aufgegrabene Straße
Ein Haus für Glasfaser erschließbar zu machen, kostet in Österreich deutlich mehr als im EU-Schnitt. Welche Rolle spielt die Straße?
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Breitband unter dem Asphalt

Österreich baut Mobilfunk in Weltklasse und Glasfaser zum europäischen Höchstpreis. Bei den Breitband-Gesprächen des Gemeindebundes zeigte sich, wo das Geld im Boden versickert. Und dass die Gemeinden deutlich mehr in der Hand haben, als ihnen oft bewusst ist.

1.467 Euro kostet es in Österreich, ein Haus an das Glasfasernetz anschließbar zu machen. Der europäische Schnitt liegt bei 1.007 Euro, Spanien schafft es um 202 Euro. Diese 46 Prozent Aufschlag gegenüber dem Durchschnitt sind kein Naturgesetz. Ein Teil ist Geschichte, ein Teil ist Politik, und ein erstaunlich großer Teil liegt dort, wo Gemeinden täglich entscheiden: im Straßenkörper, im Bauverfahren und in der Frage, wer die Künette nachasphaltiert, wenn sie fünf Jahre später einsinkt.

„Breitband – wo bist du?“ fragte der Österreichische Gemeindebund am 23. September im Haus der Industrie in Wien. Präsident Johannes Pressl hatte Regulierung, Ministerium, Branchenvertretung und Netzbetreiber zu einer Standortbestimmung geladen, bevor der Bund die angekündigte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorlegt. Die ersten beiden Panels lieferten eine weitgehend geteilte Diagnose, eine lange Liste an Therapievorschlägen und, für alle, die genau hinhörten, eine Arbeitsliste für die Gemeindestube.

Weltmeister im Funk, Nachzügler in der Faser

Die Ausgangslage ist paradox. Beim Mobilfunk spielt Österreich in der europäischen Spitzenliga: Laut Breitbandbüro sind 99 Prozent des besiedelbaren Raums mit 5G versorgt, sogar 85 Prozent des unbesiedelbaren. Die Versorgungsquote liegt nach Angaben aus der Regulierung bei 99,8 Prozent gegenüber 96,8 Prozent im EU-Schnitt. Bei der Glasfaser dagegen ist das Land ein Nachzügler. Glasfaser bis ins Haus (FTTH) können 58 Prozent der Haushalte bekommen, in Spanien sind es 97, in Frankreich 94 Prozent. Tatsächlich genutzt wird der Anschluss von 22,8 Prozent. Rechnet man die modernisierten Kabelnetze dazu, gelten 79 Prozent der Haushalte als gigabitfähig, 3,3 von 4,1 Millionen. Das klingt besser, verdeckt aber, dass ein guter Teil davon auf Koaxialkabel läuft.

Klaus Steinmaurer (RTR), Erich Hochstöger (BMWKMS, Abt. III/4), Johannes Pressl (Gemeindebund) und Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services)
Klaus Steinmaurer (RTR), Erich Hochstöger (BMWKMS, Abt. III/4), Johannes Pressl (Gemeindebund) und Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services) bei den „Breitband-Gespächen“ des Gemeindebundes.

Der European Telecom Health Index 2026 der Beratungsfirma Kearney, der in der Diskussion als Referenz diente, sortiert Österreich gemeinsam mit Deutschland, der Schweiz, Belgien, Griechenland und Tschechien in die Gruppe der „Laggards“: 40 bis 60 Prozent Abdeckung, niedrige Nutzung, die höchsten Stückkosten Europas. Die Kapitalrendite liegt dort bei elf Prozent, genauso hoch wie bei den Spitzenreitern. Nur verdienen die Betreiber sie mit Kupfer und Koaxialkabel. Wer mit alter Technik gut verdient, kannibalisiert sie ungern. 

