Frau mit Mund-Nasen-Schutz
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als erste Ansprechpartner vor Ort werden durch mangelnde Kommunikation und fehlende Information über die Anwendung der Maßnahmen und Gesetze im Zusammenhang mit der Corona-Krise völlig alleine gelassen.
© kovop58 - stock.adobe.com

Die Corona-Situation bleibt für die Gemeinden angespannt

1. Oktober 2020
Die Situation für die österreichischen Gemeinden bleibt herausfordernd – vor allem in finanzieller Hinsicht, trotz des Investitionsgesetzes. Bei der Bundesvorstandssitzung des Österreichischen Gemeindebundes in Innsbruck wurden aber auch zwei Resolutionen an den Bund beschlossen, in denen die Position des Gemeindebundes zu anderen Vorhaben klar ausgesprochen wurde.

Zentrale Themen der ersten Bundesvorstandssitzung seit Beginn der Corona-­Krise waren die finanzielle Situation der österreichischen Gemeinden, die aktuellen Herausforderungen rund um das Coronavirus inklusive der Einbindung der Gemeinden bei regionalen Maßnahmen und aktuelle politische Vorhaben wie etwa die Pflegereform, das Informationsfreiheitsgesetz oder das Telekommunikationsgesetz. Vorstandsmitglieder aus allen Landesverbänden trafen sich am 2. September zu ihren Beratungen in Innsbruck. Vorstandsmitglieder aus allen Landesverbänden trafen einander am 2. September zu ihren Beratungen in Innsbruck.

Mitglieder des Bundesvorstandes des Gemeindebundes
Der Bundesvorstand des Gemeindebundes tagte in Innsbruck.

„In den letzten Monaten hat sich aufs Neue klar und deutlich gezeigt: Auf unsere Gemeinden, auf uns Bürgermeister ist immer Verlass“, betonte dabei Gemeindebund-Chef Bürgermeister Alfred Riedl. So zeigen auch aktuelle Umfragen, dass in der Krise das Vertrauen in die Bürgermeister weiter gestiegen ist. „Aber“, so Riedl, „die Gesundheitskrise hat nicht nur unser aller Leben, sondern auch die Finanzen unserer Gemeinden gehörig durcheinandergewirbelt. Auf Drängen des Gemeindebundes haben die Gemeinden das historisch größte kommunale Hilfspaket des Bundes erhalten.“

Was kostet die Krise den Gemeinden?

Prognosen gehen von Krisenkosten für die Gemeinden von 1,4 bis zu zwei Milliarden Euro aus, infolge von weniger Einnahmen und mehr Ausgaben.

Der Bund hat mit seinem Milliardenpaket (KIG 2020) bereits einen großen Teil der fehlenden Mittel abgedeckt. Zusätzlich waren von Beginn an auch die Bundesländer gefordert, zusätzliche finanzielle Mittel für die Liquiditätssicherung der Gemeinden auf die Beine zu stellen. Insgesamt haben die Bundesländer in den letzten Wochen Gemeindepakete mit einem Gesamtvolumen von rund 2,6 Milliarden Euro präsentiert. Der Anteil an tatsächlich frischem Geld für die Gemeinden vonseiten der Länder liegt bei insgesamt etwa 272 Millionen Euro, bei regional sehr unterschiedlicher Verteilung.

Präsident Riedl hat im Bundesvorstand auf eine erste Zwischenrechnung für die Gemeinden im Oktober verwiesen, um die weitere finanzielle Entwicklung abzuschätzen und in weiterer Folge Gespräche mit Bund und Ländern zu führen. 

Die Resolution zum Transparenzgesetz

Bis Jahresende soll es – wie es ja auch im Regierungsprogramm vereinbart ist - ein neues Transparenzgesetz geben. Im Zuge dessen soll das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein „Informationsfreiheitsgesetz“ abgelöst werden.

Der Gemeindebund steht einer Reform des Amtsgeheimnisses sowie der Neuregelung der Transparenzvorschriften ausdrücklich positiv gegenüber. Städte und Gemeinden stehen schon jetzt im Spannungsfeld zwischen dem grund- und unionsrechtlich verankerten Recht auf Datenschutz sowie Verschwiegenheitspflichten auf der einen und Transparenz- sowie Einmeldepflichten auf der anderen Seite.

