Frau wartete auf das Hochladen einer Internetseite
Rund 2100 der ca. 7800 Katastralgemeinden sind bislang mäßig oder schlecht versorgt. Um diese Zahl zu verringern, wurde ein Bonus-System in Form einer Beschaffungsauktion entwickelt.
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5G und die unterversorgten Gebiete

Neben unzähligen bekannten negativen Auswirkungen der Corona-Krise ist auch ein positiver Aspekt festzuhalten: Die Digitalisierung in Österreich und in ganz Europa ist vorangeschritten. Dennoch gibt es noch Gebiete, die „unterversorgt“ sind. Die Vorgaben der zweiten 5G-Auktion mit der 700/1500/2100-MHz-Vergabe sollen dieses Faktum ändern.

Um Homeoffice und Distance-Learning betreiben zu können, bedarf es ohne Zweifel einer stabilen und leistungsfähigen Internetverbindung. Auch für Betriebe, den Handel, die Industrie, den Tourismus und den Gesundheits- und Pflegebereich ist dies von enormer Wichtigkeit. Der Ausbau von flächendeckenden Glasfaserleitungen und 5G-Mobilfunkanlagen ist daher eine wesentliche Zukunftsinvestition für alle österreichischen Regionen und ein lebenswichtiger Faktor der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

Auch die politischen Entscheidungsträger haben die Relevanz der Digitalisierung erkannt: Sowohl im Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalition in Österreich als auch im Green Deal der Von-der-­Leyen-Kommission spielt sie eine große Rolle.

Mobiles Breitband für alle

Österreich war im Jahr 2019 eines der ersten europäischen Länder, das Frequenzen für die Verwendung von 5G-Mobilfunknetzen vergeben hat. Mit der im August 2020 gestarteten zweiten 5G-Auktion wurden nun Frequenzpakete aus den Bereichen 700 MHz, 1500 MHz und 2100 MHz vergeben, die sich besonders zum großflächigen Mobilfunkausbau in ländlichen Regionen eignen – die Auktion hat also einen klaren Fokus auf bisher unterversorgte Gebiete.

Rund 2100 der ca. 7800 Katastralgemeinden sind bislang mäßig oder schlecht versorgt. Um diese Zahl zu verringern, wurde ein Bonus-System in Form einer Beschaffungsauktion entwickelt. Die Bieter ersteigern zu versorgende Gemeinden und erhalten für jede ersteigerte Katastralgemeinde einen Bonus in Form eines Preisabschlags. In 1702 der bisher schlecht versorgten Gemeinden wird so in naher Zukunft eine flächendeckend leistungsfähige Mobilfunk-Breitbandversorgung vorhanden sein.

5G Versorgung in Österreich
Politische Versorgungsziele: nahezu flächendeckende Verfügbarkeit für Stadtgebiete und entlang wichtiger Verkehrswege. Vorrangige Versorgungsziele: unterversorgte ländliche Gebiete. Geschwindigkeitsziel ist eine Rate von 30 Mbit/s. Bild: RTR Versorgungsauflangen – die zweite 5G-Auktion

In der Vergangenheit war die Versorgungslage aus wirtschaftlichen Gründen in den Städten weit besser als im ländlichen Raum. Insofern ist es zu begrüßen, dass die zweite 5G-Auktion einen Schwerpunkt auf bisher mäßig oder schlecht versorgte ländliche Gebiete legt.

Unterversorgte Gemeinden, die Interesse an 5G- Mobilfunkanlagen haben, sollen sich initiativ beim Österreichischen Gemeindebund, bei der RTR (der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) oder bei den Mobilfunkanbietern melden.

