Blick auf ein Stadtzentrum

Auf die Planung kommt es bei der Stadtentwicklung an

28. Juni 2016
Nur eine attraktive und passende Gestaltung kann die gewünschten positiven Qualitätseigenschaften einer Begegnungszone erfüllen und die Sicherheit gewährleisten – häufig ist eine Umgestaltung der Straße oder des Platzes erforderlich.

Unter Begegnungszonen werden Straßen und Plätze verstanden, bei denen die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden kann. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an markierten Stellen zulässig. Seit der 25. StVO-Novelle (§§ 2 Abs. 1 Z 2a, 53 Abs. 1 Z 9e und f, 76c StVO) können Begegnungszonen in Österreich eingerichtet und verordnet werden. In der Begegnungszone gilt Tempo 20 bis maximal Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Durch die geringe Fahrgeschwindigkeit wird der Verkehr entschleunigt und homogenisiert, was dazu führt, dass besonders gefährdete Personen wie Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen und Kinder sicherer unterwegs sind.

Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass im Fünf-Jahres-Vergleich vor und nach der Einführung der Begegnungszone die Unfälle um 25 Prozent zurückgegangen sind, die Anzahl der Verletzten sogar um 50 Prozent.

Laufende Begegnungen sind wesentlich

Hauptplätze und Knotenpunkte mit hoher Benutzerfrequenz sind besonders geeignet. Die Begegnungszone macht insbesondere bei Straßen mit hohem flächigen Querungs- und Aufenthaltsbedarf (Geschäftsstraße, Zentren, Altstadtbereiche) oder auch bei zentralen Plätzen wie z. B. Hauptplätze oder Knotenpunkte mit hoher Benutzerfrequenz verschiedener Verkehrsteilnehmergruppen Sinn. Wesentlich ist eine hohe Fußgänger- und Radfahreranzahl, weil eine Begegnungszone nur dort funktioniert, wo es laufend zu Begegnungen zwischen dem motorisierten Verkehr und Radfahrern bzw. Fußgängern kommt.

Straßen mit geringem Querungsbedüfnis der Fußgänger über eine längere Strecke sind als Begegnungszone nicht geeignet, da kaum davon ausgegangen werden kann, dass die verordnete Höchstgeschwindigkeit von Kraftahrzeugen eingehalten wird.

Mit der Errichtung einer Begegnungszone kann das Ziel vieler Gemeinden, nämlich die Reduktion des Kfz-Verkehrs kaum erfüllt werden. Im Gegenteil: Bei unzureichender Planung und bei fehlender Berücksichtigung des umliegenden Straßennetzes kommt es zu einer Verlagerung des Verkehrs.

Die Errichtung einer Begegnungszone stellt zum Teil hohe Ansprüche an die Gestaltung des Straßenraumes. Nur eine attraktive und passende Gestaltung kann die gewünschten positiven Qualitätseigenschaften einer Begegnungszone erfüllen und die Sicherheit gewährleisten – häufig ist eine Umgestaltung der Straße oder des Platzes erforderlich. Das Aufstellen des Verkehrszeichens „Begegnungsstraße" allein reicht jedenfalls nicht.

Wenige Gehsteige

Zu den Zielen einer Begegnungszone gehört jedenfalls das flächenhafte Queren durch Fußgänger und die Barrierewirkung des Kfz-Verkehrs zu verringern. Daraus ergibt sich eine Minimierung von herkömmlichen Fahrbahnbegrenzungen wie etwa Gehsteige.

Schutzwege und Ampeln sind in einer Begegnungszone zwar nicht verboten, allerdings widerspricht ein Schutzweg der Idee des flächenhaften Querens, da im 25-Meter-Umkreis des Schutzweges eine Benützungspflicht desselben besteht.

Gestalterisch lässt die Begegnungszone viele Möglichkeiten zur Attraktivierung einer Gemeinde zu (unterschiedliche Bodenbeläge, Möblierung des Straßenraumes). Diese sollten jedoch gemeinsam mit Verkehrsexperten geplant sein, damit eine „selbsterklärende Gestaltung" des Straßenraumes unterstützt wird und geschwindigkeitsdämpfende Element richtig eingesetzt werden.

Da Begegnungszonen gerade in Straßen mit unterschiedlichen Nutzungsansprüchen errichtet werden, ist es empfehlenswert, alle beteiligten Gruppen in den Planungsprozess einzubinden. Dadurch können die Anforderungen der Nutzer besser berücksichtigt, allfällige Konflikte verhindert und die Akzeptanz der neuen Zone verbessert werden.

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