Die Gemeinden sind sich ihrer raumplanerischen Verantwortung durchaus bewusst; gerade sie sind durch sachliche und örtliche Nähe die geeignete Planungsebene zur Umsetzung einer nachhaltigen Raumplanung. Foto: Shutterstock

Zuständigkeiten müssen bei den Gemeinden bleiben

Ein jüngst übermitteltes Österreichisches Raumentwicklungskonzept will gegen den ausufernden Bodenverbrauch zu Felde ziehen. Anstatt die Kommunen mit ins Boot zu holen, zielt es jedoch auf die Entmündigung der Gemeinden ab.



In einzelnen ÖREK-Partnerschaften wird laufend versucht, im Sinne der Prioritäten des ÖREK bestimmte Handlungsfelder zu erarbeiten und Empfehlungen abzugeben. Das ÖREK 2011 hat sich folgende vier Schwerpunkte gesetzt:


  • Säule 1: Regionale und nationale Wettbewerbsfähigkeit

  • Säule 2: Gesellschaftliche Vielfalt und Solidarität

  • Säule 3: Klimawandel, Anpassung und Ressourceneffizienz

  • Säule 4: Kooperative und effiziente Handlungsstrukturen



Im Rahmen der Säule 3 wurde die ÖREK-Partnerschaft „Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik“ eingesetzt, die vor der Sommerpause ein Konzept von Empfehlungen veröffentlicht hat. Die Federführung hatten das BMLFUW und das Land Salzburg übernommen, die Redaktion erfolgte durch einen Experten der Technischen Universität Wien.



Schon das ÖREK 2011 hat zwar auf die Problemlage der nachhaltigen und effizienten Nutzung von Grund und Boden hingewiesen. In diesem relativ allgemein formulierten Dokument wurde allerdings nicht ausdrücklich auf die Notwendigkeit schärferer Instrumente für eine solche Bodenpolitik verwiesen.



Nunmehr hat sich das präsentierte Expertenpapier zwar als eine sinnvolle Erhebung des Status quo erwiesen, doch musste der Gemeindebund die Schlussfolgerungen mit Nachdruck kritisieren. Diese wiederum müssen aus Sicht der kommunalen Selbstverwaltung als äußerst problematisch gesehen werden.



Die Empfehlungen erwecken nämlich den Eindruck, dass die gewünschten Ziele in erster Linie dadurch erreicht werden sollen, dass die Kompetenz zur Entscheidung über raumplanerische Maßnahmen und Entwicklungen primär auf die Landesebene verlagert werden soll. Dies manifestiert sich schon allein darin, dass die überörtliche Ebene als „wesentliche“ Planungsebene gesehen wird. Darüber hinaus sollen konkrete „verbindliche Vorgaben für die örtliche Raumplanung“ erstellt werden, sodass letztlich Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden massiv eingeschränkt werden.

Massive Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung



Die Umsetzung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen würde nicht nur massive Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinden mit sich bringen, es schwebt den Verfassern wohl nur mehr ein Torso von raumplanerischen Zuständigkeiten der Städte und Gemeinden vor, der sich in der bloßen Vollziehung der Landesraumplanung erschöpft.

Es sind leider schon jetzt in einigen Bundesländern bei der aktuellen Diskussion zur Weiterentwicklung bzw. Novellierung des Raumordnungsrechtes derartige Ansätze und Zielvorstellungen zu beobachten; solche Tendenzen werden auch von Interessensvertretungen der Gemeinden strikt abgelehnt.



Die Gemeinden sind sich ihrer raumplanerischen Verantwortung durchaus bewusst, gerade sie bilden mit ihrer sachlichen Nähe auch die geeignete Planungsebene zur Umsetzung einer nachhaltigen örtlichen Raumplanung.



Die in den nur als Konzept vorliegenden Empfehlungen aufgezeigten Ziele maßhaltenden Flächenverbrauchs, effektiven Flächenmanagements und aktiver Bodenpolitik sind jedenfalls schon seit Jahren ein Desiderat für die österreichischen Gemeinden. In zahlreichen Forderungspapieren verlangten der Gemeindebund und seine Landesverbände effektive Instrumente etwa für eine aktive Bodenpolitik, doch seit Jahrzehnten meist vergeblich. Die Gemeinden sind überzeugt, dass sie diese Ziele einer nachhaltigen Flächenpolitik im Sinne der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung auch selbst bewerkstelligen können, wenn sie die geeigneten Mittel dafür erhalten. Schon allein deshalb, weil sie ja die dem Bürger nächste Verwaltungseinheit sind und die sehr unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten auch am besten überblicken können.

Kommunen sind allgemeinem Wohl verpflichtet



Flächenpolitik ist aber auch eine Frage der Standortpolitik und der regionalen Wettbewerbsfähigkeit (Säule 1 des ÖREK), außerdem eine der Erhaltung eines Lebensraumes (Säule 2). Die Gemeinden haben sich überdies schon längst der Kooperation verschrieben, das heißt, sie achten schon jetzt auf die Entwicklung auch außerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches (Säule 4).



Die Kommunen sind aus diesen Gründen keinen Einzelinteressen, sondern dem allgemeinen Wohl verpflichtet. Die Gesetzgeber müssen ihnen dafür eigentlich nur die ausreichend „scharfen“ Instrumente zur Verfügung stellen, damit die Zielsetzungen, auf die man sich geeinigt hat, eben auf kommunaler Ebene wirksam umgesetzt werden können. Man denke etwa an entschädigungslose Rückwidmungsmöglichkeiten, wirksame Pönalezahlungen und Ähnliches.



Eine Übertragung von Zuständigkeiten der örtlichen Raumplanung auf die Landesebene ist der falsche Weg. Man kritisiert die Gemeinden, weil es bisher so schleppend ging, und dabei hat man sie eigentlich nicht mit dem nötigen Equipment ausgestattet. Ein Blick über die Grenzen, etwa nach Südtirol, zeigt, dass man sich als Gesetzgeber durchaus auch mehr trauen kann.