Durch die Lockerung der gesetzlichen Regelung müssen zukünftig nur noch die für den Gemeindedienst speziellen Module absolviert werden.
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Grundausbildungsreform für Gemeindebedienstete geplant
Das Land Salzburg plant für Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände eine Reformierung der Grundausbildung. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung.
Mit der Novelle zum Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 stellt das Land die Grundausbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen auf neue Beine. Herzstück der Reform ist dabei ein Modulsystem, das sich vor allem auf die praktische Arbeit in den Ämtern der Gemeinden und Städte fokussiert.
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler: „Die vorgeschlagene Reform wird zu einer deutlichen Vereinfachung und Verschlankung der Grundausbildung für Gemeindebedienstete führen und steht damit im Einklang mit den Zielen der Taskforce Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Gleichzeitig schaffen wir klare Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa durch mehr Flexibilität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zeitgemäße Arbeitsformen wie Telearbeit. Damit stärken wir nicht nur die Attraktivität des Gemeindedienstes, sondern sichern auch die hohe Qualität der öffentlichen Verwaltung in Salzburg nachhaltig.“
Ende der „doppelten“ Ausbildung
Bisher bedeutete der berufliche Wechsel vom Bundesdienst zur Gemeinde für die Betroffenen vor allem eines: die erneute Absolvierung der gesamten dienstlichen Ausbildung.
„Mit der vorliegenden Novelle soll dieser Schritt in Zukunft der Vergangenheit angehören. Durch die Lockerung der gesetzlichen Regelung müssen zukünftig nur noch die für den Gemeindedienst speziellen Module ,Dienst- und Besoldungsrecht (einschließlich Gleichbehandlungsrecht) der Salzburger Gemeindevertragsbediensteten‘ und ‚Gemeinderecht‘ absolviert werden. Das spart den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die sie für die neue Tätigkeit nutzen können“, so Edtstadler.
Unterstützung für Familien in Krisensituationen
Die Gesetzesnovelle schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Dienstfreistellung von Bediensteten von Gemeinden und Gemeindeverbänden, um ihre Kinder bei Rehabilitationsaufenthalten zu begleiten.
Institutionenübergreifende Zusammenarbeit
Das Gesetzesvorhaben wurde in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Salzburger Gemeindeverbandes, der Landesgruppe Salzburg des Städtebundes, der Landesgruppe Salzburg der younion_Die Daseinsgewerkschaft, des Landesverbandes Salzburg des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten Österreichs sowie der Salzburger Verwaltungsakademie erarbeitet. Durch die breite Einbindung der verschiedenen Interessenvertretungen konnten die unterschiedlichen Bedürfnisse von Dienstgebern und Dienstnehmern bestmöglich berücksichtigt werden.
Die nächsten Schritte
Bis Anfang Juni ist die Novelle des Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968 und Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 in Begutachtung. Geplant ist, dass das Gesetz im Sommer im Salzburger Landtag eingebracht werden soll.