Rudolf Kolbe
Rudolf Kolbe: "Das Credo der Trennung von Planung und Ausführung macht es möglich: Planer oder Planerinnen setzen Ihr Bauvorhaben unbeeinflusst von Interessen Dritter um."
© Sandra Schartel

Vergeben und vergessen

29. April 2019
Das Vergaberecht ist eine der schwierigsten Materien, mit dem Gemeinden heute befasst werden können. Der Schlüssel zum Erfolg sind Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz.

Worauf Sie bei der Vergabe von Bau- und Sanierungsvorhaben von Kanalisationsanlagen achten sollten?

Größere Bauvorhaben, wie Kanalisationsanlagen, stellen für jede Gemeinde eine Herausforderung dar. Dabei geht es für die Entscheidungsträger der Gemeinde nicht mehr „nur“ darum, ein Projekt fertigzustellen, das den Lebensraum der BürgerInnen und das Ortsbild auf Jahrzehnte prägt. Auch die Anforderungen an Transparenz, Bürgerbeteiligung und demokratische Legitimation für den Bestellprozess steigen.

Steuerzahler erwarten zu Recht, dass mit öffentlichen Geldern sparsam umgegangen wird. Wer allerdings bei der Planung spart, baut im Ergebnis oft teuer: Vielfach unterschätzen Auftraggeber die Konsulentenleistungen bei der Beschaffung. Dabei hängt das komplikationsfreie Gelingen eines solchen Projekts besonders von der exakten Planung im Voraus ab.

„Rundum-Sorglos-Paket“ – gibt es das?

Wie bei allen Planungsdienstleistungen von Ziviltechniker spielt die Qualität eine übergeordnete Rolle, daher lautet die Antwort hier eindeutig: JA! Ziviltechniker sind unabhängig, staatlich befugt und beeidet und verstehen sich als technische Notare, die ausschließlich ihren AuftraggeberInnen und der Sicherheit der Allgemeinheit verpflichtet sind.

Das Credo der Trennung von Planung und Ausführung macht es möglich: Planer oder Planerinnen setzen Ihr Bauvorhaben unbeeinflusst von Interessen Dritter um. Ihre Sorgen können Sie somit „vergessen“.

Der Schlüssel zum Erfolg sind Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz. Diese Zielsetzungen spielen – auch für kleinere Gemeinden – eine zunehmend bedeutendere Rolle: Allein wegen der Gefahr, sich Anfechtungen bei der Vergabekontrolle oder Kritik von Gebarungs- und/oder Förderkontrolle auszusetzen, müssen Ausschreibungen rechtssicher und nachvollziehbar sein. Wenn Qualitätskriterien im Vergleich zum Anschaffungspreis ein maßgebliches Gewicht bei der Findung des Auftragnehmers haben, kann eine optimale Vergabe von geistigen Leistungen gewährleistet werden. 

bestevergabe.at

Auf der Website www.bestevergabe.at finden sich rechtskonforme und praktikable Muster für die Ausgestaltung von Teilnahme-, Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen sowie die Formulierung von Eignungs-, Auswahl-, Zuschlags- und Beurteilungskriterien bei der Vergabe von geistigen Dienstleistungen. 

Auf dem Stand des Bundesvergabegesetzes 2018 wird den rechtlichen Mindestanforderungen vollumfänglich entsprochen, ohne die Grenze der Praktikabilität und Ausgewogenheit sowohl aus Auftraggeber- als auch Auftragnehmersicht zu überschreiten.

Überbordende Vergabe- und Vertragstexte sind nicht nur der Nachvollziehbarkeit abträglich, sie haben auch zur Folge, dass unnötige Risikoaufschläge in Angebote aufgenommen werden müssen oder potenzielle AuftragnehmerInnen sich am Verfahren erst gar nicht beteiligen.