Hat die öffentliche Verwaltung einen Marktwert?
Zu den Befürwortern einer Kostenrechnung zählte von Beginn an Reinbert Schauer. Der Linzer Universitätsprofessor, später lange Jahre Mitglied des KOMMUNAL-Redaktionsbeirats und Autor, führte in einem Beitrag in der Sommerausgabe 1995 aus, dass „die Bundesverfassung jede Verwaltungsebene des Bundes anhält, bei ihren Handlungsaktivitäten die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu beachten“.
Schauer stellte im gleichen Beitrag dann die Frage, woher die Informationen stammen sollten, die die Entscheidungsträger in den öffentlichen Verwaltungen zur Erhaltung dieser Handlungsgebote befähigen. Und gab selbst die Antwort: Doch wohl über die „Organisation des öffentlichen Rechnungswesens“. Das war der Knackpunkt. Dass sich nämlich Dinge wie die Arbeitsstunden des Personals oder die Nutzungszeit von Anlagen aus dem kameralistischen Rechnungswesen nicht wirklich herauslesen ließen, führte den nüchternen Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die Kameralistik nicht haltbar sei.
Schauer kommt in seinem Beitrag zu einem logischen Schluss: „Die Reform des öffentlichen Rechnungswesens in Richtung einer gleichermaßen finanz- und leistungswirtschaftlichen Informationsdimension ist auch als eine Reform der öffentlichen Verwaltung einzustufen.“