Aktiv Ärzte zu suchen ist definitiv keine Aufgabe der Kommunen.
© Shutterstock/Robert Kneschke

Ärztliche Versorgung ist Aufgabe von Bund und Ländern

5. April 2019
Die Gemeinden sind nicht die „Ausfallshafter“ für Bund und Länder bei der ärztliche Versorgung im ländlichen Raum.

Hohe Wogen schlug die Debatte rund um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land bei der Bundesvorstandssitzung des Gemeindebundes. Die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und zeitgemäßen allgemeinmedizinischen wie auch fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, ist keine Aufgabe der kommunalen Ebene, sondern die des Bundes und der Länder. Die kommunale Ebene ist in Prozesse wie beispielsweise die Festlegung der Stellenpläne oder die Ausschreibung von Kassenstellen, wenn überhaupt, nur marginal eingebunden.

„Die Gemeinden sind aber vor allem die ersten Ansprechpartner für die Anliegen der Bürger, und darüber hinaus wurden sie aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Strukturen, Verträge und Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen in den letzten Jahren mehr und mehr in die Rolle des ,Ausfallhafters‘ gedrängt“, wie Präsident Alfred Riedl anmerkte.

Dies hat auch eine große finanzielle Belastung der Gemeinden zur Folge, wenn es etwa um das Bereitstellen von Ordinationsinfrastruktur geht, um jungen Ärzten Anreize zu geben bzw. es ihnen zu ermöglichen, im ländlichen Raum eine Praxis eröffnen und nachhaltig führen zu können.

Und obwohl die Anzahl der Ärzte in Österreich grundsätzlich ein gewisses Niveau an flächendeckender Versorgung sicherstellen könnte, sind in der Realität gerade in peripheren Lagen und vor allem im Bereich der Allgemeinmedizin immer wieder Versorgungslücken gegeben.

Die Forderungen des Gemeindebundes

Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes spricht sich daher für die Umsetzung von Reformmaßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum aus:

  • Die Schaffung einer bundesweiten und transparenten Administration und Statistik u.a. von Ärztelisten, Stellenplänen, Ausschreibungen, geplanten Pensionierungen, Lehrpraxen usw.
  • Die Schaffung zeitgemäßer, familienfreundlicher Kassenverträge sowie Organisations-, Kooperations- und Vertretungsformen.
  • Eine Reform des Wahlarztsystems samt Erhöhung der Versorgungswirkung.
  • Eine Evaluierung der Entscheidungsbefugnisse der Ärztekammer sowie eine Korrektivmöglichkeit der Finanzierungspartner des Gesundheitsbereichs.
  • Die Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektive für junge Hausärzte im ländlichen Raum (z. B. Leistungskatalog, Honorare, Ermöglichung von Hausapotheken, Vorsteuerabzug für Ordination).
  • Das Ersetzen des Schularztsystems durch bis zum Ende der Schulpflicht (oder bis zur Volljährigkeit) erfolgende und an einen verlängerten Eltern-Kind-Pass gekoppelte jährliche Untersuchungen beim Kinder- oder Hausarzt.