Eichgrabens Bürgermeister Georg Ockermüller hat mit dem Elektroanlagenbau Wallner (links Johann, rechts Julia Wallner) aus Altlengbach den Leuchtentausch vorgenommen.
Eichgrabens Bürgermeister Georg Ockermüller hat mit dem Elektroanlagenbau Wallner (links Johann, rechts Julia Wallner) aus Altlengbach den Leuchtentausch vorgenommen.
© Gemeinde Eichgraben

Wenn der Lichtmast mitdenkt

Moderne LED-Systeme dimmen bedarfsgerecht, senken Kosten um bis zu 70 Prozent und bilden das Fundament für künftige Smart-City-Anwendungen. Warum die Straßenbeleuchtung zum strategischen Hebel werden kann.

In den eigenen vier Wänden ist die Sache klar: Wenn man einen Raum oder gar das Haus verlässt, schaltet man das Licht ab. Das sagt einem der gesunde Hausverstand und – gerade in Zeiten hoher Energiepreise – der Blick ins Börserl.

Im öffentlichen Raum ist das nicht ganz so einfach. Tausende Kilometer Straßen werden bei Einbruch der Dunkelheit unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen durchgehend beleuchtet. Ob um 19 Uhr dichter Berufsverkehr herrscht oder um 2 Uhr früh kaum ein Fahrzeug unterwegs ist, spielt vielerorts technisch keine Rolle. Das Licht brennt – aus Gewohnheit, aus Sicherheitsdenken, oft auch aus Unsicherheit.

Dabei gibt es längst Alternativen, die Energie sparen, Budgets entlasten und gleichzeitig Sicherheit gewährleisten. Der Begriff dafür lautet „Smart Pole“ – ein intelligenter Lichtmast, der mehr kann als nur leuchten.

Infrastruktur, die „mitdenkt“

Technologie dafür liefert unter anderem das 2012 gegründete Grazer Unternehmen Lixtec. Gründer und Geschäftsführer Günther Spath hat die Idee einer dynamischen, bedarfsabhängigen Beleuchtung aus einem Forschungsprojekt zur Marktreife geführt.

„Ein ,Smart Village‘ beginnt dort, wo Infrastruktur intelligent genutzt wird. Straßenbeleuchtung ist dafür ein idealer Hebel: Sie ist überall vorhanden und bereits unter Strom. Mit moderner Radarsensorik verwandeln wir die klassische Straßenleuchte in einen mitdenkenden Begleiter“, erklärt Spath.

Das Prinzip ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: In kompakten, nach unten ausgerichteten Sensoreinheiten an der Leuchte erfassen Radarsensoren Bewegungen im definierten Bereich. Befindet sich niemand in der Nähe, dimmt die Leuchte auf ein stark reduziertes, vordefiniertes Niveau. Nähert sich ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeug, fährt die Leuchte „vorauseilend“ auf das normgerechte Beleuchtungsniveau hoch. Verlässt das Objekt den Bereich, wird wieder heruntergedimmt.

„Was heute schon möglich ist? Eine bedarfsgerechte Lichtsteuerung, die bis zu 80 Prozent Energie spart, indem sie das Licht nur dann hochdimmt, wenn sich tatsächlich jemand nähert. Das schont nicht nur das Gemeindebudget, sondern wirkt auch aktiv gegen Lichtverschmutzung und Insektensterben“, so Spath.
Gerade im ländlichen Raum, wo nächtliche Frequenzen häufig sehr gering sind, liegt hier enormes Einsparpotenzial.

Mehr als nur Dimmung: Digitale Steuerung und Monitoring

Moderne LED-Leuchten sind heute standardmäßig digital ansteuerbar. Über sogenannte Controller und Gateways können sie in Gruppen oder einzeln konfiguriert werden. Gemeinden erhalten dadurch eine zentrale Steuerungsplattform, über die Dimmprofile angepasst, Störungen gemeldet und Verbrauchsdaten ausgewertet werden können.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Transparenz. Wo früher nur die Stromrechnung am Jahresende Aufschluss über den Gesamtverbrauch gab, kann heute nahezu in Echtzeit analysiert werden, wie viel Energie einzelne Straßenzüge tatsächlich verbrauchen – und wie stark sich adaptive Steuerungen auswirken.

