Alles, was es über die VRV zu wissen gibt
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Heiligenbluter-Abkommens haben Mitglieder des VR-Komitees ihre gesammelten Praxiserfahrungen in einem umfassenden Kommentar zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 zusammengefasst. In diesem Werk wurden der Verordnungstext und die Anlagen der VRV 2015 umfangreich kommentiert und mit vielen Beispielen und Hinweisen aus dem Berufsalltag bei der Erstellung des Voranschlags und Rechnungsabschlusses ergänzt. Wertvolle Berichte des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe vervollständigen den ersten Praxiskommentar zur VRV.
KOMMUNAL hat die Herausgeber des Praxiskommentars, Hans-Jörg Hörmann und Christina Pfau, zum Interview gebeten und ihnen Fragen zum Praxiskommentar gestellt:
Wie viele Autor:innen haben am Praxiskommentar mitgeschrieben?
Hans-Jörg Hörmann: Fünf Mitglieder des VR-Komitees haben an der Kommentierung der VRV 2015 gearbeitet. Christian Schleritzko als Vertreter des Gemeindebunds; Klaus Kraml, Leiter der oberösterreichischen Landes Buchhaltung als Vertreter der Länder; Elisabeth Oberleitner, Prüfungsleiterin am Rechnungshof und Vertreterin des Bundes; Christina Pfau vom Finanzministerium als meine Co-Herausgeberin und ich selbst, Leiter der Gemeindeaufsicht Steiermark, als Fachexperte im VR-Komitee.
Warum gibt es überhaupt das VR-Komitee?
Christina Pfau: Das VR-Komitee wurde aufgrund des Heiligenbluter-Übereinkommens 1974 ins Leben gerufen, um die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und aller Gemeinden zu vereinheitlichen. Die gemeinsame Erarbeitung wurde durch das Paktum zum Finanzausgleich 2017 nochmals bekräftigt, um einvernehmliche Lösungen zwischen den Gebietskörperschaften zu erreichen.
Wie kam es zur Idee, erstmals einen Praxiskommentar zur VRV 2015, der speziell für die Anwendung kommentiert wurde, zu erstellen?
Hörmann: In meiner täglichen Arbeitspraxis treten immer wieder Fragen zur Auslegung der VRV 2015 auf, die durch die bisherigen Erläuterungen nicht ausreichend geklärt wurden. Daher kam mir die Idee, das Wissen und die gesammelte Praxis in einem Kommentar zu verarbeiten und allen interessierten Personen in Lehre und Praxis zur Verfügung zu stellen.
Frau Dr. Pfau, wie kam es dazu, dass sich Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden, also die Mitglieder des VR-Komitees, sozusagen „zusammengerauft“ haben, um gemeinsam an der Auslegung zu arbeiten?
Pfau: Wir sind ein tatkräftiges, konstruktives Team im VR-Komitee, das ständig nach geeigneten Lösungen für die praktische Auslegung der VRV 2015 sucht. Es ist nicht immer leicht, und die Verhandlungen sind oft langwierig und konfrontativ, aber das gemeinsame Ziel bleibt stets, sinnvolle Lösungen für ein vereinheitlichtes, transparentes Rechnungswesen von Ländern und Gemeinden zu schaffen.
Gab es bei der Verfassung des Kommentars auch Diskussionen über die Auslegung bestimmter Sachverhalte?
Hörmann: Oh ja, solche Diskussionen gab es und wird es immer wieder geben. Wir haben intensiv um gemeinsame Formulierungen gerungen, beispielsweise bei Themen wie Haushaltsrücklagen, Haftungen oder Leasing. Letztendlich haben wir jedoch immer eine gemeinsame Lösung gefunden.
Was wird im Kommentar dargestellt? Was wird kommentiert?
Pfau: Der gesamte Verordnungstext wird kommentiert, ebenso wie alle Anlagen zur VRV 2015. Es ist ein umfassendes Werk, in dem wir versucht haben, so viele Antworten wie möglich für die Praxis zu geben.
Ziel ist, typische Fehler bei der Erstellung des Voranschlags bzw. Rechnungsabschlusses zu vermeiden und Tipps zu geben, wie sich Vermögenswerte und Schulden korrekt bewerten und erfassen lassen.
Der Praxiskommentar zur VRV 2015 soll Anwenderinnen und Anwendern dabei helfen, die Regelungen dieser Verordnung in die Praxis umzusetzen. Dies geschieht unter anderem durch rund 160 Beispiele, die verdeutlichen sollen, wie die Vorgaben der VRV 2015 korrekt umzusetzen sind. Darüber hinaus machen mehr als 100 Hinweise auf spezifische Sachverhalte aufmerksam, die in Verbindung mit der VRV 2015 stehen. Ergänzt wird der Kommentar durch etwa 75 Auszüge aus Berichten sowohl des Rechnungshofs, als auch der Landesrechnungshöfe, die konkrete Feststellungen zur praktischen Anwendung der VRV 2015 enthalten.
Wann wird das Buch erscheinen?
Hörmann: Ende November ist es endlich so weit.
Es wurde auch ein Kontierungsleitfaden und ein online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch für Länder und Gemeinden erstellt. Geht die Kommentierung über diesen hinaus?
Pfau: Ja, der Kommentar geht weit über den Kontierungsleitfaden und das Online-Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch, auch oBHBH genannt, hinaus. Diese Werke stellen gebietskörperschaftsübergreifende nähere Erläuterungen dar, aber unser Kommentar bietet eine noch tiefere und praxisorientiertere Kommentierung.
Das Buch
Hörmann/Pfau (Hrsg): „Praxiskommentar zur VRV 2015“
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) schafft einheitliche Standards und Transparenz für die Finanzverwaltung von Ländern und Gemeinden. Doch die Anwendung ihrer Vorschriften kann anspruchsvoll sein: Wie sind die Vorgaben konkret zu interpretieren? Welche typischen Fehler sollten vermieden werden? Wie lassen sich Vermögenswerte und Schulden korrekt bewerten und erfassen?
Die Autor:innen, die eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Schulung zur VRV 2015 spielen, haben ihr Wissen in diesem Werk zusammengetragen.
Verlag Manz, 2024.
ca. 600 Seiten.
ISBN 978-3-214-25821-4
128 Euro inkl. MwSt.
Subskriptionspreis bis 31.10.2024:
104 Euro
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