Die „Leaders“, darunter Spanien, Portugal, Frankreich, Schweden und Norwegen, kommen auf 84 Prozent Nutzung und haben das Kupfer abgeschaltet oder zumindest einen Termin dafür festgelegt. Dazu kommt ein Spezifikum: Zwischen 35 und 40 Prozent der Breitbandnutzung laufen über Mobilfunk. Österreich ist ein Handyland, und das Handy ist der härteste Konkurrent der Glasfaser. Das eigentliche Risiko, so der Tenor, ist nicht nur, zu spät zu kommen. Es ist, zu spät zu kommen und gleichzeitig die teuersten Netze zu haben.

Ein Teil des Kostennachteils ist schlicht nicht mehr zu ändern. In Österreich und Deutschland liegen die Zugangsnetze direkt im Erdreich. Spanien, Portugal oder Frankreich verfügen über Leerrohre und Kabelschächte, durch die man das alte Kupfer herauszieht und die Faser einzieht. Hierzulande muss gegraben werden. Und rund 70 Prozent der Ausbaukosten sind Tiefbau.

Neun Bauordnungen, 2.100 Straßenerhalter

Der zweite Teil des Problems ist hausgemacht und, wie in Wien zu hören war, erstaunlich unerforscht: die rechtliche Zersplitterung. Leitungsrechte und Zugangsregeln sind Bundessache. Wie aber tatsächlich verlegt werden darf, ob per Micro-Trenching, als Freileitung auf bestehenden Masten, an der Fassade oder klassisch in der offenen Künette, entscheiden neun Landesgesetzgeber mit ihren Bau-, Straßen- und Naturschutzgesetzen und rund 2.100 Gemeinden in ihrer Vollzugspraxis. Max Weber hätte an diesem Gefüge seine Freude gehabt, die Investoren haben sie nicht.

Genehmigungsbedingte Verzögerungen erreichen laut Digitaloffensive Österreich in Einzelfällen zwei Jahre. Jedes Jahr Wartezeit kostet nach einer vorgelegten Abschätzung 90 bis 120 Euro Finanzierungskosten je erreichbarem Haushalt, das sind fünf bis zehn Prozent der Stückkosten. Noch schwerer wiegt der indirekte Effekt: Genau die Verlegemethoden, über die Länder und Gemeinden entscheiden, trennen im europäischen Vergleich Kosten von 200 bis 650 Euro je Haushalt von solchen zwischen 1.300 und 1.900 Euro. Belastbare Studien zu den Kosten der Fragmentierung gibt es in Österreich trotzdem nicht. 

Die Daten dafür lägen vor: in den Förderprojekten, im Infrastrukturverzeichnis ZIS der RTR und in den Unterschieden zwischen neun Bundesländern, die sich als natürliches Experiment anbieten. Der Vorschlag, sie endlich auszuwerten, gehört zu den billigsten Empfehlungen des Tages.

Aus der Branche kam ergänzend die Liste der bekannten Bremsklötze: zu lange und zu unsichere Verfahren, keine zentrale Anlaufstelle für Anträge nach Bundes- und Landesrecht, ungeklärte Leitungsrechte bei Bestandsleitungen aus der Zeit vor 2003 und das Dauerthema Mehrparteienhaus, in dem ein einzelner Eigentümer den Anschluss des ganzen Hauses blockieren kann. Das, so ein Einwand, sei ohnehin nicht im TKG zu lösen, sondern im Wohnungseigentumsgesetz. Bei den E-Ladestationen sei eine solche Änderung schließlich auch rasch gelungen.

Wo wir stehen: die Zahlen der Förderstelle

Das Breitbandbüro im Ministerium, zuständig für die Abwicklung der Förderprogramme, zeichnete ein differenziertes Bild. Geförderter Ausbau läuft mit den Programmen BBA 2020 und BBA 2030 in 1.625 Gemeinden. Österreichweit hebt er die Gigabit-Verfügbarkeit um drei Prozentpunkte, in Kärnten um 6,9, in der Steiermark um 4,8 und in Niederösterreich um 4,2 Prozentpunkte. 

