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Die Steiermark beschloss ein Regionalentwicklungsgesetz
Ziel des Regionalentwicklungsgesetzes ist es, die steirischen Regionen zu stärken. Das Gesetz soll zur Entstehung von neuen Arbeitsplätzen führen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.
„Das alles wird nach einem klaren Plan und einer überlegten Strategie – einem Masterplan für die Steiermark – erfolgen. Wir setzen alles daran, das Leben aller Steirerinnen und Steirer substanziell zu verbessern und für faire Zukunftschancen in allen Regionen zu sorgen. Daher stellen wir uns für den Wettbewerb der europäischen Regionen neu auf“, sagt Landeshauptmann-Vize Schickhofer.
One-Stop-Shop
Das Regionalentwicklungsgesetz wurde nach Vorbild des Züricher und des Stuttgarter Raums sowie kanadischer Regionen geschaffen und tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Die Fäden für Regionalentwicklungsprojekte laufen zukünftig im Regionalentwicklungsressort zusammen. Schickhofer: „Die Regionen brauchen also nicht mehr zu jeder einzelnen Abteilung zu laufen.“
„Wir setzen damit auf das One-Stop-Shop-Prinzip, damit Betriebsansiedlungen schnell und unbürokratisch erfolgen können“, meint Schickhofer. Das Regionalentwicklungsgesetz sieht dafür zusätzlich jedes Jahr 12,5 Millionen Euro für die Regionen und für Graz vor. „Jede Region entscheidet eigenständig und eigenverantwortlich, was mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt wird. Wir bevormunden nicht, wir begleiten“, so Schickhofer.
Als Best-Practice-Projekte werden in diesem Zusammenhang die Entwicklung der ÖDK-Gründe Voitsberg und die Ansiedlung des Stahlwerkes Kapfenberg genannt. In Kapfenberg wurden alle Kräfte gebündelt, rasch ein Hochwasserschutz errichtet wurde und für reibungslose Abläufe gesorgt.