Der Bergsturz bei Brienz im Schweizer Kanton Graubünden
Der Bergsturz bei Brienz im Schweizer Kanton Graubünden
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Haftung

Die Berge sind nicht schuld

Fünf Freisprüche im Schweizer Bondo, neun Jahre nach einem Bergsturz. Die eigentliche Geschichte ­dahinter ist aber nicht, dass eine Gemeindepräsidentin straffrei davonkommt, sondern wie viel Risiko der Staat wegnehmen soll, damit überhaupt noch jemand in die Berge geht.

Das Regionalgericht Maloja hat am 4. September 2026 alle fünf Angeklagten im Fall Bondo freigesprochen, darunter Anna Giacometti, damals Gemeinde­präsidentin von Bregaglia, heute FDP-Nationalrätin. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung, weil die Wanderwege unterhalb des Piz Cengalo nicht gesperrt worden waren, bevor am 23. August 2017 rund drei Millionen Kubikmeter Fels ins Tal stürzten und acht Wanderer unter sich begruben. Das Gericht begründete den Freispruch vor allem juristisch eng: Giacometti habe schlicht nicht über die Fachkenntnis verfügt, um die geologische Gefahrenlage selbst einzuschätzen, und die Anklage habe ihr obendrein nur pauschal eine Pflichtverletzung vorgeworfen, ohne diese konkret zu benennen.

Interessanter als dieses enge juristische Ergebnis ist, was rund um das Urteil diskutiert wurde. 

Michael Roschi, Geschäftsführer von Schweizer Wanderwege, brachte es auf den Punkt: „Die Eigenverantwortung ist hoch zu gewichten, gerade auf Berg- und Alpinwanderwegen.“Und er fügte den eigentlich wichtigeren Satz an: „Wir hoffen, dass der Prozess nicht dazu führt, dass verängstigte Gemeindevertreter Wanderwege nun zu vorsichtig und großflächig sperren.“ 

Auch Giacometti selbst argumentierte in diese Richtung: Man sperre nicht einfach aus heiterem Himmel einen Wanderweg. Das ist, in einem Satz, die Systemlogik hinter Bondo: Ein markierter Bergweg ist kein Gehsteig. Wer ihn betritt, akzeptiert ein Restrisiko, das keine Kommission je auf null bringen kann, und das Gericht hat implizit genau das anerkannt, indem es die Latte für ein Organversagen hoch angesetzt hat.

Die Bärin, die zur Schuldigen wurde

Wie schnell diese Frage aus dem Ruder laufen kann, wenn man sie falsch beantwortet, zeigt ein Fall aus Italien, der mit Bergen nichts, mit derselben Reflexlogik aber alles zu tun hat. Am 5. April 2023 wurde der 26-jährige ­Andrea Papi beim abendlichen Joggen im Wald bei Caldes im Trentino von einer Bärin getötet. 

Die Bärin, DNA-Analysen zufolge das Tier mit der Kennung JJ4, war den Behörden längst bekannt: Sie hatte bereits 2020 in derselben Gegend einen Vater und seinen Sohn angegriffen – ein damaliger Abschussbescheid wurde von einem Gericht aufgehoben. 

Nach Papis Tod ordnete die Provinz Trient die Tötung erneut an, ein Referendum in der Region ergab eine Zustimmung von 98 Prozent dafür. Tierschutzorganisationen erstritten Aufschub um Aufschub, stellten am Ende sogar infrage, ob JJ4 überhaupt die Täterin war (die Bissspuren, so ihr Einwand, passten eher zu einem männlichen Tier), und 2025 wurde die Bärin schließlich in ein Gehege im deutschen Schwarzwald verlegt.

Was in dieser jahrelangen Aufarbeitung allerdings kaum stattfand: die Frage, ob ein junger Mann, der abends allein durch ein Waldgebiet läuft, das seit Jahren als Revier eines bereits als gefährlich eingestuften Tieres bekannt war, selbst ein Risiko einging, dem man mit ein wenig mehr Vorsicht hätte begegnen können. Italiens Umweltministerium merkte immerhin vorsichtig an, dass gefährliches Bärenverhalten oft eine Folge menschlichen Verhaltens sei, gegen die 98 Prozent kam dieser Satz nicht an. Es ist dieselbe Erwartungshaltung wie an jede Gemeinde nach jedem Alpinunfall, nur dass diesmal keine Behörde, sondern ein Wildtier zum Schuldigen erklärt wurde: Irgendwer muss dafür geradestehen, dass die Natur gefährlich war.

Was Österreich davon lernen kann

Das österreichische Zivilrecht hat für genau dieses Problem längst ein Werkzeug, nur wird es zu selten konsequent angewendet: das Mitverschulden. 

Im Fall Trögerwandsteig bei Oberdrauburg (Kärnten), wo 2016 ein Wanderer starb, weil ein Kunststoff-Sicherungsseil gerissen war, rechnete der Oberste Gerichtshof 2021 dem Verunglückten selbst ein Viertel der Schuld zu, weil auch er hätte erkennen können, dass er sich an einem improvisierten Seil festhielt. Ein Viertel ist wenig, verglichen mit dem, was in Bondo oder bei JJ4 an Eigenverantwortung faktisch niemandem zugerechnet wurde, aber es ist ein Anfang und es zeigt, dass die Rechtsordnung die Idee kennt.

Wie teuer das Gegenteil wird, zeigt der Wienerwald. Dort ließen Waldbesitzer 2021 zwischen Pfaffstätten und Gaaden sowie zwischen Baden und Siegenfeld ganze Hänge roden, nachdem die Straßenmeisterei entlang der Straßen „gefährdenden Baumbestand“ angemahnt hatte. Statt einzelne kranke Bäume zu markieren, griffen die Eigentümer aus Haftungsangst gleich zum kompletten Kahlschlag – ein Vorgehen, das der Gesetzgeber erst mit der Baumhaftungsreform vom 1. Mai 2024 einzudämmen versuchte, indem er die Beweislast umkehrte. 

Dieselbe Angst, die in Bondo zu einem neunjährigen Strafprozess und beim Trentiner Bären zu einem jahrelangen Tötungsstreit geführt hat, führt in Österreich eben zur Kettensäge statt zur Anklagebank.

Für Gemeinden heißt das konkret: Dokumentation und Gutachten bleiben wichtig, aber die eigentliche Vorsorge liegt in der Kommunikation. Wer klar beschildert, dass ein Weg alpin, ein Wald bärentauglich oder ein Steig nur für Trittsichere ist, verlagert einen Teil der Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, ohne sich deshalb aus der Wegehalterhaftung für tatsächliche Wartungsmängel zu stehlen. Beides zusammen – klare Kommunikation und ein ernst genommenes Mitverschulden – ist die einzige Versicherung gegen eine Klagelust, die sonst am Ende nur eines erreicht: leere Wege und kahle Hänge.

Die eigentliche Pointe

Bondo wird in den Medien als Freispruch für eine Politikerin verhandelt. Die interessantere Geschichte ist eine andere: dass ein Gericht, eine Wanderweg-Organisation und, mit einiger Verspätung, sogar der Gesetzgeber begonnen haben, einer Vollkasko-Mentalität zu widersprechen, die sonst am Ende die Berge nicht sicherer macht, sondern nur menschenleerer. 

Die gepolsterte Gesellschaft

Kommentar von KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun

Die Analyse endet beim Berg und beim Wald. Der Alltag liefert dieselbe Geschichte im Kleinformat, nur ohne Gerichtsverfahren und ohne Bärin: Menschen überschätzen sich, unterschätzen die Folgen und die Antwort darauf ist fast immer dieselbe. Nicht: Pass besser auf. Sondern: Wir polstern das schon ab.

E-Mountainbikes machen es möglich, in Höhenlagen zu fahren, für die man früher erst einmal trainiert haben musste. Genau das tun seither auch Menschen, die konditionell und fahrtechnisch nicht dafür gerüstet sind, wie es das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit selbst festhält: Der elektrische Antrieb „ermöglicht es vor allem auch Menschen mit weniger Kondition und Erfahrung, alpine Räume auf zwei Rädern zu erreichen“. Die Zahlen folgen: Mountainbike-Unfälle haben sich in Österreich binnen zehn Jahren verdreifacht, in Tirol sogar vervierfacht, mit zwölf Toten allein in der Saison 2021/22 gegenüber einem Zehnjahresschnitt von acht. Am Hang endet das oft mit einem Einsatz der Bergrettung, meist freiwillig, meist unbezahlt, für ein Risiko, das sich jemand mit ein bisschen mehr Selbsteinschätzung selbst hätte ausrechnen können.

Auf der Straße sieht es nicht anders aus, nur langsamer und ebener. Rund jeder fünfte Fußgängerunfall in Österreich geht mittlerweile auf Ablenkung durchs Handy zurück, hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit aus Polizeidaten errechnet. Schon 2016 waren bei eigens durchgeführten Beobachtungen 36 Prozent der Fußgänger in Wien beim Überqueren der Straße erkennbar abgelenkt – in jenem Jahr gab es 1.560 Ablenkungsunfälle mit Fußgängern, 16 davon tödlich.

Und was war die Antwort darauf? Nicht in erster Linie eine Kampagne, die sagt: Schau auf den Verkehr, nicht aufs Display. Sondern, ab 2017, Airbags an Wiener Straßenlaternen, bald in allen Landeshauptstädten, damit sich Menschen, die im Vollbild auf ihr Telefon starren, wenigstens beim Anrennen nicht mehr wehtun. Man muss sich das einmal vorstellen: Eine Gesellschaft polstert ihre eigene Infrastruktur, weil sie es für wahrscheinlicher hält, dass Erwachsene weiterhin blind gegen Masten laufen, als dass sie das Handy für zehn Sekunden weglegen.

Das Muster ist überall dasselbe wie beim Berg und beim Wald aus der vorigen Analyse, nur alltäglicher: Eigenverantwortung und Selbsteinschätzung verabschieden sich leise, und mit ihnen ein Mindestmaß an Gemeinschaftssinn. Denn wer sich mit dem E-Bike in ein Gelände wagt, das er nicht beherrscht, riskiert nicht nur sich selbst, sondern bindet am Ende die Kapazitäten einer freiwilligen Rettungsmannschaft, die anderswo gebraucht würde. Und wer mit Kopfhörern und Blick aufs Display durch die Fußgängerzone läuft, verlässt sich stillschweigend darauf, dass alle anderen schon aufpassen werden.

Man kann jede Straßenlaterne polstern und jeden Wanderweg auf drei Stufen zertifizieren, es wird nichts daran ändern, dass am Ende jeder ­Einzelne selbst entscheidet, ob er hinschaut, bevor er losfährt oder losläuft. Diese Entscheidung kann einer Gesellschaft niemand abnehmen, so gerne sie es auch versuchen würde. Man kann sie höchstens noch daran erinnern.

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