Gruppenbild der oö. Natur im Garten-Bürgermeister
Landesrat Max Hiegelsberger (OÖ), Landesrat Martin Eichtinger NÖ), Bgm. Karl Kapfer (Oberkappel), Bgm.Franz Saxinger (Kollerschlag), Bgm.Engelbert Pichler (St. Peter), Bgm. Martin Raab (Hofkirchen), Bgm. Franz Wagner (Klaffer), Bioschul-Direktor Johann Gaisberger, Bgm. Elisabeth Höfler (Aigen-Schlägl), Bgm. Franz Lindinger (Peilstein).
© Land OÖ/Liedl

„Natur im Garten“ expandiert

23. Juli 2018
Die in Niederösterreich seit Jahren erfolgreiche Aktion „Natur im Garten“ wurde auf Oberösterreich ausgeweitet. Derzeit haben sich sieben Gemeinden verpflichtet, ihre Grünräume naturnahe zu pflegen.

Die an der Aktion teilnehmenden Gemeinden Aigen-Schlägl, Hofkirchen im Mühlkreis, Klaffer am Hochficht, Kollerschlag, Oberkappel, Peilstein im Mühlkreis und St. Peter am Wimberg liegen alle im Bezirk Rohrbach, der im Zuge der Landesgartenschau als Pilotbezirk ausgewählt wurde.

Die Kriterien

„Natur im Garten“ hat sich zum Ziel gesetzt die Ökologisierung von Gärten und Grünräumen in Oberösterreich nachhaltig voranzutreiben. Es wird großer Wert auf die biologische Vielfalt und Gestaltung mit heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen gelegt.

Dabei gelten folgende Kriterien:

• Verzicht auf Pestizide[1]

• Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger

• Verzicht auf Torf

Zusätzlich stehen Naturgartenelement (bspw. Wildsträucher, Wiesen, Wilde Ecken, blühende Stauden usw.), die Bewirtschaftung (Komposthaufen, Nützlingsunterkünfte, Regenwassernutzung, umweltfreundliche Materialwahl, Mulchen, Mischkulturen usw.) sowie der Nutzgarten (Gemüsebeete, Kräutergarten, Obstgarten und Beerensträucher) im Fokus.

Gemeinden sollen sich beteiligen

„Mit dieser Initiative wollen wir in Oberösterreich Bewusstsein für die heimische Artenvielfalt schaffen und vor allem naturnahe Alternativen im Gartenbereich aufzeigen. Eines der Hauptkriterien von Natur im Garten ist der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, die in Privatgärten häufig unüberlegt und überdosiert eingesetzt werden. Deshalb appellieren wir auch an unsere Gemeinden, sich bei der Initiative Natur im Garten zu beteiligen, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten“, so Landesrat Max Hiegelsberger.

[1] Erlaubt sind Pflanzenschutzmittel, die lt. Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in letztgültiger Fassung zugelassen sind.