Auf dem Weg zur Vollversorgung bis 2030 bleibt aber ein harter Rest. Rund 331.000 Haushalte haben DSL mit mindestens 100 Mbit/s, weitere 203.000 nicht einmal das. Für 168.000 Haushalte haben Betreiber Ausbaupläne gemeldet, 105.000 sind in BBA 2030 erfasst. Werden beide umgesetzt, steigt die Gigabit-Verfügbarkeit auf 86 Prozent. Das potenzielle Fördergebiet beziffert das Breitbandbüro auf 203.000 bis 592.000 Haushalte, das sind 5 bis 14 Prozent aller Haushalte.

Das Problem: BBA 2020 läuft heuer aus, die beihilfenrechtliche Grundlage ebenso. Für 2027 sind die Ex-post-Evaluierung von BBA 2020 und die Umstellung des Breitbandatlas vom 100-Meter-Raster auf die Ebene einzelner Objekte geplant. Die Nachfolge, eine „Initiative Breitband Austria 2040“, soll 2028/29 konzipiert und bei der EU-Kommission notifiziert werden. Dazwischen liegt die Budgetsanierung. 

Wie real diese Lücke ist, zeigte eine Frage aus dem Online-Publikum: Eine Gemeinde hatte Interessensbekundungen gesammelt, der Förderantrag wurde nicht genehmigt, die Bevölkerung ist frustriert. Die Antwort der Förderstelle verwies auf die Budgetmittel, die im Zuge der Sanierung eingestellt werden mussten. Eine Bürgermeisterin aus einer kleinen, topografisch schwierigen und schlecht versorgten Gemeinde brachte es auf den Punkt: Für Gebiete mit weiten Wegen und wenigen Anschlüssen findet sich im TKG keine Lösung. Dort hilft nur Förderung oder ein Ausgleich.

Neu auf dem Tisch liegt der europäische Digital Networks Act (DNA), der im Entwurf eine Kupferabschaltung vorsieht, sofern in einem Gebiet eine sehr hohe Glasfaserverfügbarkeit erreicht ist. Das Breitbandbüro hat nachgezählt: Ende 2025 erreichten bereits über 300 Gemeinden eine Glasfaserverfügbarkeit von 95 Prozent und mehr, die große Mehrheit davon Gemeinden mit gefördertem Ausbau. Sie wären Kandidaten für eine Kupferabschaltung, vorausgesetzt, der Entwurf bleibt, wie er ist. 

Der Befund ist auch ein Beleg dafür, dass die Förderung wirkt. Einen nationalen Abschaltpfad hat Österreich allerdings nicht, weder als Konzept noch mit Termin. Deutschland hat im Jänner ein Konzept der Bundesnetzagentur vorgelegt. Im Vergleich der vier Bausteine, die Spanien, Portugal und Frankreich zu Spitzenreitern gemacht haben (Abschaltpfad, symmetrischer offener Zugang, Förderung aktivierter Anschlüsse, günstige Verlegemethoden), hat Deutschland drei im Entwurf, Österreich einen.

Streitpunkt Straße

Am konkretesten, und am emotionalsten, wurde die Diskussion dort, wo Branche und Gemeinden unmittelbar aufeinandertreffen: bei den Gestattungsverträgen. Aus Sicht der Betreiber verlangen manche Gemeinden bei der Wiederherstellung der Oberflächen Standards, die jede Kalkulation sprengen. Die Forderung aus Branche und Regulierung lautet daher: einheitliche, rechtsverbindliche technische Standards für den Glasfaserausbau in allen Gemeinden. Gemeindebund und Städtebund wurden ausdrücklich eingeladen, ein solches Regelwerk mitzuentwickeln.

