
Selbst einwerfen ist jetzt verboten. Foto: www.bilderbox.xom
Schulung und Service
Am 2. Oktober wird die Bundespräsidenten-Stichwahl wiederholt. Von der Bundeswahlbehörde und vom BMI werden umfangreiche Maßnahmen für die Vorbereitung der Wiederholungswahl gesetzt.
Mit Erkenntnis vom 1. Juli 2016 (W I 6/2016) hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai „in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss“. Erstmals wird damit im gesamten Bundesgebiet ein Wahlereignis nochmals ausgetragen. Der Hauptausschuss des Nationalrates genehmigte am 8. Juli 2016 den Termin für die Wiederholungswahl, die am Sonntag, 2. Oktober 2016, stattfinden wird.
Da es sich um eine reine Wiederholung der Stichwahl handelt, gelten weiterhin jene Wählerverzeichnisse, die schon bei den Wahlgängen am 24. April und 22. Mai 2016 in den örtlichen Wahllokalen herangezogen worden sind. Das bedeutet, dass Personen, die nach dem 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben, für die neuerliche Stichwahl nicht wahlberechtigt sind. Personen, die nach dem 23. Februar 2016 (dem „Stichtag“ vor dem ersten Wahlgang am 24. April 2016) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie zu dieser Zeit gewohnt haben. Für eine Aktualisierung der Wählerverzeichnisse besteht keine Rechtsgrundlage.
Zahlreiche Maßnahmen
Die Bundeswahlbehörde und das Bundesministerium für Inneres haben mit einem Bündel von Maßnahmen auf die Herausforderung der Neuaustragung der Stichwahl am 2. Oktober reagiert. Bereits am 1. Juli 2016 wurden „Frequently Asked Questions“ (FAQs) im Internet mit Antworten zu den gängigsten Fragen veröffentlicht, die laufend erweitert und aktualisiert werden (www.bpw-16.at Am 8. Juli 2016 wurde dem Parlament der Ablaufplan („Wahlkalender“) für die Wiederholungswahl präsentiert und im Internet veröffentlicht.
Die Bundeswahlbehörde beschloss in ihrer Sitzung am 12. Juli 2016, aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Zukunft Gemeindeergebnisse erst ab 17.00 Uhr zu veröffentlichen und den Zugang in das BMI am Wahltag bis zum Wahlschluss auf Mitglieder der Bundeswahlbehörde und Vertrauenspersonen (ohne Begleitung) zu beschränken. Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka plant, in seiner Eigenschaft als Bundeswahlleiter das vorläufige Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen erst am Montag nach der Wahl zu verkünden.
Prüfung der Verantwortlichkeiten
Mit einem Schreiben des stellvertretenden Leiters der Rechtssektion im BMI vom 14. Juli 2016 wurden alle betroffenen Landesamtsdirektoren ersucht, das Verhalten der Organwalter in den durch die Wahlaufhebung inkriminierten Stimmbezirken zu überprüfen. Im BMI wurden seit Ende Mai 2016 alle zur Kenntnis gelangten, strafrechtlich relevanten Unzukömmlichkeiten in Form von Sachverhaltsdarstellungen den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übernahm die Koordination der – noch laufenden – Ermittlungen.
E-Learning
Am 18. Juli 2016 richtete sich die Bundeswahlbehörde in einem Schreiben an alle Landeswahlbehörden und ersuchte darum, das vom BMI erstellte Informationsmaterial für die Wiederholungswahl an alle nachgeordneten Behörden weiterzuleiten und flächendeckende Schulungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Das BMI bietet in diesem Zusammenhang erstmals ein E-Learning-Modul mit Inhalten zur Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 an. Zwei Kurse wurden erstellt, sie wenden sich an alle Personen, die in Bezirks-, Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden tätig sind. Über https://bmi-elearning.at/ können sich ab Anfang September Wahlleiter, Beisitzer, Vertrauenspersonen, Wahlzeugen und Hilfspersonen der Wahlbehörden bei einem BMI-Portal registrieren und verschiedene Module mit Kontrollfragen und „Wissenschecks“ durcharbeiten. Das E-Learning-Programm berücksichtigt alle relevanten Punkte der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung; es wurde von Mitarbeitern der Abteilung für Wahlangelegenheiten und der Sicherheitsakademie erstellt. Am Ende der Kurse kann eine Bestätigung in Form eines Zertifikats erworben werden.
Der Leitfaden des BMI für die Bundespräsidentenwahl wurde überarbeitet und die wesentlichen Inhalte der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurden aufgenommen. Der Leitfaden steht im Internet zum Download bereit (www.bmi.gv.at/wahlen/drucksorten) und wird an die nachgeordneten Wahlbehörden ausgeliefert. Bereits in der zweiten August-Woche richtete Innenminister Wolfgang Sobotka ein Schreiben an die Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen in rund 10.300 örtlichen Wahlbehörden. Den Dank für ihre bisherige Arbeit verband der Minister mit dem Ersuchen, auch bei der Wahl am 2. Oktober erneut in der jeweiligen Wahlbehörde mitzuarbeiten.
Wahlkarten
Seit der Ausschreibung der Wahl ist die Anforderung einer Wahlkarte bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde möglich. Voraussetzung dafür ist, dass man am 2. Oktober voraussichtlich nicht das zuständige Wahllokal aufsuchen kann. Bis spätestens 5. September sind die Wahlkarten österreichweit erhältlich, die Versendung an Auslandösterreicherinnen und Auslandsösterreicher beginnt kurz davor. Eine schnellere Auslieferung der Wahlkarten war nicht möglich, weil die Herstellung der Wahlkarten erst mit der Wahlausschreibung beauftragt werden konnte und wegen der Menge und der komplexen Anfertigung rund acht Wochen dauerte.
Wahlleiter-Konferenz
Bei einer Konferenz für alle Landeswahl- und Bezirkswahlleiter werden am 6. September 2016 im BMI die wesentlichen Aussagen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs erörtert und das E-Learning-Tool präsentiert.
Am 25. und 26. August 2016 war ein Expertenteam des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE in Wien, um die mögliche Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission anlässlich der Wiederholungswahl zu evaluieren. Bei ihrer Needs Assessment Mission trafen die OSZE-Vertreter unter anderem mit Wahlexperten des Innenministeriums, des Außenministeriums und der Stadt Wien, mit den Mitgliedern der Bundeswahlbehörde, Vertretern der Wahlwerber für die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl und Medienvertretern zusammen. Über die Entsendung einer Beobachtungsmission rund um den Wahltag wird ODIHR im September entscheiden.
Gesetzesänderung
Die kurzfristig anberaumte Wiederholung der Stichwahl ließ dem Gesetzgeber keine Zeit zu Änderungen der Wahlvorschriften. Innenminister Sobotka initiierte jedoch bereits am 15. Juni 2016 im Parlament einen ersten „Runden Tisch“ zur Reform der Briefwahl und möglicher anderer wahlrecht-licher Punkte. Am 8. Juli 2016 wurde von Abgeordneten der Klubs der Regierungsparteien im Nationalrat ein Initiativantrag zur Schaffung eines Zentralen Wählerregisters eingebracht. Der Antrag soll im Oktober im Verfassungsausschuss behandelt werden. Bis zum Herbst sollen auch die bis dahin vom BMI gesammelten Vorschläge der Parteien, Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen für ein Wahlrechtsänderungsgesetz in den Parlamentsklubs diskutiert werden.