leisten – gerade in Einrichtungen, die stark von Jugendlichen mit Migrationshintergrund genutzt werden.
     
  • Kinderschutzkonzepte sind ab sofort für jede geförderte Einrichtung verpflichtend einzuführen. Angesichts der Sensibilität des Arbeitsfeldes müssen alle Jugendzentren klare Abläufe und Präventionsmaßnahmen gegen jede Form von Gewalt oder Übergriffigkeit nachweisen. Das JugendService unterstützt die Einrichtungen dabei mit Beratung und spezifischen Schulungen. Ziel ist es, eine gelebte Schutzkultur zu etablieren – nicht nur formale Compliance.
     
  • Transparente Finanzierung stellt den vierten Schwerpunkt dar. Erstmals orientieren sich die Förderkriterien klar und nachvollziehbar an messbaren Faktoren: Öffnungszeiten, Personaleinsatz, Veranstaltungs- und Betriebskosten. Die neue Systematik begünstigt gezielt Einrichtungen mit umfangreichen Angeboten und langen Öffnungszeiten, um möglichst vielen Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu sichern.

Prävention statt Reparatur: Soziale Rendite belegt

Investitionen in offene Jugendarbeit zahlen sich volkswirtschaftlich aus. Aktuelle Berechnungen zeigen: Jeder in Jugendarbeit investierte Euro spart mindestens 2,62 Euro an späteren Folge- und Reparaturkosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit, Soziales und Sicherheit. Frühe Investitionen in verlässliche Bezugspersonen und die Förderung sozialer Kompetenzen verhindern damit kostspieligere Interventionen zu einem späteren Zeitpunkt.

Besondere Bedeutung kommt Jugendzentren für sogenannte NEETs (Not in Education, Employment, or Training) zu. Laut Statistik Austria betrifft dies in Oberösterreich rund 10,5 Prozent der jungen Menschen – eine Gruppe, die von klassischen Bildungs- oder Beratungsstrukturen kaum mehr erreicht wird. Jugendzentren können hier als niederschwellige Kontaktstelle wirken und soziale Isolation verhindern. 

„Jugendzentren sind heute unverzichtbare Orte der Begleitung, Krisenintervention und Lebensschule. Wir begegnen den Jugendlichen auf Augenhöhe – ohne Notendruck oder Erwartungshaltungen der Eltern. Wenn wir beispielsweise gemeinsam kochen, geht es um mehr als das Sättigen. Wir vermitteln Alltagskompetenzen: Wie plane ich einen Einkauf mit wenig Geld? Wie sieht gesunde Ernährung aus? Und vor allem: Wie wertvoll ist das soziale Erlebnis, gemeinsam an einem Tisch zu essen?", sagte Karin Peham-Strauß, Vorsitzende des Netzwerks der offenen Jugendarbeit.

Nächste Schritte

Die neue Förderrichtlinie gilt rückwirkend ab Jahresbeginn 2026. Einrichtungen, die noch kein Kinderschutzkonzept vorweisen können, werden vom JugendService bei der Implementierung begleitet. 

Das Antragsformular sowie der vollständige Richtlinientext sind abrufbar unter jugendservice.at/juz.

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