Grafik des politischen Systemes

Politik

Den Staat entwirren, die Gemeinden stärken

47 Cent von einem Euro – so viel verbleibt Gemeinden nach Abzug der drei großen Umlagen (Landes-, Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage) von ihren Ertragsanteilen. Bis 2029 werden es vermutlich nur mehr 39 Cent sein. Was müsste sich ändern, damit der Staat funktioniert und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können?

Die Grundfrage bei Österreichs föderaler Architektur ist einfach, die Antwort komplex: Wer soll was tun, und wer soll was bezahlen? Österreichs föderales System hat darauf keine klare Antwort. Stattdessen herrscht ein Prinzip der Verschränkung, das historisch gewachsen und politisch einzementiert ist. Um es zu entwirren, müsste man an drei Schrauben drehen: Kompetenzentflechtung, Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung (zumindest in wesentlichen Teilen) und eine klare Aufgabenzuordnung nach dem Subsidiaritätsprinzip.

Kompetenzentflechtung: Wer macht was? 

Das Bundes-Verfassungsgesetz verteilt Kompetenzen auf drei Ebenen: Grundsatzgesetzgebung des Bundes, die Vollziehung erfolgt überwiegend durch die Länder (mittelbare ­Bundesverwaltung) und teils durch Gemeinden. Das Ergebnis: Normen aus zwei Ebenen (drei, wenn man die EU mitrechnet) treffen gleichzeitig in der kommunalen Vollziehung zusammen. Eine echte Kompetenzentflechtung würde bedeuten:

  • Klare Zuordnung: Was bundesweit einheitlich geregelt werden muss (z.B. Sozialrecht, Strafrecht, grundlegende Wirtschaftsregulierung), gehört vollständig in Bundeshand.
  • Was regional variieren kann und soll (Raumordnung, Naturschutz, regionale Wirtschaftsförderung), gehört vollständig in Länderhand – ohne Bundesgrundsätze, die bindend, aber unvollständig sind.
  • Was lokal besorgt werden kann, gehört in Gemeindehand, aber mit ausreichender Finanzierung ohne Umlagenpflicht.

Das Schweizer Modell zeigt, dass so eine klare Kompetenzverteilung möglich ist. Die Kantone haben echte Gesetzgebungsautonomie in defi­nierten Bereichen. Österreichs Länder haben hingegen oft die Vollziehungsaufgaben ohne die Regelungshoheit oder die Regelungshoheit ohne das Budget.

Mittelbare Bundesverwaltung: Sinnvolles Erbe oder bürokratisches Fossil? 

Die mittelbare Bundesverwaltung, Landesbehörden wie auch Bundesbehörden, ist eine österreichische Spezialität. Sie hat historische Logik: Nach dem Ende der Monarchie war einfach kein Geld für eine parallele Bundesinfrastruktur vorhanden. 

Eine Reform könnte in zwei Richtungen gehen: Entweder klare Bundesverwaltungsstrukturen für Bundesaufgaben (direkte Bundesverwaltung) oder echte Dezentralisierung (Aufgaben werden vollständig auf die Länder übertragen, inklusive Regelungshoheit und Finanzierung). Ein Mittelweg, bei dem Weisungsketten klar sind und Verantwortlichkeiten eindeutig zuordenbar, wäre auch möglich und gleichzeitig das Minimum.

Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen

Das Subsidiaritätsprinzip (Entscheidungen auf der kleinstmöglichen effizienten Ebene) ist verfassungsrechtlich verankert, wird aber im Alltag systematisch unterlaufen. Ein Vorschlag: ein verbindlicher Subsidiaritätscheck für alle neuen Bundesgesetze und EU-Umsetzungsakte, verbunden mit einer Kostenfolgenschätzung auf Gemeindeebene. Wer eine Aufgabe überträgt, müsste zunächst nachweisen, warum sie nicht auf tieferer Ebene besorgt werden kann.

Die Finanzströme: Eine ehrliche Bestandsaufnahme

Die Zahlen des KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) sind alarmierend und verdienen volle Aufmerksamkeit:

  • 47 Cent verbleiben Gemeinden von einem Euro Ertragsanteil nach Abzug der Landesumlagen (Stand 2024)
  • 39 Cent werden es laut der „Gemeindefinanzprognose 2025“ bis 2029 noch sein – eine strukturelle Aushöhlung der Gemeindefinanzen.
  • Prognosen rechnen damit, dass rund 50 Prozent der Gemeinden laufende Ausgaben nicht mehr aus eigener Kraft decken können (Tendenz steigend). 
  • Rund 1,2 Milliarden Euro beträgt das öffentliche Defizit der Gemeinden (ohne Wien). Die Gemeindefinanzen bewegen sich damit inzwischen in einer Dimension und auf einem Niveau, das vor wenigen Jahren noch als Ausnahme gegolten hätte.