Damit die Pläne des Bundes nicht die derzeitigen Abläufe in der kommunalen Politik und Verwaltung auf den Kopf stellen, muss eine Neuausrichtung der Transparenzvorschriften berücksichtigen, dass die kommunale Ebene (im Gegensatz zur Bundes- und Landesverwaltung) äußerst heterogen ist und das betroffene Spektrum von Kleinstgemeinden bis zur Millionenstadt reicht. Es liegt auf der Hand, dass es bei der Ausarbeitung von - die kommunale Ebene betreffenden – Transparenzvorschriften großer Sensibilität und Feinabstimmung bedarf.

Insbesondere wird es notwendig sein, den durch ein neues Transparenzgesetz anfallenden Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Dafür ist es erforderlich, eine Abgrenzung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Es kann nicht sein, dass im Einzelfall schwierige Interessensabwägungen auf die Gemeinde verlagert werden. In diesem Zusammenhang wäre es auch notwendig, folgende Maßnahmen zu setzen:

  • Generelle Abschaffung des Grundrechts auf Datenschutz für juristische Personen. Die Diskrepanz zwischen DSGVO (nur für natürliche Personen) und innerstaatlichem DSG 2000 (für natürlich und teilweise für juristische Personen) führt zu juristisch schwierigen Abgrenzungsproblemen, die auf Gemeindeebene einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
  • Im Sinne der Reduktion der Informationsansuchen: Zugänglichmachung von bislang nicht öffentlichen Datenbanken und Registern, deren Geheimhaltung nicht erforderlich ist.
  • Zusammenführung von bestehenden Registern und Datenbanken zu einer übersichtlichen Informationsplattform.
  • Abschaffung von Doppel- bzw. Mehrfachmeldungen, Abschaffung von Leermeldungsverpflichtungen.
  • Zusätzliche zentrale Register wie auch ein Transparenzregister müssen in enger Abstimmung mit den VertreterInnen der Städte und Gemeinden erfolgen.

Die Resolution zum Datenschutz

Was die Kommunikation und den Datenschutz in der Corona-Krise betrifft, hat der Bundesvorstand des Gemeindebundes eine weitere Resolution beschlossen. Die Kommunikation in und während der Corona-Krise stellte die Gemeinden vor große Herausforderungen. Waren es zu Beginn der Krise die spärlichen und teils lückenhaften Informationen über Verordnungen und Erlässe, herrschte die Krise hindurch vor allem rechtliche Unsicherheit bei der praktischen Anwendung der Gesetze (z. B. bei Betretungsverboten für Spiel- und Sportplätze, bei der Abhaltung von Begräbnissen und Hochzeiten oder auch aktuell bei der Regelung an den Grenzen).

Dazu kommt, dass die Arbeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern während der Corona-Krise wegen zu strenger Datenschutzbestimmungen massiv erschwert wurde. So fehlten den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die für ihre Arbeit und Rolle als erste Ansprechpartner vor Ort so wichtigen Informationen zu an Covid-19 erkrankten Personen in den Gemeinden – aufgrund des Datenschutzes. Mit der Gesetzesänderung meldeten die Bezirksverwaltungsbehörden den Gemeinden zwar die Anzahl, aber nicht die Daten der Personen. „Die BHs sind nicht verpflichtet, sie sind nur ermächtigt, Daten der Personen weiterzugeben“, lautete die rechtliche Begründung.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als erste Ansprechpartner vor Ort werden durch mangelnde Kommunikation und fehlende Information über die Anwendung der Maßnahmen und Gesetze im Zusammenhang mit der Corona-Krise völlig alleine gelassen. Daher braucht es dringend eine rasche und rechtzeitige Einbindung der Gemeinden in die künftige Kommunikation rund um die Maßnahmen zur Corona-Krise. Das gilt nicht zuletzt auch für das Corona-Ampelsystem.

Auch hier brauchen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine rasche Kommunikation und ein klare Information zur Anwendung des Ampelsystems und den daraus resultierenden Maßnahmen.