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Der Rechnungshof attestiert nur Tirol und der Steiermark eine hohe Qualität der abgegebenen Daten.
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Gemeindehaushaltsdaten als Best Practice-Modell

22. Juni 2018
Die Landes-Gemeindeaufsichten sind verpflichtet, die Gemeindehaushaltsdaten – Jahresrechnungen und Quartalsabschlüsse der Gemeinden – in elektronischer Form zu sammeln, zu prüfen und an die Statistik Austria zu übermitteln. Der aktuelle Bericht der Abteilung Gemeinden des Landes Tirol wird aufgrund der hohen Datenqualität von bundesstaatlicher Seite als Best Practice-Modell angesehen.

Der Rechnungshof stellte nur in den Ländern Tirol und Steiermark eine hohe Datenqualität fest. Dies bestätigte sich sowohl bei der Fehleranalyse durch den Rechnungshof als auch bei der Nacherhebung durch die Statistik Austria.

„Die seit Jahren eng gepflegte Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Bezirkshauptmannschaften zahlt sich aus. Wir haben über die vorgegebenen Prüfanforderungen der Statistik Austria hinaus weitere umfangreiche Prüfungen durch die Gemeindeaufsicht vorgenommen und konnten damit eine erhebliche Steigerung der Datenqualität erreichen“, so Landesrat Johannes Tratter.

Plausibilitätsprüfung übermittelt

Zudem hat das Land Tirol als einziges Bundesland den vorgesehenen und geforderten Bericht über die Plausibilitätsprüfung erstellt und an die Statistik Austria übermittelt.

„Dieser Bericht erspart der Statistik Austria umfangreiche Nacherhebungen und Rückfragen sowie dem Land Tirol einen potenziellen Zusatzaufwand“, erläutert Tratter.