Waltherplatz in Bozen
Der Waltherplatz in Bozen.
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Finanzvereinbarung für 2021 unterzeichnet

29. Januar 2021
Am 29. Dezember 2020 hat die Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Vereinbarung über die Gemeindefinanzierung für das Jahr 2021 genehmigt. Für das laufende Jahr wird das Land den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften vorerst 282 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln können laufende Ausgaben bestritten und Investitionen getätigt werden.

Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, zeigte sich anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung zufrieden.

„Trotz Corona haben wir die Zusage des Landeshauptmanns, dass wir gleich viele Gelder erhalten wie im Vorjahr. Vorerst gibt es zwar nur 282 Millionen, weitere 38 Millionen sollen aber mit dem Nachtragshaushalt im Juni dazukommen. Dafür werden wir im Laufe des Jahres eine weitere Vereinbarung abschließen“, so Schatzer.

Die für 2021 zugesagten Mittel werden folgendermaßen auf die erwähnten Fonds aufgeteilt. Der ordentliche Fonds umfasst 119 Millionen Euro. 115 Millionen davon werden den Gemeinden in drei Raten ausbezahlt, um die laufenden Ausgaben zu decken. Eine zusätzliche Rate im Ausmaß von 38 Millionen Euro soll gegen Ende des Jahres folgen.

Knapp zwei Millionen Euro erhalten die Bezirksgemeinschaften. Weitere Beträge sind für den Ausgleichsfonds, die Instandhaltung der Radwege und für den Gebrauch der ladinischen Sprache vorgesehen.

Für Investitionen stehen insgesamt 127 Millionen Euro zur Verfügung. 118 Millionen erhalten die Gemeinden als Kapitalbeiträge. Ein Drittel davon wird den Gemeinden von Amts wegen ausbezahlt, der Rest wird auf Anfrage und für konkrete Projekte bereitgestellt. Weitere neun Millionen Euro sind für notwendige und dringende Bauvorhaben vorgesehen, die Gemeinden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage sonst nicht realisieren könnten.

Für die Rückzahlung von Darlehen sind 31 Millionen Euro reserviert. Auf knapp 16 Millionen Euro beläuft sich der den Gemeinden zustehende Anteil der regionalen Wertschöpfungssteuer.