Kind mit Stopptafel
Kinder geraten meist unterschuldet in Verkehrsunfälle
© shutterstock/Jan H. Andersen/GESTELLTE AUFNAHME

Mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr

14. April 2019
Alle drei Stunden verunfallt ein Kind auf Österreichs Straßen, alle zwei Tage stirbt dabei ein Kind oder wird schwerst verletzt.

Die Unfallzahlen zeigen deutlich: In den vergangenen fünf Jahren konnte im Bereich der Kinderunfälle im Straßenverkehr keine essenzielle Reduktion erreicht werden. „Maßnahmen zu setzen. die eine Verbesserung der Sicherheitssituation für diese besonders gefährdete Gruppe von Verkehrsteilnehmern erreichten, ist besonders wichtig. Wenn es um das Leben von Kindern geht, gibt es keine Kompromisse.“, betont Othmar Thann, Chef des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).

Unfallzahlen zeigen Handlungsbedarf

Im  Jahr 2017 verunglückten 2788 Kinder (bis 14 Jahre) auf Österreichs Straßen. Bei diesen Unfällen wurden 8 Kinder getötet, 289 Kinder schwer und 2491 Kinder erheblich verletzt. Im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 verunglückten 42 Prozent der Kinder als Mitfahrer im Pkw, 27 Prozent als Fußgänger und 19 Prozent als Radfahrer.

Auffallend dabei ist: der überwiegende Teil der Kinder gerät unverschuldet in die Unfallsituation – in drei von vier Fällen sind sie nicht die Hauptunfallverursacher. Die Unfallzahlen, aber auch die Ängste der Kinder selbst zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf: Befragt man Kindern nach Ihren Wünschen an die Erwachsenen, sind Antworten wie „bitte langsamer fahren“ oder „Zebrastreifen beachten“ keine Seltenheit. Auch Erwachsene sehen, spontan bei Erhebungen befragt, dass die größten Unfallgefahren für Kinder mit Abstand am häufigsten im Straßenverkehr/bei Verkehrsunfällen zu finden sind. 

Maßnahmenpaket statt Einzelmaßnahmen

Den aktuell vieldiskutierten Einsatz technischer Assistenzsysteme begrüßt das KFV als sinnvollen Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr – aus Sicht der KFV-Verkehrsexperten  erscheinen darüber hinaus noch weitere, umfassendere Maßnahmen notwendig, um eine gezielte und nachhaltige Verbesserung der Situation ungeschützter Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu ermöglichen.

Dazu zählen neben baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen – etwa zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich – auch bewusstseinsbildende Maßnahmen. Wo Prävention im Straßenverkehr an ihre Grenzen stößt, ist auch der Einsatz repressiver Maßnahmen ein mögliches Mittel, um eine Erhöhung der Sicherheit zu erzielen.

„Zwar herrscht ein allgemeiner Konsens darüber, dass es sich bei der Gruppe der sogenannten ‚schwächeren‘ Verkehrsteilnehmer um eine besonders schützenswerte handelt – dennoch verhalten sich keineswegs alle Verkehrsteilnehmer dementsprechend regelkonform, defensiv und verantwortungsvoll“, so Thann. Konkret fordert das KFV eine Verdoppelung des Strafausmaßes bei Delikten im Straßenverkehr, bei denen Kinder gefährdet werden.

Besondere Schutzpflicht für Kinder

Kinder sind aufgrund ihrer motorischen und kognitiven Entwicklung im Straßenverkehr besonders gefährdet und schutzbedürftig. Darüber hinaus können sie Entscheidungen bezüglich ihrer Verkehrsteilnahme im Regelfall nicht selbst treffen, sie sind auf die Entscheidungen und Vorbildwirkung erwachsener Personen angewiesen. „Aus diesem Grund sind Kinder auch aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen“, so Thann.