Wanderer und Radfahrer auf einem Weg
Die Bürgermeister vor Ort wissen am besten Bescheid, wo es Regelungen für ein konfliktfreies Miteinander von Wanderern und Radfahrern braucht.
© Shutterstock/Heiko Kueverling

Fahrradverbote auf Südtiroler Wanderwegen

18. Oktober 2018
Weil es zunehmend zu Konflikten mit Wanderern gekommen ist, stattet die Südtiroler Landesregierung die BürgermeisterInnen mit dem Recht aus, Wander- und Forstwege für Radfahrer zu sperren.

In die Durchführungsverordnung zum Landesforstgesetz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wurde ein Artikel eingefügt, welcher die BürgermeisterInnen dazu ermächtigt, auf Wanderwegen oder einzelnen Abschnitten derselben das Befahren mit Fahrrädern zu verbieten, wenn durch das Radfahren Konflikte mit den Wanderern oder mit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auftreten.

Mit dem E-Bike kommt jeder hoch hinauf

Nicht zuletzt durch den Boom der E-Bikes haben die Räder auch in höheren Lagen enorm zugenommen. Mit dem E-Bike kommt fast jeder weit hinauf, mit dem schweren Gefährt aber nicht mehr jeder sicher wieder hinunter, so der Bürgermeister von Sarntal, Franz Locher. Früher oder später wird es daher Verbote brauchen, denn manche Wege sind schmal und für das Radfahren nicht geeignet.

Bürgermeister sollen entscheiden

Weil die Konflikte in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich stark ausgeprägt sind, sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort entscheiden. Sie wissen am besten Bescheid, wo es Regelungen für ein konfliktfreies Miteinander von Wanderern und Radfahrern braucht, so der zuständige Landesrat Arnold Schuler. Grundsätzlich ist in Südtirol das Mountainbiken auf den Forst- und Wanderwegen auch künftig erlaubt.

Keine Verbotsflut zu erwarten

Viele BürgermeisterInnen zeigen sich froh, dass sie nun die Möglichkeit haben, nicht geeignete Wege für Radfahrer zu schließen. Zuletzt hat es vermehrt Klagen gegeben und außer in den Schutzgebieten waren den Bürgermeistern bislang die Hände gebunden. Eine Flut an Verboten wird es aber nicht geben, sehr wohl aber gezielte Sperren, zumal die BürgermeisterInnen nach Anhören der verschiedenen Interessensgruppen entscheiden.

Positiv äußert sich auch der Südtiroler Hotelier- und Gastwirteverband. „Wir sind mit dieser Regelung einverstanden und vertrauen darauf, dass die Bürgermeister vor Ort gute und vernünftige Lösungen treffen. Der Radtourismus ist zweifelsohne ein Wachstumsmarkt, in erster Linie ist Südtirol aber eine Wanderdestination“, so Präsident Manfred Pinzger. „Wir müssen daher die Voraussetzungen für einen respektvollen Umgang schaffen, unter anderem auch indem man eigene Strecken für Mountainbiker ausweist.“

Auf das Fahrverbot ist mit eigenen Schildern hinzuweisen. Für die Übertretung des Verbots wird eine Verwaltungsstrafe von 62 Euro verhängt. Mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Bestimmung ist das Landesforstkorps betraut.