Mann hebt Hantel mit Betonblöcken
Foto: Shutterstock

Wird es zu viel?

Verhaltenes Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitslosigkeit und der Drang zu einer Budgetkonsolidierung kennzeichnen derzeit das Umfeld, in dem die Gemeinden agieren müssen. Zudem kommen ständig – und unnötigerweise – noch andere Belastungen wie eine überzogene Haushaltsreform auf sie zu.

Ende März hatte es noch ausgesehen, als ob die Dinge nicht schlimmer werden könnten. Die Gemeinden müssen 2015 weiter eine gedämpfte Wirtschaftsentwicklung und eine Steuerreform verkraften, die deutliche Mindereinnahmen verursachen. Darüber hinaus ergeben sich laufend steigende Anforderungen der Gemeinden durch die dynamische Entwicklung von Transferverpflichtungen, etwa im Gesundheits-, oder Sozialbereich. Der Konjunkturausblick 2015 wirkte, nach den Jahre 2013 und 2014 mit Zuwächsen unter einem halben Prozent, mit einem prognostizierten realen BIP-Wachstum von plus 1,2 Prozent kurzzeitig ein wenig freundlicher.



Ende Jänner 2015 wurde diese Zuversicht jedoch jäh durch eine WIFO-Mittelfristprognose enttäuscht, die für 2015 ein reales BIP-Wachstum von lediglich einem halben Prozent vorsieht. Neben dieser trüben Konjunkturaussicht stellt sich für die Gemeinden die Frage, in welchem Ausmaß die ohnehin geringen Ertragsanteils-Zuwächse noch von der Steuerreform reduziert werden, denn die Gegenfinanzierungsmaßnahmen (Betrugsbekämpfungspaket, Konjunktureffekt etc.) sind bekanntlich sowohl zeitlich als auch der Höhe nach unsiKOMMUNAL_2015_05_Web5cher.



Zu Beginn des Steuerreform-Jahres 2015 prägten die öffentlichen Debatten um Verschuldung, Haftungen, Fremdwährungskredite, Ausgliederungen & Co. die mediale Berichterstattung. Was die Gemeinden – abseits der Landeshauptstädte, aber die sind ein eigenes Thema – betrifft, wird damit gerechnet, dass diese durch ihre hohe Haushaltsdisziplin und trotz der gegenüber 2013 weniger dynamischen Entwicklung der Ertragsanteile auch 2014 zumindest bundesweit gesehen keine Neuverschuldung der Gemeinden ohne Wien zugelassen haben.



Zum Österreichischen Stabilitätspakt ist anzumerken, dass die sogenannte Ausgaben(zuwachs)bremse, eine der im Stabilitätspakt verankerten EU-Fiskalregeln (neben Schuldenbremse und Schuldenabbau-Regel), bereits seit 2014 gilt. Derzeit wird noch an Richtlinien betreffend Umsetzung der Fiskalregeln des Österreichischen Stabilitätspakts gearbeitet. Damit soll Klarheit für die Gemeinden herrschen, welche Ziele zu erreichen sind, wie diese erreicht werden können und welche Meldeverpflichtungen auf die Gemeinden zukommen.



Die Dominanz der Volkszahl im Finanzausgleich und die Auswirkungen auf die Ertragsanteile



Die Debatte um den abgestuften Bevölkerungsschlüssel (aBS) und seine Auswirkungen auf den Finanzausgleich (FAG) geht schon seit Jahrzehnten. 1990 war so ein Jahr, in dem alles auf einen neuen Finanzausgleich zusteuerte und der „Abgestufte“ für Wirbel sorgte – KOMMUNAL, damals noch Kommunal-Journal, berichtete ausführlich. Man wird sehen, wie sich das heuer entwickelt.



