Ministerin Beate Meinl-Reisinger, Vizekanzler Andreas Babler und Bundeskanzler Christian Stocker
Ministerin Beate Meinl-Reisinger, Vizekanzler Andreas Babler und Bundeskanzler Christian Stocker präsentierten die Ergebnisse des Reformdialogs gemeinsam mit Landeshauptleuten und Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl.
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Politik

Weichen für Staatsreformen gestellt

1. Juli 2026
Bund, Länder und Gemeinden haben sich am 30. Juni auf die politische Weichenstellung für vier Reformbereiche geeinigt: Verwaltung, Gesundheit, Bildung und Energie. Was steht drin – und was heißt das für die Gemeinden? Ein Überblick aus kommunaler Perspektive.

Am 30. Juni 2026 tagte die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Nach rund einem Jahr Verhandlungen in Haupt- und Untergruppen, Expertenrunden und Einzelgesprächen liegt eine Einigung über die politische Weichenstellung in vier Bereichen vor: Verwaltung und Verfassung, Gesundheit, Bildung und Energie. Die gesetzlichen Grundlagen sollen laut Bundeskanzleramt bis Jahresende 2026 erarbeitet und in die parlamentarischen Prozesse eingebracht werden.

Es handelt sich damit vorerst um Richtungsentscheidungen, nicht um fertige Gesetze. Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl spricht in seinem Kommentar bewusst von „Wegmarken“ und nicht von „Eckpfeilern“: vorgezeichnete Richtungen, noch keine Fundamente. Der folgende Überblick fasst die für Gemeinden relevanten Ergebnisse zusammen.

Verwaltung und Verfassung: einfacher, schneller, digitaler

Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Alexander Pröll hat sich auf 13 Vorhaben geeinigt. Mehrere davon sind bereits umgesetzt oder im Ministerrat beschlossen. Die wichtigsten Punkte mit Gemeindebezug:

  • Entflechtung von Kompetenzen: Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden entflochten – etwa beim Jugendschutz oder beim Glücksspiel, wo künftig bundesweit einheitliche Regeln statt neun Landesgesetzen gelten sollen. Der innergemeindliche Instanzenzug wird abgeschafft.
  • Once-Only und Datendrehscheibe: Nachweise, die der Staat bereits hat, müssen nicht erneut vorgelegt werden (Datendrehscheibe dadeX). Eine einheitliche Gemeindedatenplattform soll entstehen.
  • Gemeinsame IT über GovTech Austria: Digitale Lösungen sollen einmal entwickelt und von allen genutzt werden, um Insellösungen zu beenden.
  • Gemeindekooperation: Gemeindeverbände sollen künftig leichter freiwillig kooperieren und Aufgaben wie Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung gemeinsam organisieren können.
  • Digitale Verfahren: Anträge per Chatbot und automatisierte Standardfälle werden möglich; die AVG-Novelle „Digitale Verwaltung“ wurde am 17. Juni als Regierungsvorlage beschlossen. Bei Großverfahren ab 50 Beteiligten ist seit 1. Jänner 2026 digitale Zustellung möglich.
  • Volksbegehren: Künftig zwei volle Jahre und digital unterstützbar – weniger Aufwand für Gemeinden und Behörden.
  • Amtssachverständige: Sollen künftig über Gebietskörperschaften hinweg eingesetzt werden können.

Einordnung aus Gemeindesicht

Für die Gemeinden sind vor allem zwei Stränge relevant. Erstens die Datenplattform und die gemeinsame IT: Der Bund finanziert zumindest die Entwicklung einer eigenen Gemeinde-Datenplattform, damit Amtswege „von fast überall“ einheitlich online abgewickelt werden können. Zweitens die Kooperationen. Der Gemeindebund betont, dass künftig auf vier Ebenen – lokal bis bundesweit – vorstrukturierte Kooperationen vorgesehen sind, mit großen Multi-Dienstleistungs-Verbänden auf Bezirks- oder höherer Ebene und der Möglichkeit, dass Verbände weiteren Verbänden beitreten. Die Umsetzung soll länderweise erfolgen und auf bestehenden, regional unterschiedlich entwickelten Strukturen aufbauen.

Gesundheit: gemeinsame Steuerung, mehr Digitalisierung

Der Gesundheitsbereich ist der komplexeste Teil der Reformpartnerschaft. Die zentralen Ergebnisse:

  • Zwei-Stufen-Modell: Primärversorgung (Hausarzt, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten) und Sekundärversorgung, letztere ambulant und stationär. Primärversorgungseinheiten werden ausgebaut, Spitalsambulanzen entlastet.
  • Digitale Erstanlaufstelle: Die Gesundheitsberatung 1450 wird rund um die Uhr verfügbar; ELGA wird zu einer nationalen eHealth-Plattform weiterentwickelt und soll verpflichtend genutzt werden.
  • Gemeinsame Planung: Erstmals eine gemeinsame Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre. Nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ wird die Mittelverwendung stärker an Versorgungszielen orientiert.
  • Neue Finanzierungsgesellschaft: Eine österreichische Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft (Weiterentwicklung der Bundesgesundheitsagentur) soll gemeinschaftliche Sonderleistungen wie Spezialkliniken oder Medikamentenankauf über Mittelpooling von Sozialversicherung, Bund und Ländern finanzieren.

