Unterzeichnung eines Vertrages
Dem Gesetz nach sind Kommunalpolitiker dem Vermögen der Gemeinde verpflichtet und nicht jenem des Bürgers.
© Shutterstock/fizkes

Amtsleiter und Einkäufer unter Beschuss

Alltägliche kommunalpolitische Vorgänge, wie die Einräumung eines Baurechts für die Errichtung einer Arztpraxis, die Kreditaufnahme bei einer örtlichen Bank für einen Schulbau oder die Entscheidung über die Akzeptanz von Entschädigungszahlungen für Grundstücksablösen, verlangen vergaberechtliche Sorgfalt und sind immer häufiger Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen. Es müssen keine komplizierten Finanztransaktionen sein, die den einzelnen Entscheidungsträger Bekanntschaft mit dem Strafrecht machen lassen. Die Frage „Kann ein gutes Geschäft ein Schaden sein?“ ist daher eindeutig mit Ja zu beantworten.

Die Vergabepraxis befindet sich im Umbruch – das Strafrecht ist im Vergaberecht längst angekommen. Nicht nur, dass das Regelwerk immer komplexer wird, oftmals sind sich Kommunalpolitiker gar nicht erst bewusst, dass sie sich in rechtlichen Grauzonen befinden oder bereits darüber hinaus handeln. So wird es zum Grenzgang einerseits regelkonform zu handeln und gleichzeitig das Beste für das Gemeinwohl im Auge zu behalten. Dem Gesetz nach sind Kommunalpolitiker nämlich dem Vermögen der Gemeinde verpflichtet und nicht jenem des Bürgers.

Vergaberechtliche Entscheidungen im Strafrechtskontext

Die Verunsicherung ist groß: Vergaberechtliche Entscheidungen, selbst wenn sie von Gerichten bestätigt wurden, werden zum Teil nicht mehr akzeptiert. Immer häufiger werden vergaberechtliche Entscheidungen in einen Strafrechtskontext gestellt oder die Akteure auf zivilrechtlichem Weg belangt.

Auch vor persönlichen Attacken wird nicht zurückgeschreckt. Unter dem Deckmantel der Anonymität werden auf Social Media-Kanälen Kommentare hinterlassen, die unwahr sind und oft auch weit unter der Gürtellinie liegen. Diese Kombination aus persönlichen Angriffen und strafrechtlichen Vorwürfen führt zur Lähmung der öffentlichen Hand und zum Autoritätsverlust von Entscheidungsträgern.

Gegen Angriffe absichern

Gerade in Zeiten, die rasche und tragfähige Entscheidungen dringend benötigen, erscheint die Nicht-Entscheidung oft als die beste Variante, um Risiken zu vermeiden. Das zeigt, wie wichtig es ist, nicht nur den Vergaberechtsprozess hieb- und stichfest zu machen, sondern auch vergaberechtliche Entscheidungen vor Angriffen zu schützen bzw. Attacken abzuwehren. Daher müssen sich Entscheidungsträger der öffentlichen Hand bereits im Vorfeld absichern.

Ein Schutzschild aus juristischer Prophylaxe (es gilt der Grundsatz der Transparenz, Transparenz, Transparenz) sowie professioneller Versicherungsberatung (D & O Versicherungen für Entscheidungsträger nicht nur für Strafverfahren, sondern auch Schadenersatz und Ehrenbeleidigung), Krisenkommunikationsplanung (eine einfache Checkliste mit Notfalltelefonnummern kann schon helfen) und Cybersecurity-Maßnahmen (zur Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit) ist daher eine wichtige Maßnahme, um ungerechtfertigte Angriffe straf- und zivilrechtlicher Natur abzuwehren und getroffene Entscheidungen dagegen zu immunisieren.

Schiefer Rechtsanwälte haben in Kooperation mit renommierten Strafrechts-, Medien-, IT- und Versicherungsexperten einen Katalog an Schutzinstrumenten für Organe öffentlicher Auftraggeber entwickelt, um Organisationen wie auch deren einzelne Akteure zu schützen.