Stromspeicher helfen, Lastspitzen zu reduzieren und Netzengpässe auszugleichen.
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Neues Geschäftsmodell
Der Speicherboom
Batteriespeicher stabilisieren das Netz, reduzieren Lastspitzen und steigern die lokale Wertschöpfung. Damit helfen sie Gemeinden, erneuerbare Energie vor Ort optimal zu nutzen, Kosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Wirtschaft hat erkannt, dass das ein attraktives Geschäftsmodell ist, und Anbieter treten mit Projektideen an die Gemeinden heran. Was ist dabei zu beachten?
In der Mostviertler Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach ist geplant, eine Großbatteriespeicheranlage mit rund 90 Megawatt Leistung bzw. 180 Megawattstunden Kapazität zu errichten. Die Anlage soll direkt beim Umspannwerk gebaut werden und zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen sowie die Integration erneuerbarer Energien unterstützen.
Hinter dem Projekt steht das Unternehmen Blackvolt, das sich als Infrastrukturentwickler und Betreiber moderner Energiespeicherlösungen versteht. „Das Unternehmen ist aktiv auf uns zugekommen“, berichtet Bürgermeister Florian Weigl. In der Folge wurden Gespräche über die grundsätzliche Umsetzbarkeit und über mögliche Standorte geführt. Weigl sieht in dem Projekt ein Modell mit Zukunft: „Durch den starken Ausbau erneuerbarer Energien steigt der Bedarf an flexiblen Speicherlösungen massiv, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen und Energie flexibler nutzen zu können.“
Wie funktioniert die Anlage?
Energiehändler nutzen die Batteriespeicher, um Strom zwischenzuspeichern und zu günstigen Zeiten wieder ins Netz einzuspeisen. Das hilft, Lastspitzen zu reduzieren und Netzengpässe auszugleichen. Auch neue Anwendungen wie Elektromobilität und Wärmepumpen verändern die Verbrauchsprofile und führen zeitweise zu hoher Stromnachfrage. Überschüssiger Strom aus Wind- oder Wasserkraft kann gespeichert werden, anstatt Erzeugungsanlagen abregeln oder Energie zu Negativpreisen abgeben zu müssen. Damit verbessert sich auch die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien in Zeiten hoher Erzeugung.
Blackvolt-Geschäftsführer Johannes Srajer betont die Vorteile für das Netz: „Speicherlösungen können helfen, Netzkapazitäten besser auszunutzen und den Bedarf an zusätzlichen Leitungen oder neuen Umspannwerken langfristig zu reduzieren – und damit auch die Netzkosten zu senken.“ Blackvolt arbeitet dabei gemeinsam mit Netzbetreibern daran, Speicher zur lokalen Netzstabilisierung einzusetzen. Die Erlöse kommen aus mehreren Quellen: Großhandelsmärkte, Regelenergiemärkte sowie bilaterale Energielieferverträge. Batteriespeicher können dabei flexibel verschiedene Funktionen übernehmen – von der zeitlichen Verschiebung von Energie bis zur Bereitstellung von Regelenergie. Blackvolt plant einen nachhaltigen Betrieb über mindestens 25 Jahre.
Srajer sieht keinen Widerspruch zwischen wirtschaftlichem Betrieb und Netzdienlichkeit: auch die zeitliche Verschiebung von Energie am Großhandelsmarkt wirke netzdienlich. Werde Strom in Zeiten hoher Erzeugung gespeichert und später abgegeben, entlaste das das Netz direkt. Zudem sollen Speicher zur Reduktion von Lastspitzen beitragen und so den Bedarf an teurem Netzausbau verringern.
Planung und Bürgerbeteiligung
Der zuständige Netzbetreiber ist in die Planung eingebunden. Bürgermeister Weigl betont: „Für mich ist wichtig, dass solche Projekte koordiniert und in ein Gesamtkonzept eingebettet umgesetzt werden.“ Eine Vertragsraumordnung wurde noch nicht abgeschlossen. Gemeinde und Unternehmen erarbeiten derzeit gemeinsam ein Konzept, die konkreten Verträge werden noch ausgearbeitet.