Einordnung aus Gemeindesicht

Bemerkenswert ist, was im Gesundheitspapier fehlt: die Gemeinden. Bei der Finanzierung werden durchgängig Sozialversicherung, Bund und Länder genannt – die Gemeindeebene kommt nicht mehr vor. Präsident Pressl wertet das als „Zeichen“. Ein Ausstieg der Gemeinden aus der Spitals-Mitfinanzierung sei damit zwar nicht vom Tisch, aber Thema erst bei den kommenden Vorgesprächen zum neuen Finanzausgleich. Die konkreten Standortentscheidungen für Krankenhäuser sollen in der jeweiligen Landeszielsteuerung fallen – nach einer Bundesgrundsatzplanung und unter Berücksichtigung von Demografie und Gastpatientenströmen.

Bildung: Personal aus einer Hand, Mindeststandards im Kindergarten

Das Bildungspaket adressiert die zersplitterten Zuständigkeiten des Systems. Für Gemeinden sind drei Punkte zentral:

  • Personal aus einer Hand: Statt bis zu vier Dienstgebern werden einheitliche Personalkategorien geschaffen. Pädagogisches und betreuendes Personal soll zentral über die Bildungsdirektionen gesteuert werden; Schulleitungen erhalten mehr Autonomie beim Einsatz.
  • Elementarpädagogik: Bundesweit einheitliche Mindestqualitätsstandards im Verfassungsrang – unter anderem zu Gruppengrößen, Personalschlüssel und Mindestausbildung. Fixiert wurden 220 Ausbildungsstunden für Betreuungskräfte samt Weiterbildungspflicht, ein Betreuungsschlüssel von 1:5 bei unter Dreijährigen (max. 15 Kinder je Gruppe) und 1:11 bei über Dreijährigen (max. 22 Kinder).
  • Schulcluster und digitale Verwaltung: Schulcluster werden attraktiviert; die digitale Schulverwaltung wird vereinheitlicht.

Einordnung aus Gemeindesicht

Die zentrale Anstellung des Personals erfüllt eine langjährige Gemeindebundforderung. Zwei Einschränkungen bleiben laut Pressl bestehen: Das Inklusions- und Unterstützungspersonal (persönliche Assistenzen) wird vorerst nicht „aus derselben Hand“ bezahlt, sondern bleibt teils Sache von Land und Gemeinden. Und bei der Abgrenzung von Schulerhaltung und Schulverwaltung ist die Praxis noch nicht fixiert – gerade beim Thema Digitalgeräte könnten Anschaffungswünsche wieder bei der Gemeinde landen. Die Finanzierung der Elementarpädagogik wird Teil der kommenden FAG-Verhandlungen; damit soll verhindert werden, dass der Bund qualitätssteigernde und damit kostentreibende Maßnahmen setzt, ohne die Gemeindebelastung mitzudenken.

Energie: Netzkosten dämpfen, Zuständigkeiten ordnen

Die Reformpartnerschaft Energie zielt auf schnellere Verfahren, effizienteren Netzausbau und gedämpfte Netzkosten. Zentrale Punkte:

  • Netzkostendämpfung: Bis 2040 sollen Potenziale von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden, von denen Haushalte, Betriebe und Industrie profitieren sollen.
  • Neuer Kompetenztatbestand: Ein Kompetenztatbestand „Energiewirtschaft“ in der Bundesverfassung soll die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer regeln.
  • Ein Verfahren, ein Bescheid: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) gilt für zentrale Energieprojekte das Prinzip „ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid“.
  • Netzanschluss: Reservierte, aber ungenutzte Kapazitäten sollen wieder freigegeben werden; freiwillige Zusammenschlüsse von Netzbetreibern werden erleichtert.

Einordnung aus Gemeindesicht

Beim Thema Netzkosten sieht der Gemeindebund die eigenen Hebel als begrenzt. Angeboten hat er der zuständigen Staatssekretärin Bewusstseinsbildung bei Liegenschaftsbesitzern sowie Investitionen in PV-Anlagen und Speicher auf öffentlichen Gebäuden. Der Eigenverbrauch von Strom würde Netzkosten nicht nur dämpfen, sondern den Anlagenbesitzern ganz ersparen.

Ausblick

Die Reformpartnerschaft ist mit dem Gipfel nicht abgeschlossen. Bis Jahresende sollen die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet werden; wesentliche Finanzierungsfragen – von der Kindergartenfinanzierung bis zur Spitalsfinanzierung – werden erst im kommenden Finanzausgleich verhandelt. Aus Gemeindesicht bleibt eine Anregung: einen dauerhaften, institutionalisierten Austausch zwischen den drei Gebietskörperschaften zu etablieren, wie er in der Reformpartnerschaft erstmals außerhalb des Finanzausgleichs bestand.

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