Hinzu kommt die Möglichkeit, anonymisierte Verkehrsdaten zu erfassen. „Über die Lichtsteuerung hinaus können Leuchten zu wertvollen Smart-City-Hubs werden. Unser 2026 auf den Markt kommende Sensor lix.plus liefert anonymisierte Verkehrsdaten, deren Analyse direkt in kommunale Infrastrukturprojekte einfließen kann“, erklärt Spath. Beleuchtung wird damit zum Informationslieferanten – nicht personenbezogen, sondern anonym.

Eichgraben investiert in Effizienz

Wie ein groß angelegtes Umrüstungsprojekt Umrüstungsprojekt mit genannter Technologie konkret aussieht, zeigt die Marktgemeinde Eichgraben. Dort wurde 2023 das bislang größte Energiesparprojekt der Gemeinde umgesetzt. Rund 1.340 Lichtpunkte wurden auf moderne LED-Technologie umgestellt, ergänzt durch nächtliche Dimmkonzepte. Das Beleuchtungskonzept sowie die gesamte technische Lichtplanung für das Projekt wurden von der Firma „L.U.X GmbH“ erstellt.

Die Investitionssumme beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Dank Förderungen – unter anderem aus dem damaligen Kommunalen Investitionsprogramm (KIP 2023) sowie Energieförderungen des Landes NÖ – konnte das Projekt ohne Darlehensaufnahme realisiert werden. Rund 490.000 Euro stammten aus dem KIP, weitere etwa 200.000 Euro aus Energieprogrammen. 

„Dank der Technologie ersparen wir uns derzeit – bei gleichzeitig verbesserter Lichtqualität – 30.000 Euro. Zusätzlich wird die Ortsbeleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr um 50 Prozent reduziert“, zieht Eichgrabens Bürgermeister Georg Ockermüller Bilanz. 

Neben der finanziellen Wirkung hebt Ockermüller auch die Veränderung des Ortsbildes hervor: „Die geringere Lichtintensität führt zu weniger Lichtverschmutzung und wird von der Bevölkerung positiv wahrgenommen. Gleichzeitig sinken die laufenden Kosten im Vergleich zur alten Beleuchtung deutlich.“

Hennersdorf setzt auf situative Steuerung

Thaddäus Heindl
Hennersdorfs Bürgermeister Thaddäus Heindl entschied sich bewusst für die intelligente LED-Beleuchtung. Foto: Steinböck

Auch Hennersdorf hat 2024 gemeinsam mit lixtec einen umfassenden Modernisierungsschritt gesetzt. Rund 360 Leuchten wurden auf LED-Technologie mit situativer, sensorbasierter Lichtsteuerung umgerüstet.

Bürgermeister Thaddäus Heindl übernahm 2021 ein System, das erst vor rund zwei Jahrzehnten auf Natriumdampflampen umgestellt worden war. Steigende Energiepreise gaben schließlich den Ausschlag für die Entscheidung zugunsten eines intelligenten Systems. „Die alte Beleuchtung war aus heutiger Sicht weder energieeffizient noch zukunftsfit. Uns war wichtig, nicht einfach nur auf LED umzurüsten, sondern ein System zu schaffen, das mitdenkt und sich an den tatsächlichen Bedarf anpasst“, so Heindl.

In Wohngebieten kommt eine bewegungsabhängige Steuerung zum Einsatz: „Bei Inaktivität dimmt das Licht stark herunter, bei Annäherung wird normgerecht hochgefahren. Auf stärker frequentierten Durchzugsstraßen wird hingegen volumenbasiert gesteuert. Dabei wird das Lichtniveau an die tatsächliche Verkehrsmenge angepasst, um ein permanentes Auf- und Abdimmen zu vermeiden“, erklärt Bürgermeister Heindl.

