Schwarzenberg im Bregenzerwald
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Förderung für Wirtschafts- und Werbegemeinschaften

4. August 2026
Das Land Vorarlberg unterstützt Initiativen, die Stadt- und Ortskerne als Standorte für Handels- und Dienstleistungsbetriebe attraktiver machen. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften erhalten dafür jährlich Landesförderungen in der Gesamthöhe von rund 400.000 Euro. Im vergangenen Jahr wurden 21 dieser Gemeinschaften mit einer Landesförderung unterstützt.

„Das Ziel ist es, die Regionen bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern und möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen“, erklärt Landesrat Marco Tittler.

Die Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, kurz „Wiges“ genannt, leisten laut Tittler einen wertvollen Beitrag zur Vernetzung der Unternehmen und zur Stärkung des Wirtschaftsraums. Mit konkreten Anreizsystemen wie gemeindeübergreifenden Gutschein- und Bonussystemen, Gewinnspielen oder lokalen Apps fördern die Gemeinschaften die regionale Wertschöpfung.

Darüber hinaus initiieren die Wiges gezielte Kooperationsprojekte zum Thema Lehre. Dazu zählen etwa Lehrstellenbörsen oder regionale Lehrlingsmessen. Bei solchen Veranstaltungen schließen sich mehrere Unternehmen zusammen, um Jugendlichen die Vielfalt der regionalen Ausbildungsmöglichkeiten zu zeigen.

Standortattraktivität der Gemeinden

Ein weiterer Schwerpunkt der Wiges liegt in der Belebung der Ortszentren. Dazu organisieren sie Veranstaltungen wie Themenmärkte und Einkaufsnächte. Diese gehen laut Land Vorarlberg weit über die reine Verkaufsförderung hinaus.

Die Wiges unterstützen zudem Kulturfestivals und gestalten die touristische Infrastruktur aktiv mit. Mit professionellem Stadt- und Ortsmarketing und durch die Koordination von Imagekampagnen sollen die Regionen nicht nur als Einkaufsziel wahrgenommen werden, sondern auch als lebenswerter Kultur- und Freizeitraum.

„Als Bindeglied zwischen lokalen Betrieben, der Bevölkerung und der öffentlichen Verwaltung tragen Wirtschafts- und Werbegemeinschaften nachhaltig zur Standortattraktivität bei“, erklärt Tittler.

Landesförderung

Die Landesförderung beträgt 30 Prozent der Kosten der Marketingaktivitäten. Antragsteller können die örtlichen Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften sein, aber auch entsprechende Kooperationen, die mehrere Orte umfassen.

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