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Erfolgreiche Vergabe der Prozessfinanzierung zum Baukartell
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hat im Zuge der Aufarbeitung des Österreichischen Baukartells (Juli 2002 – Oktober 2017) eine Rahmenvereinbarung mit einem Prozessfinanzierer abgeschlossen. Diese soll Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen, die durch das Kartell geschädigt wurden, ermöglichen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, ohne selbst ein Kosten- oder Prozessrisiko tragen zu müssen. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Schritte – von der Prüfung der Betroffenheit über die Schadensbezifferung bis hin zur Durchsetzung der Ansprüche.
Im Gegenzug werden 22 Prozent des gerichtlich festgestellten oder außergerichtlich vereinbarten Schadenersatzes (exkl. USt.) an den Prozessfinanzierer abgetreten. Die BBG-Servicegebühr wird direkt vom Prozessfinanzierer übernommen, sodass für die geschädigten Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten anfallen. Eine sonst übliche „V-Charge“ entfällt in dieser Rahmenvereinbarung vollständig.
Gemeinden können sich kostenlos beteiligen
Die Vereinbarung steht allen Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Wasserverbänden sowie kommunalen Unternehmen offen, die eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG abgeschlossen haben. Seit dem 1. Jänner 2025 kann dies kostenlos erfolgen. Nach Abschluss der Grundsatzvereinbarung erhalten die Anspruchsberechtigten alle notwendigen Informationen zur Registrierung im BBG-Portal. Voraussetzung für die Nutzung der Prozessfinanzierung ist das Vorliegen entsprechender Unterlagen zu den betroffenen Bauaufträgen.
Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind bis zum 7. Januar 2031 möglich, allerdings kann die Verjährung von Schadenersatzansprüchen in einzelnen Fällen bereits früher eintreten. Mit dieser Maßnahme stellt die BBG zudem sicher, dass alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Infos
Detaillierte Informationen, die Rahmenvereinbarung sowie die erforderlichen Unterlagen sind im BBG-eShop abrufbar (Login erforderlich). Weiterführende Informationen zum Stand der Ermittlungen gegen das Baukartell bietet die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in regelmäßig aktualisierten FAQs. Die aktuelle Version vom Januar 2025 ist unter folgendem Link verfügbar: FAQ Baukartell.
Für Fragen zur Nutzung des eShops steht das Helpcenter der BBG unter +43 1 245 70 oder per E-Mail an office@bbg.gv.at zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Abruf finden Sie im Informationsschreiben der BBG hier: