Amtsleiter und Magistratsdirektoren tagten in Bregenz.
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Städtebund verlangt ausreichend finanzielle Mittel für Kommunen
Bei einer Tagung des Rechtsausschusses des Österreichischen Städtebundes in Bregenz standen zwei Themen im Vordergrund: die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden sowie Künstliche Intelligenz in der kommunalen Verwaltung. An der Sitzung nahmen Magistratsdirektoren sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter teil. Den Vorsitz führte der Wiener Magistratsdirektor Dietmar Griebler.
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger verwies auf die Bedeutung der kommunalen Leistungen für die Bevölkerung. „Städte und Gemeinden bieten für die Bevölkerung unverzichtbare Leistungen etwa in den Bereichen Kindergärten und Soziales an. Die Finanzierung stellt die kommunale Ebene jedoch zunehmend vor Herausforderungen. Das heißt auch Bund und Länder müssen ihren Anteil leisten, dass die öffentlichen Leistungen in den Städten und Gemeinden weiterhin in gewohnt hoher Qualität angeboten werden können.“
Mit Fragen der Finanzierung befasst sich auch ein Gutachten des Vorarlberger Gemeindeverbandes unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Land Städte und Gemeinden nicht mehr zur Mitfinanzierung der Sozialhilfe verpflichten darf.
Als Grund nennt das Gutachten fehlende Steuerungs- und Transparenzmöglichkeiten der Kommunen in den entsprechenden Fonds. Gleichzeitig werden erhebliche verfassungs- und kompetenzrechtliche Bedenken gegen die derzeitige Regelung festgestellt.
Derzeit tragen Gemeinden rund 40 Prozent der Kosten für Sozialhilfe sowie für weitere Fonds. Diese Belastung hat laut Einschätzung des Gemeindeverbandes viele Gemeinden finanziell stark eingeschränkt. Die Beitragsentwicklungen seien deutlich schneller gestiegen als die Ertragsanteile.
Michael Mathis, Leiter Recht des Vorarlberger Gemeindeverbandes, sagt: „Das Gutachten sieht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der Kostenbeteiligung der Gemeinden am Vorarlberger Sozialfonds. Steigende Belastungen bei geringer Mitwirkung sowie Kompetenzverstöße sprechen gegen die derzeitige Regelung. Zudem könnte die Finanzierung viele Gemeinden bereits finanziell überfordern.“
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
Auch die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden wurde thematisiert.
Thomas Prorok, Geschäftsführer des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung, verwies auf die hohe Zahl an Kooperationen: „Die 2.092 österreichischen Gemeinden arbeiten in 1.959 Gemeindeverbänden zusammen. Das unterstreicht, wie wichtig Kooperationen für eine leistungsfähige kommunale Aufgabenerfüllung sind. Gleichzeitig macht die hohe Zahl deutlich, dass weitergehende Strukturreformen notwendig sind, um Zuständigkeiten klarer zu bündeln, Doppelgleisigkeiten abzubauen und die Zusammenarbeit insgesamt effizienter zu gestalten.“
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger fordert Gespräche über die Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. „Für uns sind partnerschaftliche Lösungen wichtig, wir erwarten uns aber von Bund und Ländern rasche Verhandlungen, umfassende Transparenz und die Nutzung des Konsultationsmechanismus zur Neuordnung der Lastenverteilung. Eine faire, steuerungsfähige und verfassungskonforme Regelung ist unabdingbar, um die Leistungsfähigkeit von Städten und Gemeinden nicht nachhaltig zu gefährden. Denn unser Ziel ist klar: Gemeinden stärken, kommunale Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sichern und die Kostenbelastung so zu reduzieren, dass die Daseinsvorsorge vor Ort weiterhin zuverlässig und bezahlbar bleibt.“
Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund verwiesauf ein vergleichbares Gutachten in Deutschland: „Das Gutachten stellt aus unserer Sicht klar, dass es nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch die Verpflichtung gibt, dass die Kommunen freie Spitzen haben, um die freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Für übertragene Aufgaben muss die Praxis beendet werden, dass die Bundesländer kreative Lösungen finden, um die gesetzlich verpflichtende Konnexität zu umgehen. Handlungsfähige Kommunen sichern die Daseinsvorsorge und stellen das Fundament unserer Demokratie dar.“
Künstliche Intelligenz in der kommunalen Verwaltung
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Städten und Gemeinden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie KI die Verwaltung entlasten kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist.
Slobodan Tegeltija vom Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Österreichs – Landesverband Vorarlberg: „Die Frage ist nicht, ob KI in unsere Rathäuser kommt – sondern ob wir sie gestalten oder erleiden. Innovation und Rechtssicherheit zusammenzudenken, ist dabei kein Widerspruch, sondern Anspruch. Denn KI in der Gemeinde heißt nicht weniger Mensch – sondern mehr Zeit für den Menschen.“
Ronald Sallmann, Geschäftsführer der IT-Kommunal: „Wir stehen vor einer Zeitenwende, was das Anwenden von Software betrifft: Natürlich sprachige Kommandos ersetzen in vielen Bereichen manuelle Eingaben und dank einem gezielten Einsatz von KI wird Automatisierung in einem bisher ungeahnten Ausmaß möglich. Gerade auch die Kommunalverwaltung mit vielen gesetzlich determinierten, strukturierten Prozessen bietet sich für den Einsatz von KI-Systemen an.