Erste Auswertungen zeigen eine deutliche Reduktion des durchschnittlichen Energieverbrauchs. Bei einzelnen Leuchten mit 17 Watt Nennleistung konnte der tatsächliche Verbrauch im Schnitt auf unter 9 Watt gesenkt werden. Laut seiner Auswertung spricht Heindl für Hennersdorf von rund 80 Prozent weniger Stromverbrauch.

Der Blick über die klassische Straßenlaterne hinaus

Während viele Gemeinden derzeit auf intelligente LED-Beleuchtung umstellen, geht die Entwicklung international noch weiter. In Pristina entsteht derzeit ein umfassendes Smart-Pole-Projekt, das Beleuchtung mit digitaler Infrastruktur kombiniert.

Die dort eingesetzten Smart Poles vereinen mehrere Funktionen in einer Einheit: energieeffiziente LED-Beleuchtung, 5G- und IoT-Konnektivität, öffentliches WLAN, Sicherheitskameras, Notrufsysteme, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie digitale Informations- und Werbeflächen. Mitverantwortlich dafür zeichnet die Artichoke Holding GmbH – unter der Leitung von Boris Fahrnberger aus Göstling an der Ybbs.

Ein zentrales Element ist die Plattformlogik hinter dem System. „Der entscheidende Vorteil liegt im Aufbrechen von Datensilos. Oft weiß die Verkehrsabteilung nichts von den Daten der Umweltabteilung. Mit unserem Plattform-Ansatz schaffen wir eine ,Single Source of Truth‘. Wir korrelieren beispielsweise Verkehrsdaten mit Luftgütemessungen in Echtzeit. So erkennt man Muster, bevor sie zum Problem werden“, erklärt Fahrnberger.

Was heißt das für eine 4.000-Einwohner-Gemeinde?

Nicht jede Gemeinde braucht ein System im Umfang einer Großstadt. Entscheidend ist die Modularität. Der empfohlene Ansatz lautet: mit intelligenter Sensorik an bestehender Infrastruktur starten und punktuell einzelne sichtbare „Flagships“ setzen: „Wenn ich heute eine Gemeinde mit 4.000 Einwohnern führen würde, wäre mein wichtigstes Prinzip: Investitionsschutz durch Modularität. Keine geschlossenen Insellösungen, sondern Systeme, die heute sparen und morgen erweiterbar sind.“

Datenhoheit und Datenschutz

Ein sensibles Thema ist der Umgang mit Daten. Fahrnberger betont dabei klar: „Die Datenhoheit liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Grundlage ist das Prinzip ‚Privacy by Design‘.“ Kurzum: Datenschutzmaßnahmen werden bereits bei der Planung und Entwicklung von IT-Systemen, Produkten oder Geschäftsprozessen integriert.

Daten werden bereits am Sensor anonymisiert. Es werden Objekte gezählt, keine Personen identifiziert. Bewegungsmuster werden aggregiert ausgewertet, ohne individuelle Profile zu erstellen. Für Gemeinden entsteht dadurch ein Mehrwert in Form besserer Planungsgrundlagen, ohne datenschutzrechtliche Risiken einzugehen.

Infrastruktur als strategischer Hebel

Smart Poles stehen exemplarisch für einen grundlegenden Wandel: Bestehende Infrastruktur wird nicht mehr nur betrieben, sondern strategisch genutzt. Straßenbeleuchtung ist flächendeckend vorhanden, ans Stromnetz angebunden und damit ein idealer Ausgangspunkt für Digitalisierung.

Die intelligente Modernisierung der Beleuchtung kann der erste Schritt sein – hin zu geringeren Energiekosten, reduzierter Lichtverschmutzung und einer datenbasierten Weiterentwicklung kommunaler Infrastruktur. Die Frage lautet daher nicht mehr, ob Straßenlaternen leuchten sollen, sondern wie intelligent sie es tun. 

