Innerhalb von 48 Stunden erhält das Unternehmen vom AMA Rückmeldung bezüglich Genehmigung bzw. Ablehnung des Antrags bzw. die Meldung von Nachbesserungsbedarf.
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Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?

26. März 2020
Die Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell wurden veröffentlicht. Gegenüber den ersten Entwürfen gibt es zahlreiche signifikante Änderungen. Die Eckpunkte:
  • Der Antrag wird innerhalb von 48 Stunden bewilligt.
  • Kurzarbeit kann sofort beantragt werden. Urlaub und Zeitguthaben müssen nicht unbedingt konsumiert werden.
  • Auch die Sonderzahlungen werden anteilig in der Unterstützung für den Dienstgeber berücksichtigt.
  • Die Dienstgeberbeiträge (mit Ausnahme des Beitrags zur betrieblichen Vorsorge) inklusive Lohnnebenkosten werden ab dem 1. Monat zur Gänze vom AMS übernommen.
  • Die Aufstockung der Arbeitsstunden kann flexibler gehandhabt werden.

Insgesamt wurden die Kosten für Arbeitgeber bei der Kurzarbeit im Vergleich zu einvernehmlichen Kündigungen deutlich reduziert: Die Nettoersatzraten für Arbeitnehmer wurden auf bis zu 90 Prozent angehoben, die Ausfallszeit konnte auf durchschnittlich 10 Prozent, zeitweise sogar auf 0, gesenkt werden.

Wer gehört zum förderbaren Personenkreis?

Grundsätzlich können nun für alle Arbeitnehmer Förderungen beantragt werden – auch für Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe.

Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:

  • Bund
  • Bundesländer
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien

Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind somit förderbar.

Was ist nötig, um in einem Unternehmen Kurzarbeit  umzusetzen?

  1. Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Arbeitnehmern
  2. Vorbereitung folgender Dokumente:
    • Sozialpartnervereinbarung "Betriebsvereinbarung" (wird in Kürze von der WKO veröffentlicht)
    • AMS-Antragsformular
  3. Übermittlung der Unterlagen an das AMS
  4. Das Unternehmen erhält innerhalb von 48 Stunden Rückmeldung bezüglich Genehmigung bzw. Ablehnung des Antrags bzw. die Meldung von Nachbesserungsbedarf.

Die AMS-Formulare und Rechenbeispiele finden Sie hier

Weitere Informationen

BDO Österreich
Tel. 01/537 37-973
E-Mail: corona-hotline@bdo.at