Versorgungsauflagen

An die Vergabe der Frequenzen ist eine Reihe von Versorgungsauflagen geknüpft, die im Zuteilungsbescheid definiert sind:

•    Versorgung von Katastralgemeinden
•    Versorgung von Stadtgebieten
•    Versorgung von Landes- und Bundesstraßen
•    Versorgung von Autobahnen und Schnellstraßen
•    Versorgung von Bahnstrecken
•    Bevölkerungsversorgung

Kritik und Verschwörungstheorien

Wie alle neuen Technologien ruft auch 5G Kritiker und Verschwörungstheoretiker auf den Plan. Diese setzen die Gemeinden mit Protesten und schriftlichen Eingaben unter Druck, dem Ausbau von Sendeanlagen entgegenzutreten. Konkret wird oftmals gefordert, 5G-Mobilfunkanlagen aus gesundheitlichen Gründen mittels Verordnungen zu verhindern. Der Österreichische Gemeindebund stellt hier – wie schon mehrmals in der Vergangenheit – eindeutig klar: Solche Verordnungen sind rechtswidrig und könnten den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB erfüllen. 

Kompetenzen der Gemeinden beim Ausbau von 5G-Mobilfunkanlagen

In Österreich haben ausschließlich der Bund und die Länder Gesetzgebungskompetenz (Artikel 10-15 B-VG). Das Post- und Fernmeldewesen (unter das der Ausbau der Glasfaserleitungen und 5G-Mobilfunkanlagen fällt) ist in Art. 10 Abs. 1 Z. 9 geregelt und weist dem Bund in diesem Bereich sowohl die Gesetzgebungs- als auch die Vollziehungskompetenz zu.

5G Zwettl
Die für den Dauersiedlungsraum (DSR) errechnete Bevölkerungsdichte – hier am Beispiel der nieder­österreichischen Gemeinde Zwettl – war einer der ausschlaggebenden Punkte bei der zweiten 5G-Auktion. Rund 11.000 EinwohnerInnen auf rund 140 km² in 63 Katastralgemeinden. Bild: RTR Versorgungsauflangen – die zweite 5G-Auktion

Viele Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind durch die Häufung der Anfragen seitens 5G-kritischer Initiativen verunsichert und wissen nicht, welche Rechte und Pflichten sie im Bereich des Ausbaus von Sendeanlagen haben. Fragen, die in diesem Zusammenhang an uns herangetragen werden, sind unter anderem, ob die Gemeinde im Bau- oder Raumordnungsverfahren gesundheitliche Auswirkungen prüfen kann. Dies kann man ganz klar verneinen. Die Gemeinde darf nur Fragen zur baulichen Sicherheit und zum Ortsbildschutz prüfen.

Dem Bund obliegt die Prüfung, ob nach dem Stand der Wissenschaften, der internationalen Vorgaben sowie der Gesetze und Verordnungen zum allgemeinen Schutz vor elektromagnetischen Feldern eine Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit von Menschen gegeben ist (§ 54 Abs. 1d TKG).

Umsetzungsphase

Um die Maßnahmen der Breitbandstrategie 2030 der österreichischen Bundesregierung erfüllen zu können, ist es notwendig, dass wir nun von den Zielvorgaben endlich in die Umsetzungsphase kommen.

Für Gemeinden gibt es seitens des Bundes mehrere Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau: Beispielsweise den Zweckzuschuss nach § 2 Abs. 2 Z. 13 des Kommunalinvestitionsgesetzes für Maßnahmen in Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen oder die Förderinitiative Breitband Austria Connect, in der die erstmalige Anbindung einer Pflichtschule mit Glasfaser mit bis zu 90 Prozent (maximale Förderhöhe: 50.000 Euro) gefördert wird  (nähere Infos finden sich unter www.ffg.at/breitband/connect).

Infos

Österreichischer Gemeindebund
Tel.: 01/5121480

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Tel.: 01/58058-0

A1 Telekom Austria AG
Tel.: 0800/664100

Magenta Telekom (T-Mobile Austria GmbH):
Tel.: 0676/2000

Hutchison Drei Austria GmbH:
Tel.: 0660/303080