Diese Zahlen sind das Ergebnis eines Finanzausgleichs, der in seiner Grundstruktur seit Jahrzehnten unreformiert ist und durch den sogenannten Grauen Finanzausgleich systematisch zu Lasten der Gemeinden verfärbt wird.

Der Graue Finanzausgleich: Das unsichtbare Problem

Neben dem formellen Finanzausgleich gibt es den sogenannten „Grauen Finanzausgleich“: Länder weiten per Landesgesetz die Aufgaben der Gemeinden aus, ohne diese im Finanzausgleich gegenzufinanzieren. 

Gleichzeitig steigen die Umlagen, die Gemeinden an Länder zahlen müssen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlagen), deutlich schneller als die Ertragsanteile. In Tirol etwa stiegen die Sozialhilfeumlagen zwischen 2013 und 2022 um 86 Prozent (nach KDZ-Studie „Grauer Finanzausgleich Tirol“; 2024/25), der Bundesdurchschnitt lag bei 43 Prozent. Das Ergebnis ist eine systematische Verschiebung der Finanzierungslast nach unten, ohne demokratische Legitimation durch die betroffene Ebene.

Die Struktur des heutigen Finanzausgleichs

Der Finanzausgleich verteilt gemeinschaftliche Bundesabgaben (Einkommensteuer, Umsatzsteuer u. a.) auf drei Ebenen. Die Verteilungsschlüssel sind historisch gewachsen und orientieren sich kaum an tatsächlichen Aufgaben. Zusätzlich gibt es:

  • Vertikale Transfers: Der Bund gibt Mittel zweckgebunden an Länder und Gemeinden (Zukunftsfonds, Strukturfonds, Pflegefonds).
  • Horizontale Transfers: Länder verteilen Mittel an Gemeinden, untere anderem über Bedarfszuweisungen. Diese Mittel sind aber häufig mit Bedingungen und Berichtspflichten verknüpft.
  • Umlagen: Gemeinden zahlen an Länder für Krankenanstalten und Sozialhilfe, ohne substanzielle Mitsprache bei der Ausgabenhöhe.

Das Ergebnis ist ein System mit enormen Transaktionskosten, wenig Transparenz und falschen Anreizen: Wer Aufgaben überträgt, zahlt oft nicht. Wer zahlt, entscheidet oft nicht. Wer entscheidet, vollzieht oft nicht.

Sieben Reformschritte für einen funktionsfähigen Staat

Aus den Analysen des KDZ, der Verwaltungswissenschaft und der politischen Praxis sowie den Forderungen des Gemeindebundes  lassen sich sieben konkrete Reformschritte ableiten:

Reformschritt 1: Aufgabenorientierter Finanzausgleich

Die Mittelverteilung orientiert sich immer noch größtenteils an historischen Schlüsseln (vor allem abgestufter Bevölkerungsschlüssel), nicht an tatsächlichen Aufgaben. Eine Stadt mit 50.000 Einwohnern, die ein Spital betreibt, erhält proportional kaum mehr als eine Gemeinde gleicher Größe ohne diese Funktion.

Ein aufgabenorientierter Finanzausgleich würde die Mittelverteilung an nachgewiesene Aufgaben und Versorgungsfunktionen knüpfen: Bildungsangebot, Infrastruktur, demografische Herausforderungen, Zentralortfunktionen. Das KDZ empfiehlt dies seit Jahren als zentrales Reformziel.

Reformschritt 2: Transferentflechtung zwischen Ländern und Gemeinden

Das­Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden ist in den letzten Jahren stetig komplexer geworden. Zusätzliche Mittel fließen zwar, aber mit Bedingungen, Zweckbindungen und Berichtspflichten, die Transaktionskosten erzeugen und Autonomie aushöhlen.

Eine Transferentflechtung würde bedeuten: weniger zweckgebundene Transfers, mehr allgemeine Mittel nach klaren Schlüsseln. Länder würden für Länderaufgaben zahlen, Gemeinden für Gemeindeaufgaben. Wo Gemeinden Landesaufgaben vollziehen, gibt es klare Kostenersatzregeln, nicht Umlagen, die unkontrolliert wachsen.

Reformschritt 3: Deckelung und Reform der Umlagen

Die Umlagenpflicht der Gemeinden, insbesondere Sozialhilfeumlage und Krankenanstaltenumlagen, ist das drängendste kurzfristige Problem. Eine Umlagendynamik-Deckelung würde sich empfehlen: Umlagen dürfen nicht stärker wachsen als die Ertragsanteile der Gemeinden. Zusätzlich braucht es mehr Mitsprache der Gemeinden bei den Ausgabenentscheidungen, die durch Umlagen finanziert werden.

Reformschritt 4: Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist eine Gemeindeabgabe, aber sie ­basiert auf Einheitswerten aus den 1970er-Jahren. Das Ergebnis: Eine Gemeinde erhebt auf ein Grundstück in zentraler Lage denselben Steuerbetrag wie auf ein Grundstück in einem Randgebiet, obwohl der Marktwert um ein Vielfaches höher liegt. Der Gemeindebund hat 2024 ein neues Modell entwickelt. 

