Geöffneter Rettungswagen aus Österreich
Längerfristig soll das steirische Rettungswesen neu geordnet werden. Zunächst wird aber nur das alte Gesetzt novelliert. Foto: Rotes Kreuz

„Rettungseuro“ wird erhöht

19. November 2015
Das Land Steiermark hat sich mit Gemeindebund und Städtebund geeinigt, dass der gesetzliche Rettungsbeitrag mit Beginn nächsten Jahres von 7 auf 9 Euro erhöht wird.

Das steirische Rettungswesen finanziert sich vor allem über den sogenannten Rettungseuro. Dieser wird von den Gemeinden entrichtet und beträgt seit dem 1. Jänner 2009 7 Euro pro Einwohner. Das Land verdoppelt den Gesamtbetrag und finanziert damit die besonderen Rettungsdienste wie Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung und Rettungshundebrigade sowie das Notarztrettungswesen.

Rettungswesen soll neu geordnet werden



Bereits seit Jahren ersucht das Rote Kreuz als der wesentlichste Träger des steirischen Rettungswesens um Erhöhung des Rettungseuros, da der allgemeine Rettungsdienst mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht kostendeckend betrieben werden kann. „Die Landesregierung nimmt dies zum Anlass, um das Rettungswesen im Wege einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes grundlegend neu zu ordnen“, erklärt Landeshauptmann Schützenhöfer. Ein diesbezüglicher Entwurf ist im August 2015 in die erste Begutachtung gegangen. Als Ergebnis dieser Begutachtung sind über 20 Stellungnahmen dazu eingegangen, die in diesen Gesetzesentwurf eingebarbeitet werden.

Zunächst Novelle des alten Gesetzes



Um die Einsatzfähigkeit im Rettungswesen in vollem Umfang aufrechterhalten zu können, wird jedoch die Erhöhung des Rettungseuros schon jetzt notwendig. Daher wird sie im Rahmen einer Novelle des alten Gesetzes vorgenommen, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. Mit der aktuellen Beschlussfassung in der Landesregierung kann somit bereits im Dezember die entsprechende Regierungsvorlage zur Erhöhung des Rettungseuros im Landtag Steiermark beschlossen werden.