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Mandatsbeschränkung muss neu geregelt werden

1. April 2024
Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Mandatsbeschränkung hat letztes Jahr für große Aufregung unter Südtirols Gemeinden gesorgt. Das oberste Gericht hat nämlich entschieden, dass die Mandatsbeschränkung in ganz Italien gleich gelten muss.

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Mandatsbeschränkung hat letztes Jahr für große Aufregung unter Südtirols Gemeinden gesorgt. Das oberste Gericht hat nämlich entschieden, dass die Mandatsbeschränkung in ganz Italien gleich gelten muss. 

Seit Jahren gilt in Italien bei Gemeindewahlen eine Mandatsbeschränkung. Bürgermeister dürfen nur zwei Amtsperioden, also zehn Jahre lang, ihr Amt bekleiden. Im Sommer 2022 hat das Parlament diese strenge Regelung abgeschwächt und in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern eine dritte Amtszeit erlaubt. 

Mandatsbeschränkung auf maximal 15 Jahre

In Südtirol ist eine Mandatsbeschränkung von drei aufeinanderfolgenden Amtszeiten, also 15 Jahren, vorgesehen. Da die staatlichen Bestimmungen aber lediglich zwei Amtsperioden vorsahen, steht die Südtiroler Regelung im klaren Widerspruch dazu. In Anbetracht des genannten Urteils ist die Südtiroler Regelung eindeutig verfassungswidrig, bestätigt der Verfassungsrechtler und langjährige Parlamen­tarier Karl Zeller. Damit stand die Region Trentino-Südtirol unter Zugzwang.  

Nun kommt aber ausgerechnet die Regierung in Rom den Gemeinden zu Hilfe. Im Rahmen eines Gesetzesdekrets zu den im Jahr 2024 anstehenden Europa-, Regional- und ­Gemeindewahlen hat die Regierung Meloni vor Kurzem die in der nationalen Gemeindeordnung enthaltene Mandatsbeschränkung der Bürgermeister neu geregelt.

Laut den neuen Bestimmungen gilt für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern keine Mandatsbeschränkung mehr. Dies bedeutet, dass sich in diesen Gemeinden ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin, unbeschränkt der Wahl stellen darf. Für Gemeinden von 5.000 bis 15.000 Einwohnern wird die Mandatsbeschränkung dagegen auf drei Amtsperioden angehoben. Einzig für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern bleibt die derzeitige Beschränkung auf zwei Amtsperioden aufrecht.

Der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes begrüßt die Änderungen. Positiv sieht er vor allem den Wegfall der Mandatsbeschränkung für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Auf jeden Fall gilt es nun das entsprechende Regionalgesetz an die staatlichen Bestimmungen anzupassen, um Rechtssicherheit zu schaffen und für die kommenden Gemeindewahlen gerüstet zu sein.