Frau packt Äpfel in Sackerl
Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Bedarfs, mit der Ausnahme von Alkohol.
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Öffnungszeiten werden neu geregelt

28. Mai 2024
Die neue Öffnungszeiten-Verordnung ermöglicht es, sowohl in touristisch geprägten burgenländischen Gemeinden, als auch in Pendlergemeinden die Öffnungszeiten flexibler zu gestalten – aber das ganz ohne Personal und auch die Anzahl der Wochenöffnungszeiten darf max. 72 Stunden nicht überschreiten. Dabei wird auch nicht verpflichtet, am Sonntag zu öffnen.

„Es droht keine Sonntagsöffnung durch die Hintertür“, versichert Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann. Die Ausnahmeregelung erlaube nur eine Öffnung ohne Personal. Die Einhaltung werde man auch rigoros kontrollieren.

Gelten werden die erweiterten Öffnungszeiten unter anderem für Containerlösungen oder für Kaufhäuser mit den technischen Voraussetzungen.

Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Bedarfs, mit der Ausnahme von Alkohol. Die Wochenöffnungszeiten bleiben weiterhin auf maximal 72 Stunden reglementiert.

„Die neue Verordnung soll als weitere Maßnahme dabei unterstützen, die Nahversorgung in den Kommunen sicherzustellen. Gerade für kleinere Nahversorger und Pendlergemeinden können die erweiterten Öffnungszeiten zusätzliche Einnahmen bedeuten“, betont Landesrat Schneemann.

Damit komme das Land dem Wunsch einiger Gemeinden, neben den 43 Gemeinden der Klassen I und II, ebenfalls in die Liste der von der Verordnung umfassten Orte aufgenommen zu werden, nach. Die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinden, welche im Rahmen des Begutachtungsverfahren Bedarf gemeldet haben, wird derzeit geprüft.