In Vorarlberg will man Genehmigungsverfahren spürbar reduzieren und Betriebe sowie Landwirtschaft von Auflagen befreien.
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Naturschutzgesetz soll vereinfacht werden
Die Vorarlberger Landesregierung hat einen Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz vorgelegt. Er soll Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen. Der Entwurf liegt bis 25. September 2026 zur öffentlichen Begutachtung auf.
Ziel der Novelle ist es, das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) zu vereinfachen. Pflichten sollen reduziert, Doppelgleisigkeiten abgebaut und der Vollzug erleichtert werden.
Landesrat Christian Gantner erklärt dazu: „Wir schaffen einen Ausgleich zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Wir bieten dort Schutz, wo Schutz notwendig ist, aber keine zusätzliche Prüfung dort, wo andere Rechtsmaterien bereits greifen, wo Risiken gering sind oder wo öffentliche Stellen selbst für Naturgefahren und Naturschutzmaßnahmen verantwortlich sind.“
Weniger Bewilligungen nötig
Die Novelle soll Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar entlasten. Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten sowie übliche land und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sollen künftig weitgehend ohne Bewilligung möglich sein. Bei manchen Tatbeständen werden zudem die Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht angehoben. Dadurch brauchen viele Vorhaben keine behördliche Genehmigung mehr.
Auch die Verfahren selbst sollen schneller werden. Fristen werden verkürzt, und Beteiligungs- sowie Beschwerderechte werden vereinheitlicht. Doppelgleisigkeiten zum Jagd und Fischereirecht sollen laut Entwurf wegfallen.
Rechte von Umweltorganisationen neu geregelt
Die Beteiligungs- und Beschwerderechte des Naturschutzanwalts und anerkannter Umweltorganisationen werden vereinheitlicht. Die Beschwerderechte sollen künftig auf jene Bereiche beschränkt sein, in denen sie unionsrechtlich vorgeschrieben sind. Damit soll ein sogenanntes „Gold Plating“, also eine über EU-Vorgaben hinausgehende nationale Regelung, verhindert werden.
Auch die Naturschutzabgabe wird neu geregelt. Manche bestehende Abgabentatbestände sollen eingeschränkt werden. Im Gegenzug sollen Deponien künftig ebenfalls abgabepflichtig sein, um Gleichbehandlung sicherzustellen. Weitere Landesgesetze sollen an die Änderungen im GNL angepasst werden.
Deutlich weniger Verfahren erwartet
Mit dem Entwurf soll der Verwaltungsaufwand spürbar sinken. „Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die geplanten Änderungen rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sein werden. Das ist ein konkreter und messbarer Schritt in Richtung Bürokratieabbau“, sagt Landeshauptmann Wallner.
Landesrat Gantner betont, dass der Schutz der Natur trotz der Vereinfachungen erhalten bleibe: „Mit diesen Gesetzesänderungen schaffen wir einen Ausgleich zwischen Naturschutz, land- und wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Sie bringen mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, mehr Tempo und mehr Eigenverantwortung, ohne den Schutz unserer Natur aus den Augen zu verlieren. Unser Ziel ist es, die Naturschutzakzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.“
Begutachtung bis September möglich
Der Begutachtungsentwurf liegt bis Freitag, 25. September 2026, zur Einsichtnahme auf. Er ist auf der Website des Landes Vorarlberg sowie bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung einsehbar. Über ein Online-Formular im Veröffentlichungsportal des Landes können während der Begutachtungsfrist Änderungsvorschläge eingereicht werden.