Landesrat Johannes Tratter (3. von li.) und Nikolaus Juen (Abteilung Bodenordnung) mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats Andreas Meck (München), Lilli Licka (Wien), Armando Ruinelli (Soglio / Schweiz) und Christoph Mayr Fingerle (Bozen).
Foto: Land Tirol

69 Gemeinden nutzen den Gestaltungsbeirat

20. Februar 2018
Seit 2013 besteht für Tirol ein Gestaltungsbeirat, der städtebaulichen und landschaftsprägenden Projekten mehr Qualität verleihen soll. Bisher nutzten insgesamt 69 Gemeinden das kostenlose Beratungsangebot des Beirats; daraus entstanden wiederum 90 Projektempfehlungen.

Zudem entstanden mehrere Wettbewerbe sowie Lokale Agenda 21 Prozesse. „Insgesamt brachte die Einbeziehung des Gestaltungsbeirats somit für viele Gemeinden in Tirol einen Anstoß zur qualitätsvollen Weiterentwicklung“, begrüßt Landesrat Johannes Tratter das wachsende Vertrauen in die Kompetenz der international erfahrenen Expertinnen und Experten.



Nach fünfjähriger Tätigkeit übergab nun der bisherige Vorsitzende Christoph Mayr Fingerle die Leitung des Gremiums an Armando Ruinelli. Als neues Mitglied rückt Andreas Meck nach. Zur persönlichen Vorstellung besuchten die im Gestaltungsbeirat wirkenden Architekten und Landschaftsplaner aus Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz den ressortzuständigen Landesrat Johannes Tratter.

Kostenloses Serviceangebot des Landes



Der Gestaltungsbeirat ist ein Serviceangebot des Landes und kann von den Gemeinden freiwillig und kostenlos genutzt werden. Neben der Begutachtung einzelner Bauprojekte unterstützt der Beirat auch die Landesregierung dabei, architektonische sowie städtebauliche Kriterien für die Stadt- und Ortsentwicklung zu formulieren.



Alle Kosten für den anfallenden Sach- und Personalaufwand des Gestaltungsbeirats werden vom Land Tirol getragen. Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) unterliegen. Für den Gestaltungsbeirat ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung verantwortlich.