Ist eine Dauerbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben?

Beleuchtungspflicht von Gemeindestraßen – Handlungsspielraum statt Haftungsfalle.
Zwischen steigenden Energiekosten, Klimazielen und der Sorge vor möglichen Haftungsfolgen wird öffentliche Beleuchtung häufig aus Vorsicht durchgehend betrieben. Ein Blick auf die Rechtslage zeigt jedoch: Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur nächtlichen Dauerbeleuchtung besteht nicht.

Weder die Straßenverkehrsordnung noch das ABGB sehen eine generelle Pflicht der Gemeinden vor, ihre Straßen bei Dunkelheit durchgehend zu beleuchten. Die StVO verpflichtet in erster Linie Fahrzeuglenker, ihre Fahrzeuge bei Dunkelheit zu beleuchten und ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen. Auch technische Normen wie die ÖNORM EN 13201 begründen keine starre Dauerbeleuchtungspflicht, sondern stellen auf den Stand der Technik ab.

Haftungsfrage: Maßgeblich ist der Einzelfall

Rechtlich relevant wird die Thematik vor allem im Zusammenhang mit der Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB. Gemeinden haften als Straßenerhalter nur dann, wenn ein Weg mangelhaft ist und dadurch ein Schaden entsteht – und auch dann nur bei grobem Verschulden.
Ob eine reduzierte oder abgeschaltete Beleuchtung einen Mangel darstellt, hängt von den konkreten Umständen ab. 

Entscheidend ist, welches Maß an Sicherheit Verkehrsteilnehmer erwarten durften und welche Maßnahmen einer Gemeinde objektiv zumutbar sind. In einer kleineren Landgemeinde wird um drei Uhr früh regelmäßig keine vollständig ausgeleuchtete Straße erwartet werden. Anders kann die Situation in einem stark frequentierten Ortszentrum mit Nachtgastronomie oder erhöhtem Fußgängeraufkommen zu beurteilen sein.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich der Oberste Gerichtshof bislang nicht mit einem Fall befassen musste, in dem eine Gemeinde allein wegen fehlender oder deaktivierter Straßenbeleuchtung haftbar gemacht wurde. Die vielfach befürchtete automatische Haftung bei Nachtabschaltung lässt sich daher rechtlich nicht begründen.

Intelligente Systeme als zeitgemäße Lösung

Vor diesem Hintergrund gewinnen adaptive Beleuchtungssysteme zunehmend an Bedeutung. Gemeinden wie Hennersdorf setzen bereits auf intelligente Lichtmasten, die – etwa in Kooperation mit Lixtec – bei geringer Frequenz stark dimmen und nur bei Annäherung von Personen oder Fahrzeugen hochfahren. Dadurch wird Energie eingespart, ohne die Verkehrssicherheit zu vernachlässigen.
Solche Konzepte verbinden wirtschaftliche Vernunft mit ökologischer Verantwortung und tragen zur Reduktion der Lichtverschmutzung bei. Gleichzeitig zeigen sie, dass Verkehrssicherheit nicht zwingend eine durchgehende Maximalbeleuchtung erfordert.

Dokumentiertes Konzept statt Dauerlicht aus Vorsicht

Für Gemeinden ist weniger die maximale Helligkeit entscheidend als ein nachvollziehbares, sachlich begründetes Beleuchtungskonzept. Wer Verkehrsaufkommen, örtliche Besonderheiten und technische Standards berücksichtigt und diese Überlegungen dokumentiert, bewegt sich rechtlich auf solidem Boden.

Die Rechtslage eröffnet damit Gestaltungsspielraum. Eine differenzierte, bedarfsgerechte Beleuchtung ist zulässig – und in vielen Fällen sinnvoller als eine pauschale Dauerbeleuchtung. Für Niederösterreichs Gemeinden bedeutet das: Nicht das Dauerlicht schafft Sicherheit, sondern ein durchdachtes Konzept.
 

Der Beitrag erschien in der NÖ Gemeinde 3/2026.