Der Marktüberblick im Vergabeverfahren
- die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes
- die Wahl der geeignetsten zulässigen Verfahrensart
- die (Un-)Zulässigkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung (abhängig von der Verfahrensart)
- die Ausgestaltung des gewählten Vergabeverfahrens
- die Festlegung von Leistungsanforderungen und technischen Spezifikation
- die Kenntnis allfälliger Risken (z. B. erhöhtes Anfechtungsrisiko der Vergabe)
- etc.
Das Bundesvergabegesetz stellt mit der „Markterkundung“ ein Tool bereit, das bestens geeignet ist, Kenntnis über potenzielle Marktteilnehmer und die am Markt erhältlichen Produkte/Leistungen zu erlangen.
Bei einer Markterkundung informiert der Auftraggeber die potenziellen Bieter über seine Pläne und Anforderungen. Als Gegenleistung erhält er dann zum Beispiel Konzepte, Ideen, (Lösungs-)Vorschläge, Machbarkeitsstudien oder Kostenschätzungen von den potenziellen Bietern.
Der Auftraggeber kann die erhaltenen Informationen sodann für die Planung und Durchführung des konkreten Vergabeverfahrens – also beispielsweise für die Berechnung des geschätzten Auftragswerts, die Auswahl der Verfahrensart oder die Konkretisierung des Leistungsgegenstandes – nutzen.
Auch bei der Markterkundung hat der öffentliche Auftraggeber die Grundsätze des Vergabeverfahrens (z. B. Verbot der Diskriminierung) einzuhalten. Wettbewerbsverzerrungen sind daher unbedingt zu vermeiden.
Infos
Schramm Öhler Rechtsanwälte
Herrengasse 3-5, 3100 St. Pölten
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Tel.: 02742/222 95