Mellau - Bild vom Berg aus
Blick auf Mellau im Bregenzerwald.
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Gegen Zersiedlung und steigende Wohnpreise

Das novellierte Vorarlberger Raumplanungs- und das Grundverkehrsgesetz treten am 1. März in Kraft. Ziel der Gesetze ist ein sorgsamerer und verantwortungsvollerer Umgang mit Grund und Boden, um der Baulandhortung entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass gewidmetes Bauland auch als solches genützt wird.

„Langfristig soll mit den neuen Gesetzen erreicht werden, dass ausreichend und erschwinglicher Wohnraum für die Bevölkerung verfügbar ist“, sagt Landeshauptmann Markus Wallner. „Gleichzeitig gilt es, genügend Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu sichern.“

Steigenden Preisen und Zersiedlung aktiv entgegenwirken

Die erfolgreiche Entwicklung Vorarlbergs im Hinblick auf Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum verstärkte in den letzten Jahren den Druck auf Grund und Boden.

Obwohl es in Vorarlberg genügend gewidmete Bauflächen gibt, werden frei verfügbare Flächen immer knapper – und dadurch immer teurer.

So ist beispielsweise ein Drittel von den derzeit gewidmeten Bauflächen in Vorarlberg bis heute nicht bebaut, steht aber auch nicht zum Verkauf. Das sorgt einerseits für steigende Preise und andererseits für eine Zersiedelung in den Gemeinden.

„Neue Zeitrechnung“

Die Novellen zählen zu den größten Gesetzesänderungen der aktuellen Landesregierung.

Mit den beiden Novellen beginne für Vorarlberg in der Raumplanung eine „neue Zeitrechnung“, meinte Landeshauptmann Wallner. „Diese Novellen werden künftig der Werkzeugkoffer für die Umsetzung einer effizienten Flächennutzung in Vorarlberg sein. Sie haben auf die Raumplanung des Landes und der Gemeinden, die Grundeigentümer und Unternehmen umfassende Auswirkungen – und bringen die einzelnen Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft unter einen Hut.“

Komplexeste Gesetzesnovellen der Regierungsperiode

Bei der Neuordnung der gesetzlichen Grundlagen sei man achtsam vorgegangen, um speziell beim Eigentum nicht mehr als unbedingt nötig einzugreifen.

Hinsichtlich Eingriff ins und Respekt vor dem Eigentum sei eine gute Lösung gefunden worden, so Wallner. Das Paket selbst bezeichnete er als "komplexeste Gesetzesnovellen der Regierungsperiode", deren Konsequenzen mittel- bis langfristig positiv spürbar werden sollen.

Weniger Baulandhortung, mehr Mobilität von Baugrundstücken

Zentrale Maßnahmen aus den beiden Novellen sind:

  • eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen,
  • oder, alternativ zur befristeten Widmung, ein Vertrag über die Nutzung des Grundstücks, den der Grundeigentümer mit der Gemeinde abschließt
  • Bebauungsfrist bereits gewidmeter Bauflächen nach Verkauf
  • Ausnahmen für die Weitergabe innerhalb der Familie - Vorsorgemöglichkeit gesichert,
  • ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken,
  • eine Obergrenze von 50.000 m² beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken (unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen),
  • die Vermeidung einer Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,
  • Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen
  • die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung von Räumlichen Entwicklungsplänen (REP).

„Ziel soll es auch sein, Freiraum aufzuwerten und die Bebauung im Siedlungsgebiet zu verdichten. Denn nur so können die Siedlungsgrenzen gehalten werden“, führt Sabina Danczul, Abteilungsleiterin Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung, aus.

Dabei würden bereits durchgeführte Studien zeigen, dass es gerade bei den Verdichtungsformen keine Patentlösungen gibt. Vielmehr sollen die Gegebenheiten in den jeweiligen Gemeinden individuell betrachtet und für das Quartier jeweils passende Formen der Nachverdichtung genutzt werden.