Zu Beginn gab es Unsicherheit unter Anrainern. Für Weigl ist das bei neuen Technologien auch nachvollziehbar: „Mir war als Bürgermeister immer wichtig, dass die Sorgen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden.“ Deshalb wurden gemeinsam mit Blackvolt Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurde offen über das Projekt, die Sicherheitsmaßnahmen sowie die Chancen und Auswirkungen auf die Umgebung informiert.
Ausbau gezielt konzentrieren
Aus Sicht von Leopold Schalhas, Leiter der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht im Amt der NÖ Landesregierung, spielen geschäftliche Motive beim derzeitigen Speicherboom zwar eine Rolle, entscheidend sind sie seiner Meinung aber nicht. Es ist eher die Energiewende, die die Entwicklung vorantreibt: Der Anteil von Wind- und Photovoltaikstrom steigt stetig. Netzbetreiber wie die APG und Netz NÖ können die Infrastruktur nicht so schnell ausbauen, wie neue Anlagen ans Netz gehen. „Batteriespeicher können helfen: Sie nehmen Überschussenergie auf und geben sie bei Bedarfsspitzen wieder ab“, so Schalhas.
Er sieht darin aber nicht nur eine technische Lösung, sondern betont auch den wirtschaftlichen Aspekt: „Es ist nicht sinnvoll, Stromnetze dafür auszubauen, dass auch noch die letzte Kilowattstunde zu jedem Zeitpunkt Platz findet, weil dann die Netze in der allermeisten Zeit überdimensioniert wären.“ Er plädiert daher für eine „völlig neue Energiesystemplanung“, um Netzkosten zu dämpfen und den Ausbau gezielt dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist.
Drei Typen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen
Nicht jeder Batteriespeicher ist gleich. Schalhas unterscheidet drei grundlegende Varianten:
- Stand-alone-Speicher werden direkt ans öffentliche Netz angeschlossen und gelten in Niederrösterreich rechtlich als Erzeugungsanlagen.
- Co-Location-Speicher werden gemeinsam mit einer Erzeugungsanlage – etwa Photovoltaik, Wind oder Wasser – errichtet und nutzen deren Netzanschluss.
- Betriebsintegrierte Speicher sind eine Sonderform davon: Sie dienen einem konkreten betrieblichen Zweck, etwa der Lastverschiebung oder der Eigenbedarfsoptimierung in einem Gewerbebetrieb.
Technische Begriffe wie „netzdienlich“ oder „kommerzieller Speicher“ sind für die Genehmigung zunächst zweitrangig. Was zählt, ist die rechtliche Einstufung als Erzeugungsanlage und der Versorgungszweck.
Ein neuer Rahmen
Bis Oktober 2025 fehlte für große Stand-alone-Speicher eine klare raumordnungsrechtliche Grundlage. Das hat sich geändert. Mit der Novelle zum Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz wurde die neue Widmungsart „Grünland-Batteriespeicheranlagen“ eingeführt. Sie gilt für Stand-alone-Speicher ab einer Leistung von über 1 MW oder einer Kapazität von mehr als 2 MWh.
Hybride Speicher, die Teil einer Wind- oder PV-Anlage sind, fallen weiterhin unter die bestehenden Widmungskategorien „Grünland-Photovoltaik“ beziehungsweise „Grünland-Windkraftanlage“. Für kleinere Anlagen unter 200 kW ist weder eine elektrizitätsrechtliche noch eine baurechtliche Bewilligung nötig – und damit auch keine Widmung. Bis zu einer Leistung von 1 MW können Speicher in jeder Widmungskategorie errichtet werden, auch in Gewerbe- oder Industriegebieten.
Schalhas sieht in der Novelle einen wichtigen Schritt: „Mit der Novelle zum Raumordnungsgesetz haben wir einen Rahmen geschaffen, der Großspeicher klar regelt. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit.“ Gleichzeitig räumt er ein, dass noch nicht alle Fragen gelöst sind – etwa bei der Definition, wann mehrere Speicher als „räumlich zusammenhängend“ gelten.
Was Gemeinden tun sollten
Wie in St. Martin-Karlsbach sprechen Projektentwickler Gemeinden zunehmend direkt an. Schalhas empfiehlt, frühzeitig das Gespräch zu suchen: „Gemeinden sollten frühzeitig mit den zuständigen Fachabteilungen und Netzbetreibern Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam Lösungen entwickeln können.“
Der Beitrag erschien in der NÖ Gemeinde 6/2026.