Die Gegenposition kam prompt und deutlich. Die Gemeinden seien nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Die Erfahrungen stammten oft gar nicht von den Telekom-Unternehmen selbst, sondern von beauftragten Subfirmen mit Pauschalpreisen. Und das eigentliche Ärgernis habe bisher niemand gelöst: dieselbe Straße, dreimal aufgerissen, innerhalb von vier Monaten, von Betreibern, die untereinander im Wettbewerb stehen und sich deshalb nicht koordinieren. Setzt sich die Künette nach fünf, sechs Jahren, bleibt die Rechnung bei der Gemeinde. Einheitliche Standards ja, lautete das Signal, aber nur als Gesamtpaket, das auch Koordination und Haftung regelt.

Einschätzung der Redaktion

Hier liegt der vielleicht wertvollste Tausch, der derzeit verhandelbar ist. Standard gegen Gewährleistung. Die Branche bekommt Planbarkeit statt 2.100 Einzelverträgen, die Gemeinden bekommen verbindliche Koordinationspflichten, eine klare Haftung für Setzungsschäden und Beweissicherung. Die Vorlage dafür liegt bereits auf dem Tisch:

Unter den Empfehlungen zur Umsetzung des Gigabit Infrastructure Act findet sich eine Koordinierungspflicht auch für privat finanzierte Grabungen. Genau das ist das Instrument gegen die dreimal aufgerissene Straße. Wer diesen Tausch nicht aktiv verhandelt, bekommt den Standard trotzdem, nur ohne Gegenleistung, wenn ihn der Gesetzgeber im Zuge der TKG-Novelle von oben verordnet.

Was die Branche vom Bund will

Die Forderungen an die TKG-Novelle waren über alle Wortmeldungen hinweg bemerkenswert einheitlich:

  • One-Stop-Shop: eine digitale Anlaufstelle für alle Anträge nach Bundes- und Landesrecht, mit Einblick in den Verfahrensstand.
  • Fristen: Der Gigabit Infrastructure Act der EU sieht Entscheidungsfristen von vier Monaten vor, nach deren Ablauf eine Genehmigung als erteilt gelten kann. Gefordert wurde, diese stillschweigende Genehmigung ohne Ausnahmen umzusetzen. Österreich sei davon weit entfernt.
  • Tiefbauatlas: eine zentrale Übersicht über geplante Grabungen, damit Mitverlegung zur Regel wird. Vorgeschlagen wurde, das ZIS der RTR vom bloßen Datenregister zur Anlaufstelle auszubauen, über die Anträge und Koordination tatsächlich abgewickelt werden. Dazu kommt Dig-Once: Leerrohre in jedem öffentlich finanzierten Graben.
  • Verlegemethoden freigeben: Freileitungen an bestehenden Strom- und Telekommasten als Standard im ländlichen Raum, Fassadenmontage in dicht bebauten Ortskernen, Micro- und Mini-Trenching sowie Kabelpflügen nur noch meldepflichtig statt genehmigungspflichtig. Dafür gibt es zwei Wege: Bundesrecht mit Vorrang nach spanischem Vorbild oder eine Harmonisierung der Länderregelungen, etwa im Rahmen der Reformpartnerschaft.
  • Rechtssicherheit: Genehmigte Verträge dürfen nicht nachträglich aufgeschnürt werden. Unsicherheit wird von Kapitalgebern eingepreist und verteuert jeden Kilometer.
  • Förderlogik umstellen: Geld für aktivierte Anschlüsse statt für bloß erreichbare Haushalte, offener Netzzugang als Fördervoraussetzung, ein Kundenbeitrag für die teuersten Anschlüsse nach französischem, niederländischem und schwedischem Vorbild, dazu ein verbindlicher Fahrplan für die Kupferabschaltung.
  • Mehrparteienhaus: eine Glasfaser-Ready-Pflicht mit Zugangsrechten im Gebäude und eine Lösung im Wohnungseigentumsgesetz. Beides steht laut Breitbandbüro gemeinsam mit der TKG-Novelle auf der Agenda.