Demnach würde eine Reform nicht eine bloße Erhöhung bedeuten, sondern auch ein einfacheres Modell zur Reduktion des Verwaltungsaufwands. Als Bemessungsgrundlage schlägt der Gemeindebund das Gebäude- und Wohnungsregister vor.

Reformschritt 5: Stärkung der Abgabenautonomie

Österreichische Gemeinden haben im europäischen Vergleich eine relativ hohe Abgabenautonomie (vor allem durch die Kommunalsteuer). Die Länder hingegen haben kaum eigene Abgaben, was strukturell dazu führt, dass sie Kosten an Gemeinden weiterreichen, ohne selbst Steuerverantwortung zu tragen. Eine Stärkung der Länder-Abgabenautonomie, verbunden mit einer klaren Aufgabenzuordnung, würde die Anreizstruktur verändern: Wer Aufgaben anordnet, müsste auch Steuern erheben.

Reformschritt 6: Goldene Regel für Investitionen

Der österreichische Stabilitätspakt ­begrenzt die Neuverschuldung aller drei Gebietskörperschaftsebenen. Das Problem: In Krisenzeiten – oder beim nötigen Ausbau kommunaler Infrastruktur (Klimaschutz, Elementarpädagogik, OECD) – können Gemeinden notwendige Investitionen nicht mehr finanzieren. 

Eine goldene Regel würde es erlauben, Investitionsausgaben über den Konjunkturzyklus zu glätten – laufende Ausgaben bleiben ausgeglichen, Investitionen in Infrastruktur können unter definierten Bedingungen kreditfinanziert werden.

Reformschritt 7: Verbindliche Folgenabschätzung auf Gemeindeebene

Jede neue Rechtsnorm, ob Bundesgesetz, Landesgesetz oder EU-Richtlinien-Umsetzung, muss zukünftig eine verbindliche und belastbare Kostenfolgenabschätzung auf Gemeindeebene enthalten: Wer trägt die Vollzugskosten? Wer trägt den Bürgerverkehr? Welche Investitionen werden erforderlich? Ohne diese Transparenz bleibt der Graue Finanzausgleich ein strukturelles Problem.

Was bereits eingeleitet ist – und wo die Lücken sind

Das Regierungsprogramm 2025 sieht eine Reformarbeitsgruppe vor, die bis 2027 eine Finanzausgleichsreform vorbereiten soll. Zentrales Ziel ist die Weiterentwicklung der Aufgabenorientierung sowie eine nachhaltige und faire Finanzierungsgrundlage. Auch Fragen der Aufgabenverteilung (etwa: Welche Zuständigkeiten hat ein Schulerhalter?) sollen geklärt werden.

Das Problem dabei: Eine Reform bis 2027 zeigt höchstens mittelfristig Wirkung. Die akuten Liquiditätsprobleme der Gemeinden können nicht bis 2028 warten. Deshalb empfehlen beispielsweise KDZ-Experten parallel kurzfristige Maßnahmen: Verstetigung des Bundeszuschusses über 300 Millionen Euro, Deckelung der Umlagendynamik und Aussetzung der Rückzahlung von Vorschussbeträgen, bis Reformen ihre Wirkung entfalten.

(Anmerkung der Redaktion: Am 1. Juli 2026 wurden erste Teil-Ergebnisse des Reformdialogs präsentiert werden. Jetzt wird an der legistischen Umsetzung gearbeitet, Finanzierungsragen werden im nächsten FAG verhandelt.)

Eine Reform ist möglich, aber nur mit dem politischen Willen auf allen Ebenen

Der österreichische Föderalismus ist nicht gescheitert – er funktioniert, aber teuer, ineffizient und zu Lasten der untersten Ebene. Gemeinden sind bürgernah, reaktionsschnell und in der Daseinsvorsorge unersetzlich. Aber sie können ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn die Finanzströme stimmen.

Das KDZ hat alle nötigen analytischen Grundlagen gelegt. Die Reformarbeitsgruppe ist eingerichtet. Der politische Wille müsste nun folgen – auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Ohne entschlossene Reformschritte, so das KDZ in seiner Gemeindefinanzprognose 2025, sind tiefgreifende Einschnitte bei öffentlichen Leistungen unausweichlich: eingeschränkte Öffnungszeiten, Rückzug aus Kultur- und Sportförderung, Verzicht auf notwendige Modernisierungen.

Der Staat lässt sich entwirren. Die Finanzströme lassen sich gerecht gestalten. Aber es braucht den Mut zu echter Reform – nicht nur zur nächsten Schicht.

Zur Erinnerung: Ausgegangen ist diese vierteilige Serie vom Plakat „Das politische System Österreichs“ des Vorarlberger Autors und Journalisten Moritz Moser. 

Das PDF „Das politische System Österreichs“ ist direkt beim Autor unter https://moritz-moser.myshopify.com käuflich für den Download zu privaten Zwecken zu erwerben

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