Holzhütte in schlechtem Zustand
Der Stein des Anstoßes. Hütten in der Zwettler Katastralgemeinde Annatsberg.

36.000 Euro Strafe wegen ein paar Holzhütten

Der Bürgermeister von Zwettl wurde wegen Amtsmissbrauchs – nicht rechtskräftig – für schuldig erklärt, weil er widerrechtlich errichtete Holzhütten nicht abreißen ließ.

Bürgermeister Herbert Prinz: „Ich habe im Sinne der Dorfgemeinschaft gehandelt.“





Im Juni 2009 erhielt die Stadtgemeinde Zwettl einen Hinweis, dass in einer Katastralgemeinde vier Holzhütten ohne Baugenehmigung errichtet worden waren. Daraufhin veranlasste Bürgermeister Herbert Prinz eine Überprüfung durch den zuständigen Amtssachverständigen für Bautechnik. Zwei Monate später wurde der Eigentümer, informiert, dass es beabsichtigt sei, die Hütten abzureißen, da sie sich in einem als „Grünland“ gewidmetem Gebiet befänden.



Der Eigentümer erklärte, dass die Hütten für die jährlich stattfindenden Sonnwendfeierlichkeiten benötigt würden und daher deren weiterer Bestand im Interesse der Bevölkerung sei. Der Bürgermeister zog daraufhin den örtlichen Raumplaner bei, um zu klären, ob eine für die nachträgliche Bewilligung erforderliche Umwidmung rechtlich machbar wäre. Noch im November 2009 erfolgte nach Rücksprache mit dem Amt der NÖ Landesregierung seitens des Raumplaners die Rückmeldung, dass die Umwidmung rechtens wäre. Nicht zuletzt auch bestärkt von der Aussage der Fachabteilung wurde vom Bürgermeister in der Überzeugung, dass sich die Baulichkeiten nach erfolgter Umwidmung nachträglich bewilligungsfähig erweisen, von der Erlassung des Abbruchauftrages vorerst Abstand genommen.



Im Februar 2012 konnte das Umwidmungsverfahren nach Genehmigung durch die NÖ Landesregierung rechtskräftig zum Abschluss gebracht werden. Eineinhalb Jahre später – im November 2013 – wurde dem Bürgermeister Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er drei Jahre lang Schwarzbauten auf Grünland akzeptiert habe, ohne ein Abbruchverfahren einzuleiten. Stattdessen habe er versucht, die Hütten mittels Umwidmung in Nachhinein zu legalisieren. Prinz wurde vom Landesgericht Krems zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verdonnert. Der Bürgermeister versteht die Welt nicht mehr. Er ist überzeugt, im Sinne des Gemeinwohls agiert zu haben. „Ich habe im Sinne der Dorfgemeinschaft gehandelt“, meint er und wird nun Rechtsmittel anwenden. Diese Anmeldung hat aufschiebende Wirkung, das bedeutet, dem Urteil kommt bis auf Weiteres keine Rechtskraft zu! Als Folge ist vom Landesgericht eine Urteilsabschrift zuzustellen. Bürgermeister Prinz hat sodann das Recht, binnen vier Wochen nach der Zustellung eine Ausführung seiner Beschwerdegründe beim Gericht einzubringen.



Unterstützung erhält der verurteilte Stadtchef vom Gemeindevertreterverband der VP Niederösterreich. Präsident Alfred Riedl: „Bürgermeister Prinz hat sich nicht bereichert“. Es dauere eben einige Zeit, bis ein Umwidmungsverfahren abgeschlossen ist.“ „Scheinbar sollte hier ein Exempel statuiert werden“, meint Riedl. Der GVV will den Bürgermeister nun auch finanziell unterstützen.



Rupert Dworak, Präsident des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbands fürchtet, dass das Urteil dazu führen könnte, dass sich in Zukunft noch weniger Interessierte finden, die das Bürgermeisteramt übernehmen wollen. „Wenn man weiß, dass man mit einem Fuß im Kriminal steht, wird man sich den Job nicht antun“, so Dvorak.