Schöne Sonnenterrasse
Unterstützt werden nur Projekte in Gemeinden mit maximal 30.000 Einwohnern.
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Förderaktion für Gasthäuser wird verlängert

28. Februar 2017
Seit November 2016 gibt es eine Förderung für die Gasthäuser im ländlichen Raum. Was als Versuch gedacht war, wurde nun verlängert: Bis 30. Juni 2017 können Wirte Anträge und Projekte einreichen. 25 Projekte liegen derzeit bereits beim Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF).

Die Förderung umfasst einen zinsenfreien ERP-Kleinkredit mit sechs Jahren Laufzeit und einem Jahr tilgungsfrei sowie einem nicht rückzahlbaren KWF-Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Unterstützt werden nur Projekte in Gemeinden mit maximal 30.000 Einwohnern.



Gefördert werden Neuinvestitionen zwischen 10.000 und 300.000 Euro, wie beispielsweise Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraumausstattungen und Gastraum-Außenbereiche wie Fassaden, Gastgärten oder Markisen und mehr.

Bundeshaftung zusätzlich möglich



Zusätzlich zum ERP-Kleinkredit kann eine Bundeshaftung mit einer Haftungsquote von bis zu 80 Prozent gewährt werden. Als besonderes „Zuckerl“ werden im Falle einer Übernahme einer Bundeshaftung die entsprechende Haftungsprovision und die Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom Bund getragen.



www.oeht.at/finanzierung-und-foerderungen/erp-kleinkredit/