Im Unterschied zur Wirtschaftskammer- und Arbeiterkammerwahl führt die Landarbeiterkammerwahl nicht die jeweilige Kammer durch, sondern diese Wahl ist samt Vorbereitung von den Gemeinden abzuhalten.
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Gemeinden kritisieren Aufwand für Landarbeiterkammerwahl
Die Durchführung der Landarbeiterkammerwahl sorgt in Niederösterreich für Kritik aus den Gemeinden. Nach Ansicht des Präsidenten des sozialdemokratischen Niederösterreichischen Gemeindevertreterverbandes (NÖ GVV), Bürgermeister Andreas Kollross, sollte die Organisation der Wahl künftig nicht mehr Aufgabe der Kommunen sein.
Hintergrund ist die jüngste Landarbeiterkammerwahl. In zahlreichen Gemeinden blieb die Beteiligung in den Wahllokalen sehr gering. Gleichzeitig mussten die Gemeinden Personal bereitstellen und die organisatorischen Vorgaben für die Wahl erfüllen.
Kaum Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen
Anders als bei den Wahlen zur Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer wird die Landarbeiterkammerwahl derzeit nicht von der jeweiligen Kammer selbst durchgeführt. Die Verantwortung für Vorbereitung und Abwicklung liegt bei den Gemeinden.
Kollross stellt dieses System infrage. Er verweist auf Beispiele aus Niederösterreich, bei denen der Aufwand in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Wahllokale gestanden habe.
So gab es in einer Gemeinde 34 Wahlberechtigte. Neun Personen beantragten im Vorfeld eine Briefwahlkarte. Im Wahllokal erschien niemand zur Stimmabgabe. In einer größeren Stadt im Süden Niederösterreichs waren 134 Personen wahlberechtigt, 22 nutzten die Briefwahl. Auch dort blieb das Wahllokal am Wahltag ohne Besucherinnen und Besucher.
Nach Angaben von Kollross seien solche Fälle keine Ausnahme. In vielen Gemeinden habe die Zahl der Wählerinnen und Wähler im Wahllokal zwischen null und fünf gelegen.
Gemeinden sehen finanzielle Belastung
Für die Durchführung der Wahl mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeämter sowie Mitglieder der Gemeinderäte als Wahlbehörde tätig werden. Nach Ansicht des NÖ GVV verursacht dies einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Kollross betont, dass das Wahlrecht und die gesetzliche Interessenvertretung der Landarbeiterinnen und Landarbeiter nicht infrage gestellt würden. Diskutiert werden sollte jedoch, ob die Landarbeiterkammer die Wahl künftig selbst organisieren oder ausschließlich auf Briefwahl setzen könnte.
Ruf nach Gleichbehandlung der Kammern
Der Präsident des Gemeindevertreterverbandes spricht sich für eine einheitliche Regelung bei Kammerwahlen aus. Während andere Kammern ihre Wahlen selbst abwickeln, seien die Gemeinden bei der Landarbeiterkammerwahl weiterhin eingebunden.
Kollross fordert daher eine gesetzliche Änderung. Die Landarbeiterkammer solle ihre Wahlen künftig ohne Mitwirkung der Gemeinden durchführen. Die Kommunen seien dafür nicht zuständig.