Bei einer Markterkundung informiert der Auftraggeber die potenziellen Bieter über seine Pläne und Anforderungen.
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Der Marktüberblick im Vergabeverfahren

13. Februar 2021
Vor Durchführung eines Vergabeverfahrens muss sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über den Markt verschaffen. Dieser „Marktüberblick“ ist insofern von zentraler Bedeutung, als davon unter anderem abhängt:
  • die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes
  • die Wahl der geeignetsten zulässigen Verfahrensart
  • die (Un-)Zulässigkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung (abhängig von der Verfahrensart)
  • die Ausgestaltung des gewählten Vergabeverfahrens
  • die Festlegung von Leistungsanforderungen und technischen Spezifikation
  • die Kenntnis allfälliger Risken (z. B. erhöhtes Anfechtungsrisiko der Vergabe)
  • etc.

Das Bundesvergabegesetz stellt mit der „Markterkundung“ ein Tool bereit, das bestens geeignet ist, Kenntnis über potenzielle Marktteilnehmer und die am Markt erhältlichen Produkte/Leistungen zu erlangen.

Bei einer Markterkundung informiert der Auftraggeber die potenziellen Bieter über seine Pläne und Anforderungen. Als Gegenleistung erhält er dann zum Beispiel Konzepte, Ideen, (Lösungs-)Vorschläge, Machbarkeitsstudien oder Kostenschätzungen von den potenziellen Bietern.

Der Auftraggeber kann die erhaltenen Informationen sodann für die Planung und Durchführung des konkreten Vergabeverfahrens – also beispielsweise für die Berechnung des geschätzten Auftragswerts, die Auswahl der Verfahrensart oder die Konkretisierung des Leistungsgegenstandes – nutzen.

Auch bei der Markterkundung hat der öffentliche Auftraggeber die Grundsätze des Vergabeverfahrens (z. B. Verbot der Diskriminierung) einzuhalten. Wettbewerbsverzerrungen sind daher unbedingt zu vermeiden.

Infos

Schramm Öhler Rechtsanwälte
Herrengasse 3-5, 3100 St. Pölten
E-Mail: kanzlei@schramm-oehler.at
Tel.: 02742/222 95