Geld für Örtliche Entwicklungskonzepte
„In diesen Örtlichen Entwicklungskonzepten machen sich die Gemeinden ganz konkrete Gedanken, wie sie sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiterentwickeln wollen. Wo soll neuer Wohnraum geschaffen werden, wo sollen die Böden für die Landwirtschaft und für den Naturschutz freigehalten werden? Wir legen dabei besonderen Wert auf die Belebung der Innenstädte und Dorfzentren sowie auf eine bodensparende Siedlungsentwicklung. Neue Einkaufszentren auf der grünen Wiese gehören der Vergangenheit an, auch beim Wohnbau sollen zuerst bestehende Potenziale genutzt werden, bevor neue Grün- und Ackerflächen versiegelt werden,“ gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf die Richtung vor.
Das Örtliche Entwicklungskonzept stellt den Rahmen für die künftigen Änderungen des Flächenwidmungsplans dar, die konkreten Umwidmungen dürfen dem Entwicklungskonzept nicht widersprechen.
Konkurrenzkampf um Betriebsansiedlungen soll vermieden werden
Ein besonderer Förderschwerpunkt des Landes NÖ gilt auch der Abstimmung der örtlichen Raumordnungsprogramme zwischen den Nachbargemeinden. LH-Stellvertreter Pernkopf: „Damit soll Zersiedlung, Konkurrenzkampf um Betriebsansiedlungen und dergleichen vermieden werden. Die Dörfer sollen nicht zusammenwachsen, sondern ihr ‚Gesicht‘ bewahren.“
Raumordnungsprogramm muss vom Land genehmigt werden
Ausbezahlt werden die Fördergelder erst dann, wenn das Raumordnungsprogramm vom Land Niederösterreich genehmigt wurde. Im Zuge dieses Prüfverfahrens wird kontrolliert, ob die verbindlichen Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes sowie überörtlicher Raumordnungsprogramme eingehalten werden. Im letzten Jahr wurden zum Beispiel die Gemeinden Gaaden, Biedermannsdorf, Ardagger, Stetteldorf am Wagram, Großweikersdorf, Senftenberg, Hohenwarth und Amaliendorf-Aalfang bei ihren Raumordnungsprogrammen unterstützt.