Der Regelungswildwuchs rund um Containershops, Hofläden und Hybridmärkte soll in einer „gesamthaften Diskussion“ erörtert werden.
Die Nahversorgung am Land braucht klare Spielregeln
In 580 Gemeinden gibt es keinen Vollsortimenter mehr. WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik fordert ein Ende des Regelungswildwuchses bei Containershops, Hofläden und Hybridmärkten und stützt damit zentrale Gemeindebund-Forderungen.
In rund 580 österreichischen Gemeinden gibt es kein Lebensmittelgeschäft mit Vollsortiment mehr. Seit dem Jahr 2010 ist die Zahl der Nahversorger um weitere elf Prozent gesunken, besonders abseits der großen Verkehrsachsen. Wo der Greißler im Ort fehlt, bleibt vielen nur das Ausweichen auf weiter entfernte Geschäfte, was meist ein Auto voraussetzt. Wer weniger mobil ist, ist auf Unterstützung angewiesen.
Der Österreichische Gemeindebund hat in seinem Positionspapier vom Mai 2025 zwei konkrete Forderungen formuliert. Vollständig automatisierte Verkaufsstellen ohne Personal sollen rund um die Uhr offenhalten dürfen. Hybridmärkte mit phasenweise besetztem und phasenweise unbesetztem Betrieb sollen in der personallosen Zeit erweiterte Öffnungszeiten erhalten: 80 Stunden von Montag bis Samstag und sonntags von 8 bis 15 Uhr. Die Lockerungen sollen ausdrücklich nur für den ländlichen Raum und städtische Unterversorgungsgebiete wie reine Wohn- oder Campusquartiere gelten.
Das Ende der Uniboxen
Den juristischen Hintergrund liefert ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2023. Demnach gilt das Öffnungszeitengesetz auch für Containershops, also für jene Selbstbedienungsformate, bei denen Kunden meist mit Bankomatkarte oder App eintreten und selbst an der Kasse bezahlen. Die alleinige Abwesenheit von Mitarbeitern mache solche Geschäfte noch nicht zu Automaten, so das Höchstgericht. Für die Uniboxen der oberösterreichischen Supermarktkette Unimarkt war das Erkenntnis das Aus: Anfang 2024 wurden alle Standorte geschlossen. Ein verheißungsvolles Modell der ländlichen Nahversorgung erfuhr damit ein jähes Ende.
Ruf nach einer grundlegenden Reform
Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, vertritt in der Debatte Positionen, die die Forderungen des Gemeindebundes in zentralen Punkten stützen. Das Problem der Nahversorgung sei bekannt, unternehmerische Ideen wie Containershops seien grundsätzlich zu begrüßen.
Allerdings beobachte er in Österreich einen sehr großen Wildwuchs an Ausnahmen und Sonderregelungen. Das gesamte System sei dadurch nicht mehr stringent, was es sukzessive schwieriger mache. Hoch an der Zeit sei eine gesamthafte Diskussion, statt jedem neuen Geschäftsmodell eine eigene Sonderregel anzufügen.
Wie tief die juristischen Schieflagen reichen, zeigt schon die Abgrenzung der Selbstbedienungsformate: „Zwischen Container- und Selbstbedienungsformaten gibt es eine juristische Unterscheidung. Zahlt man erst und nimmt dann ein Produkt raus, dann ist es ein Automat. Geht man hinein, wählt aus und zahlt danach, dann ist es ein Containershop mit einer anderen Regelung.“ Die praktische Folge: Ein Zigarettenautomat darf rund um die Uhr betrieben werden, ein voll automatisierter Lebensmittelladen nicht.
Hinzu kommen Ungleichgewichte gegenüber landwirtschaftlichen Direktvermarktern. Diese sind vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen, beschränkt auf eigene Erzeugnisse. Viele Hofläden böten heute aber eine sehr breite Palette an, die die Gesetzeslage nicht mehr abbilde, merkt Trefelik an. „Hier einen fairen Umgang miteinander zu entwickeln, ist die große Herausforderung für eine gesamthafte Lösung.“
Weitere Ausnahmen schaffen neue Probleme
Bei den Hybridmodellen, die zeitweise mit Personal und zeitweise im Containershop-Modus laufen, sieht Trefelik dieselben grundsätzlichen Hürden. Hinzu kämen Detailfragen zu Jugendschutz und Alkoholabgabe sowie Quadratmeter-Limitierungen, wie sie von Bahnhofshops bekannt sind. Auch zusätzliche Sonderdefinitionen wie jene von Tourismuszonen vergrößern den Flickenteppich, wenn der Nachbarort ohne diesen Status leer ausgeht.
Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen die Vollautomatisierung lautet, Containershops bräuchten Personal zum Befüllen und seien daher gar nicht personalfrei. Trefelik räumt das ein, verweist aber zugleich darauf, dass Automaten ebenso befüllt und entleert werden müssen, egal ob man vorher oder nachher zahlt. Das Befüllen allein rechtfertige keine grundlegend andere Behandlung im Öffnungszeitenrecht.
Kaum Luft für kleine Händler
Wirtschaftlich bleibt der Spielraum für kleine Standorte eng.
„Die kleinen und selbstständigen Lebensmittelhändler kämpfen mit einer durchschnittlichen Rendite zwischen ein und zwei Prozent. Da bleibt nicht viel übrig“, schildert Trefelik. Personalkostensteigerungen von über 20 Prozent in den vergangenen vier Jahren sowie stark gestiegene Energiekosten schlagen unter diesen Bedingungen voll durch. Erschwerend wirke das Einkaufsverhalten: Was man gerade vergessen habe, besorge man kurz beim Greißler im Ort, den Rest auf der Großfläche. Davon könne ein kleiner Händler nicht leben. In vielen Regionen habe zudem die Tankstelle die Funktion des Nahversorgers mit übernommen, das Angebot dort sei sukzessive ausgebaut worden.
Schluss mit dem Ausnahmen-Denken
In Österreich gebe es zudem eine halbschwangere Tendenz, Regeln zu haben, aber „nicht ganz so genau hinzuschauen“ und sich durchzuwurschteln, so Trefelik. Entweder seien die Regeln falsch oder sie würden nicht richtig kontrolliert. Für eines davon müsse man sich entscheiden – und die Zeit dafür sei langsam abgelaufen. Aus seiner Sicht muss Österreich endlich weg von den Einzellösungen kommen. Die Bereitschaft zu einer solchen Grundsatzdebatte sieht er allerdings kaum – diese sei zu ideologisch belastet und treffe rasch auf ein reflexartiges Nein.
Einheitliche Regeln statt Sonderwege
Zwei Aussagen Trefeliks fassen die Grundsatzfrage zusammen. „Wollen wir die Regionalität, wollen wir die kurze Wege? Oder wollen wir nur überall den niedrigsten Preis?“ Und zum gesetzgeberischen Vorgehen ergänzt er: „Wir werden à la longue nicht weiterkommen, indem wir immer wieder Geschäftsmodelle suchen, für die wir dann Ausnahmeregelungen haben wollen.“
Für die kommunale Ebene heißt das: Es braucht einheitliche und faire Spielregeln, die den ländlichen Raum nicht länger benachteiligen, die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Containershops, Direktvermarktern und klassischen Händlern auflösen und die Diskussion endlich aus der Logik der Einzelausnahmen herausführen.