Störender Geruch aus einer Messi Wohnung
Im Rahmen der feuerpolizeilichen Beschau können die mit einer vermüllten Wohnung verbundenen hygienischen und brandgefährlichen Mängel behoben werden. (Symbolbild)
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Messies und die örtliche Gesundheitspolizei

Gemäß Artikel 118 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sind einer Gemeinde zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere auch in Bezug auf die örtliche Gesundheitspolizei übertragen (eigener Wirkungsbereich).

Gemäß Absatz 5 sind der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates, Stadtsenates) für die Erfüllung ihrer dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben dem Gemeinderat verantwortlich.

Verordnung gegen störende Missstände bzw. gegen Messies möglich

Gemäß Absatz 6 hat die Gemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände zu erlassen, sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Solche Verordnungen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes verstoßen.

Jede Gemeinde wird daher im Rahmen der ortspolizeilichen Verordnung, die für die örtliche Gesundheitspolizei bestehen wird, auch Maßnahmen ergreifen können, die hygienische Übelstände durch eine völlig vermüllte Wohnung betreffen.

Feuerpolizeiliche Beschau als Ansatzpunkt zur Räumung der Messi Wohnung

Meiner Meinung nach sind daher sowohl die Bestimmungen nach dem NÖ Feuerwehrgesetz 2015 als auch die ortspolizeiliche Verordnung betreffend das örtliche Gesundheitswesen der Hebel (insbesondere im Rahmen einer feuerpolizeilichen Beschau) dafür, die mit einer vollständig vermüllten Wohnung verbundenen hygienischen und brandgefährlichen Mängel zu beheben.

Schaulustige können weggewiesen werden

In diesem Zusammenhang besonders zu beachten ist die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 28 NÖ Feuerwehrgesetz 2015, wonach diese ermächtigt sind, Unbeteiligte wegzuweisen. Immer mehr kommt es zur Beteiligung von Schaulustigen bei Einsätzen, wobei diese – vor allem in großer Zahl – den Einsatz oftmals behindern und auch Hilfeleistungen verzögern. Das NÖ Feuerwehrgesetz 2015 unter Beiziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsnetzes bietet sohin auch dazu eine Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen möglichst ohne Beeinträchtigung durchzusetzen.

Wie definiert sich das Messie-Syndrom?

Die entscheidende Grundlage für das Messie-Syndrom ist eine Störung der Wertbeimessung. Dadurch entsteht das typische Symptom der Ansammlung zahlreicher nutzloser Gegenstände in einer Messi Wohnung oder in einem Messi Haus. Den Betroffenen ist nicht klar welche Gegenstände noch einen Wert besitzen und welche nicht mehr. Vor allem bei kaputten oder verbrauchten Dingen ist dies besonders offensichtlich. 

Welche Symptome bringt das Messie-Syndrom mit sich?

  • Hygienische Vernachlässigung, die bis zur Geruchsbelästigung der Nachbarn führen kann. 
  • Probleme mit der Zeiteinteilung und bei der Erledigung von üblichen Aufgaben, wie der Abarbeitung des Briefverkehrs.
  • Wenig sozialer Umgang, wegen der oben genannten Probleme.

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