Satellitenangebote wurden zwar als ernstzunehmender neuer Mitspieler anerkannt, aber einhellig als Ergänzung und nicht als Ersatz eingestuft. Die Begründung war weniger technischer als politischer Natur: Wer seine Grundversorgung einem außereuropäischen Anbieter überlässt, überlässt auch die Entscheidungen.

Handlungsoptionen für Gemeinden

Vieles, was in Wien gefordert wurde, richtet sich an Bund und Länder. Aus der Diskussion lassen sich aber zehn Ansatzpunkte ableiten, an denen Gemeinden selbst drehen können, ohne auf die Novelle zu warten.

  1. Adressdaten in Ordnung bringen
    Die Förderstelle braucht saubere Daten aus dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR). Heute liegt der Adresspunkt eines Gebäudes oft auf der Straße oder irgendwo im Feld statt auf dem richtigen Grundstück. Folge: Gebäude fallen aus Förderkarten und Versorgungsanalysen. Das Register wird von den Gemeinden gepflegt. Zu prüfen sind die Lage der Adresspunkte, die Zuordnung von Gebäudeadressen zu Straßenadressen und von Gebäuden zu Gebäudeadressen, idealerweise auch der Nutzungseinheiten. Mit der Umstellung des Breitbandatlas auf Objektebene ab 2027 entscheidet diese Datenqualität unmittelbar mit darüber, ob ein Haus als versorgt, unversorgt oder förderfähig gilt. Das Breitbandbüro wirbt dafür mit der Initiative #DieRichtigeAdresse.
     
  2. Jede Künette als Chance nutzen
    Kanal, Wasser, Straßenbeleuchtung, Fernwärme: Wo die Gemeinde gräbt, sollten Leerrohre mitverlegt und dokumentiert werden. BBA 2030 ermöglicht ausdrücklich die Nutzung bestehender Leerrohre über langfristige Nutzungsrechte (IRU). Die Mitverlegung hat in der Vergangenheit selten funktioniert, weil die Zeitpläne nicht zusammenpassten. Genau das ist eine Planungsaufgabe, die in der Gemeinde beginnt.
     
  3. Eine Person, ein Telefon: Breitbandkoordination benennen
    Gemeinden, in denen Ausbau gut funktioniert, haben meist eine klare Ansprechperson. Die Branche hat das ausdrücklich angeregt. Für kleinere Gemeinden bietet sich eine gemeinsame Koordinationsstelle auf Ebene der Kleinregion oder des Bezirks an. Ziel ist, das dreimalige Aufreißen derselben Straße zu verhindern. Unterstützung gibt es beim Breitbandbüro: Beratung vor Ort, einen Planungsleitfaden und ein Werkzeug zur Grobkostenanalyse für Gemeinden.
     
  4. Den Straßenstandard selbst mitschreiben
    Der Ruf nach einheitlichen Standards wird nicht verstummen. Gemeinden sollten ihn über Gemeindebund und Städtebund aktiv mitgestalten und dabei ihre Bedingungen einbringen: Koordinationspflicht der Betreiber untereinander, Gewährleistungsfristen für Setzungsschäden, Beweissicherung vor Baubeginn, Sicherheitsleistungen bei Subunternehmern.
     
  5. Verlegemethoden offen prüfen
    Wo die Gemeinde Straßenerhalter ist, kann sie Micro-Trenching oder die Mitnutzung bestehender Masten zulassen, sofern der Untergrund es erlaubt. Bei 70 Prozent Tiefbauanteil ist das der größte Kostenhebel, den eine Gemeinde direkt beeinflusst. Im europäischen Vergleich macht die Verlegemethode den Unterschied zwischen einigen hundert und fast 2.000 Euro je Haushalt.
     
