Pflegerin mit zwei Frauen
Betreffen wird die Änderung rund 100 diplomierte Pflegefachkräfte und rund 230 Pflegeassistenzkräfte.
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Pflegedienstzulage für Kärntner Gemeindebedienstete

2. November 2020
Im Rahmen der Evaluierung des Kärntner Gemeindemitarbeitergesetzes (K-GMG) wurde darüber diskutiert, dass es Entlohnungsunterschiede zwischen den Pflegekräften der Spitäler und jener der Sozialhilfeverbände gibt. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern kam man einstimmig überein, dass künftig eine besondere Pflegedienstzulage (Differenz zwischen K-GMG und Gehaltsschema der Krankenanstalten) bezahlt werden soll.

„Diese Zulage ist, da sie künftig regelmäßig ausbezahlt wird, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände nachhaltiger als ein einmaliger Bonus,“ erklärt Landesrat Daniel Fellner.

Betreffen wird die Änderung rund 100 diplomierte Pflegefachkräfte (entspricht 79 Vollzeitäquivalenten) und rund 230 Pflegeassistenzkräfte inklusive etwaiger Fach- und Diplomsozialbetreuer/innen (184 Vollzeitäquivalente), die von der besonderen Pflegedienstzulage profitieren, sofern sie eine durchschnittliche Anzahl an angenommenen Nacht- sowie Sonn-/Feiertagsdiensten pro Monat leisten.

Der durchschnittliche Einkommensgewinn beträgt bei einer diplomierten Pflegefachkraft rund 3.018 Euro brutto im Jahr. Der durchschnittliche Einkommensgewinn beträgt bei Pflegeassistenzkräften rund 2.035 Euro brutto im Jahr. Daraus ergeben sich im Schnitt zusätzliche Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 767.000 Euro jährlich für die Kärntner Gemeinden, die in diesem Fall Dienstgeber sind.

Reduktion der Wochendienstzeit möglich

Ein weiterer wichtiger Punkt, der von der Kärntner Landesregierung beschlossen wurde, ist die Wiedereingliederungsteilzeit, die besagt, dass ein Gemeindemitarbeiter nach mindestens sechswöchiger Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unfall beantragen kann, dass die regelmäßige Wochendienstzeit bis zur Hälfte, und das bis zu sechs Monaten, reduziert wird.