Die länderweise Entwicklung der Einwohnerzahlen von 2014 auf 2015 zeigt, dass nur Tirol, Vorarlberg und Wien über dem Durchschnitt von 0,55 Prozent liegen und somit die Gewinner sind. Kärnten verliert doppelt Ertragsanteile: Zum einen aufgrund der im Bundesland sinkenden Einwohnerzahl und zum anderen aufgrund des im aktuellen Finanzausgleich enthaltenen Effekts, wonach unterdurchschnittliches Bevölkerungswachstum (durch die FAG-Logik bedingt und verstärkt durch den aBS) zu Verlusten führt. Zahlen des Finanzministeriums belegen diesen Effekt (ohne Zuwächse der Ertragsanteile aufgrund von Abgabenwachstum) recht eindeutig. Mit einer Umverteilungswirkung von 11,78 Millionen Euro (davon fließen 10,17 Millionen nach Wien) nimmt er sich auf den ersten Blick (ein einzelnes Jahr betrachtend) relativ gering aus, doch diesen Effekt gibt es bereits seit vielen Jahren.



Der Bundesvorstand und seine Resolution



Ende März, bei der Tagung des Bundesvorstandes des Gemeindebundes, hatte es so ausgesehen, als ob in diesem Jahr lediglich eine gedämpfte Wirtschaftsentwicklung und eine Steuerreform zu verkraften seien, welche Mindereinnahmen verursachen. Aber darüber hinaus ergeben sich laufend steigende Anforderungen der Gemeinden durch die dynamische Entwicklung von Transferverpflichtungen, etwa im Gesundheits-, oder Sozialbereich, aber auch durch laufend steigenden Standards und Qualitätsanforderungen durch die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene. Daraus ergaben sich einige Forderungen für die Bereiche „Gemeindefinanzen“ und „Finanzausgleich“ an die Bundesregierung, die der Bundesvorstand dieser in Form einer Resolution vorgelegt hat. Hier einige Auszüge:



Aufgrund der Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer, die sich für die Gemeinden aus der Steuerreform ergeben, darf es keinen Anlass geben, die Ertragshoheit der Gemeinden bei der Grunderwerbsteuer (96 Prozent) in Frage zu stellen. Das Aufkommen dieser Steuer ist nachhaltig für die Gemeinden zu sichern.



Eine Reform der ausschließlich den Gemeinden zukommenden Grundsteuer ist überfällig und ein Gebot der Verwaltungsvereinfachung. Ein reformtaugliches Modell des Gemeindebundes liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch.



Für die Benachteiligung der kleinen Gemeinden durch die Beibehaltung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (aBS) gibt es keinen Grund mehr. Ein moderner Finanzausgleich muss weitere Schritte zu einem Abbau dieser Regelung beinhalten.



Mit einer Aufgabenorientierung eines neuen Finanzausgleichs muss auch eine Entflechtung der Transferströme einhergehen.



Zum wiederholten Mal wird auch eine umsatzsteuerliche Entlastung der Gemeinden (Gemeindekooperationen), eine Lösung der Vorsteuerproblematik bei der Errichtung von Schulbauten und – besonders eindringlich – die Schaffung eines Strukturfonds für finanzschwache und von der Abwanderung besonders betroffene Gemeinden gefordert.



Die Verfügbarkeit der Schlüsseltechnologie Breitband ist für die Gemeinden des ländlichen Raumes ein unverzichtbarer Standortfaktor, weshalb der Bundesvorstand diesem Punkt ein eigenens Kapitel widmete. Im Mai 2015 soll die Ausschüttung von Förderungen vor allem der passiven Breitband-Infrastruktur besonders in jenen Regionen des ländlichen Raums begonnen werden, wo eine Durchdringung mittels Marktmechanismen nicht zu erwarten ist. Der Österreichische Gemeindebund verlangt die ausreichende Bereitstellung von Mitteln auch für Gemeinden, die für diese Infrastruktur und die Standortqualität des gesamten österreichischen Wirtschaftsraumes sorgen wollen. Die Förderungen sollen ohne Zugangshürden und bürokratische Hindernisse möglich sein.



Was die Forderungen des höchsten Gemeinde-Gremiums in punkto „Haushaltswesen“ betrifft: Mitte April hatte es dazu einen starken Auftritt gegeben, einen Schulterschluss zwischen Ländern und Gemeinden. Besonderen Sprengstoff bekam der Auftritt durch die Ankündigung von Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer, notfalls in Sachen „Haushaltswesen“ den Konsultationsmechanismus auslösen zu wollen.