  6. Nachfrage bündeln, Erwartungen steuern
    Haus-zu-Haus-Aktionen und Vorverträge sind für die Förderstelle und die Betreiber ein zentrales Argument. Die Frage aus dem Chat zeigt aber die Kehrseite: Interessensbekundungen, auf die kein Ausbau folgt, erzeugen Frust, der bei der Gemeinde landet. Nachfrage bündeln sollte daher erst dann öffentlich werden, wenn Finanzierung und Betreiber zumindest in Aussicht stehen.
     
  7. Den Umstieg aktiv bewerben
    Nicht der Bau ist der Engpass, sondern die Nutzung. Eine Nutzungsquote von 50 bis 60 Prozent gilt als nötig, damit sich Netze rechnen. Offene Netze in Österreich erreichen schon heute über 50 Prozent, der nationale Schnitt liegt bei 22,8. Die Differenz ist gestaltbar. Argumentiert werden sollte mit Stabilität und Zuverlässigkeit, nicht mit Bandbreite. Die neue Qualitätsparameterverordnung macht die Leistung von Festnetz und Mobilfunk künftig vergleichbar, ein Werkzeug für die Bürgerinformation.
     
  8. Selbst Kunde werden
    Glasfaser ist nicht nur Internetzugang. Ein Betreiber berichtete von Gemeinden, die 30 bis 50 Pumpwerke und Messstellen für Wasser und Abwasser über ein eigenes Fasernetz mit dem Bauhof verbinden. Fernwärmezähler laufen in privaten Netzen statt über das Internet. Gemeindeamt, Feuerwehr und Notfalltreffpunkte lassen sich blackout-sicher vernetzen, Brücken über faseroptische Sensorik überwachen. Wer selbst Ankerkunde ist, verbessert den Business Case des Betreibers und die eigene Resilienz.
     
  9. Die Kupferabschaltung vorbereiten
    Über 300 Gemeinden haben bereits eine Glasfaserverfügbarkeit von mindestens 95 Prozent und könnten nach dem DNA-Entwurf für eine Kupferabschaltung in Frage kommen. Ob die eigene Gemeinde dazugehört, lässt sich beim Breitbandbüro erfragen. Das kann Dynamik bringen, aber auch Unruhe bei Bürgerinnen und Bürgern, die noch am Kupfer hängen. Gemeinden sollten frühzeitig mit den Betreibern klären, wie Migration und Information ablaufen.
     
  10. Bei der Novelle mitreden und die Förderlücke benennen
    Die TKG-Novelle betrifft Gemeinden als Straßenerhalter und Baubehörde unmittelbar, etwa bei Fristen und einer möglichen Genehmigungsfiktion. Gleichzeitig braucht es einen klaren Hinweis an den Bund: Für dünn besiedelte, schwer erschließbare Gebiete löst das TKG nichts. Dort braucht es eine gesicherte Förderung ohne Lücke bis zu Breitband Austria 2040, das frühestens 2028/29 notifiziert wird, und bei gemeindenahen Modellen offenen Netzzugang als Bedingung. Das Zeitfenster ist günstig: TKG-Novelle, Umsetzung des Gigabit Infrastructure Act und die Evaluierung der Förderprogramme fallen zusammen.

Die Macht des Straßenerhalters

Die Branche hat in Wien bemerkenswert oft betont, dass die Gemeinden nicht das Problem seien. Das ist höflich und stimmt. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Wer die Straße besitzt, besitzt den größten Kostenblock des Glasfaserausbaus. 

Diese Position können Gemeinden nutzen, um Standards zu ihren Bedingungen durchzusetzen: Koordination, Haftung, Mitverlegung. Oder sie überlassen sie weiter dem Zufall von 2.100 Einzelverträgen und warten, bis ein Bundesgesetz die Frage für sie entscheidet. Die TKG-Novelle ist das Zeitfenster. Breitband, wo bist du? Zu einem guten Teil unter dem Asphalt der Gemeindestraßen. Dort liegt auch der Schlüssel.

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