Neue Förderung für Energiegemeinschaften
Ab heuer werden auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) unterstützt, die gemeinsam Strom produzieren und verwerten können und für die keine eigene Rechtsform erforderlich ist. Damit soll die Gründung weiterer innovativer Energiegemeinschaften gefördert werden – insgesamt mit 5 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Gefördert werden Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme bzw. Kälte bereitstellen sollen und dabei soziale, ökologische und organisatorische Neuerungen integrieren. Es wird erwartet, dass diese Ansätze über herkömmliche Entwicklungen im betroffenen Bereich hinausgehen.
Informationen zur Antragstellung
Einreichungen sind laufend ab sofort bis 30.09.2024 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.
Link zur Ausschreibung https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2023/
Leitfaden Energiegemeinschaften Ausschreibung 2023: https://tinyurl.com/yj3n3cjz
Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften unter https://energiegemeinschaften.gv.at