Naturns im Vinschgau
In Südtirol will man den Bodenverbrauch und die Zersiedelung eindämmen.
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Neue Raumordnung muss warten

13. Dezember 2019
In Südtirol sollte Anfang 2020 ein neues Gesetz zur Raumordnung und zum Landschaftsschutz in Kraft treten. Jetzt wird es aber um ein halbes Jahr verschoben, um Verbesserungen vorzunehmen.

Am 8. Juni 2018 hat der Südtiroler Landtag das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft verabschiedet. Es löst die in den 70er Jahren erlassenen Gesetze zur Raumordnung und zum Landschaftsschutz ab und stellt das Bauen auf völlig neue Regeln. Am 1. Jänner 2020 sollte das Gesetz in Kraft treten.

Bodenverbrauch und Zersiedelung sollen eingedämmt werden

Das neue Gesetz soll eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig den Bodenverbrauch und die Zersiedlung eindämmen. Hierfür wird die Planung reformiert: innerhalb der Siedlungsgrenzen entscheiden die Gemeinden, außerhalb das Land. Nicht zuletzt werden auch die Verfahren neu definiert, sie sollen einfacher, bürgernäher und transparenter werden.

Kurz vor dem Start hat der Südtiroler Landtag nun 40 Abänderungen am Gesetz zu Raum und Landschaft genehmigt. Gutgeheißen wurde dabei auch ein Aufschub des Gesetzes um sechs Monate bis zum 1. Juli 2020.

„Dieses Gesetz ist für die Handhabung der Raumordnung und der Landschaftsplanung von weitreichender Bedeutung, sodass wir gut daran tun, uns mehr Zeit für die Umsetzung zu nehmen“, sagt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

Gemeinden begrüßen den Aufschub

Positiv zu einer Terminverschiebung hat sich auch der Rat der Gemeinden ausgesprochen. Für die Gemeinden bringt das neue Gesetz einschneidende Änderungen mit sich.

„Wir haben den Aufschub zwar nicht gefordert, können aber gut damit leben. Die Gemeinden bekommen so etwas Luft und können sich besser auf den Start am 1. Juli 2020 vorbereiten“, erklärt der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer.

Einheitliche Bauordnung nötig

Man sei, so Schatzer, zwar sehr engagiert an der Ausarbeitung der digitalen Bauakte, daneben brauche es aber auch noch eine einheitliche Bauordnung und eine neue Verordnung zu den Erschließungsbeiträgen und der Baukostenabgabe.

„Etwas mehr Zeit kommt uns sicher zugute“, so Schatzer. „Zudem fehlen noch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen, und je mehr bei Inkrafttreten des Gesetzes da sind, umso besser.“